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EUROPA/289: Rat verabschiedet Industrieemissionsrichtlinie (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - 10. November 2010

Rat verabschiedet Industrieemissionsrichtlinie


Der Ministerrat hat am 8. November die Industrieemissionenrichtlinie formal verabschiedet. Damit endet ein monatelanges Revisionsverfahren, mit dem sieben Richtlinien über industrielle Umweltverschmutzung kombiniert wurden.

Die neue Richtlinie fasst die alte IPPC-Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und sechs weitere Richtlinien über Emissionen zusammen. Zukünftig soll sich die Genehmigung von Neuanlagen an der besten verfügbaren Technik orientieren, sofern das technisch und wirtschaftlich leistbar ist, und setzt Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide, Feinstaub und flüchtige organische Verbindungen fest. Bis 2013 müssen die Mitgliedstaaten "Nationale Übergangspläne" an die EU-Kommission melden. Die EU-Kommission begrüßte die Verabschiedung der neuen Richtlinie. Sie spare Verwaltungskosten ein und verringer die Gesundheitsbelsatung der Bevölkerung.

Umweltverbände sind über das Ergebnis enttäuscht, denn die Industrie und einige Mitgliedstaaten, die aus wirtschaftlichen Gründen an veralteten Kraftwerksparks festhalten wollen, setzten sich letztlich gegen ehrgeizige Umwelt- und Gesundheitsziele durch (EU-News, 23. Juni). Selbst der Berichterstatter im EU-Parlament, Holger Krahmer von den Liberalen, nannte die Debatte um Großfeuerungsanlagen und Ausnahmeregelungen eine "europäische Tragödie". Im Umweltbereich gilt es nun, auf eine korrekte Umsetzung der neuen Richtlinie zu achten. Zum Beispiel muss die Orientierung an der besten verfügbaren Technik eingefordert und die Emissiongrenzwerte entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Umwelt- und Gesundheitsschutz angeglichen werden. Inwieweit die EU-Kommission beziehungsweise die Mitgliedstaaten die Umsetzung in Industrieanlagen kontrolliert, steht ebenso auf der Beobachtungsliste der Umweltverbände.

Im Juni hatten sich VertreterInnen der drei EU-Institionen Rat, Parlament und Kommission auf einen Kompromiss bei der neuen Industrieemissionsrichtlinie geeinigt. Das Parlament stimmte im Juli formell ab, der Rat der Justizminister vervollständigte die formale Entscheidung mit dem Beschluss am Montag endgültig. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach der noch in diesem Jahr erwarteten Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die EU-Regelung in nationales Recht zu übertragen. [jg]


Pressemitteilung des EU-Ministerrats
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/envir/117566.pdf

Reaktion der EU-Kommission: IP/10/1477
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/1477&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de


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Quelle:
EU-News, 10.11.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2010