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EUROPA/367: Neue Regeln für die Schiffsabwrackung vorgeschlagen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News Samstag, 24. März 2012 / Abfall

Neue Regeln für die Schiffsabwrackung vorgeschlagen



Die EU-Kommission hat neue Regeln für den Umgang mit Altschiffen vorgeschlagen. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass die entsprechenden Schiffsabwrackanlagen Arbeitssschutzregeln beachten und umweltverträgliche Methoden anwenden.

Alte Schiffe können zahlreiche Schadstoffe enthalten, darunter Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), Tributylzinn und Ölschlamm. Die Verschrottung von alten europäischen Handels-, Tank- oder Containerschiffen finde häufig in Drittstaaten statt, deren Gesetze weniger streng sind, beklagt die EU-Kommission. Die Folge seien hohe Unfallraten und Gesundheitsrisiekn sowie verheerende Umweltverschmutzung. Die neue Verordnung sehe deshalb eine Besichtigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsregelung für große Handelsseeschiffe vor, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates fahren, und decke den gesamten Lebenszyklus dieser Schiffe (von Bau über Betrieb bis hin zum Abwracken) ab.

Sofern EU-Ministerrat und Parlament zustimmen, müssen europäische Schiffe zukünftig ein Inventar der an Bord befindlichen Gefahrstoffe aufstellen und eine Inventarbescheinigung beantragen. Außerdem müssen die an Bord befindlichen Gefahrstoffe reduziert werden, bevor das Schiff an eine Abwrackwerft überführt wird. Nach dem Verordnungsvorschlag dürfen europäische Schiffe nur in Anlagen verschrottet werden, die auf einer Liste mit weltweiten Abwrackwerften stehen, die eine Reihe vom Umwelt- und Sicherheitsauflagen erfüllen. Vor dem Transport zur Abwrackwerft müssen nationale Behörden informiert werden.

Verknüpft ist dieser Vorstoß der EU-Kommission mit den internationalen Verhandlungen über Schiffsrecycling. Das Übereinkommen von Hongkong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen (Hongkong-Konvention) wurde 2009 im Rahmen der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) angenommen, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Die EU-Kommission will mit der europäischen Verordnung das formelle Inkrafttreten der Honkong-Konvention beschleunigen. [jg]

Pressemitteilung IP/12/310
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/310&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de

EU-Seite zur Schiffsabwrackung
http://ec.europa.eu/environment/waste/ships/index.htm

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Quelle:
EU-News, 24.03.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2012