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FINANZEN/193: EU-Kommission genehmigt 17 Mio. Euro für Solarmodulfabrik in Bitterfeld-Wolfen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 20. Juli 2010

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt 17 Mio. EUR für Solibro-Solarmodulfabrik in Bitterfeld-Wolfen


Die Europäische Kommission hat eine regionale Investitionsbeihilfe von 17 Mio. EUR für die Solarmodulproduktion der deutschen Solibro GmbH (Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt) genehmigt. Mit einem Investitionsvolumen von 142 Mio. EUR soll das Vorhaben mindestens 260 neue Arbeitsplätze in der Region schaffen. Deutschland hat die Investitionsbeihilfe auf die zulässige Höchstintensität beschränkt und dabei einer Beihilfe für ein früheres Solibro-Investitionsvorhaben Rechnung getragen. Die Kommission hat festgestellt, dass die Maßnahme mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013 (siehe IP/05/1653) und insbesondere mit den Vorschriften über Beihilfen für große Investitionsvorhaben im Einklang steht. Des Weiteren ist sie nach ihrer Abwägungsprüfung zu dem Schluss gekommen, dass die positiven Auswirkungen des Vorhabens auf die regionale Entwicklung etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen überwiegen.

"Das Investitionsvorhaben wird neue Arbeitsplätze schaffen und die regionale Entwicklung in Sachsen-Anhalt beleben. Nennenswerte Wettbewerbsverzerrungen sind nicht zu befürchten", so EU-Wettbewerbskommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.

Solibro stellt Dünnschicht-Solarmodule auf Basis der Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid-(Dünnschicht)-Technologie (CIGS-Technologie) her. Solarmodule wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Solibro ist eine Tochtergesellschaft der Q-Cells SE, die weltweit in der Solarstromindustrie tätig ist. Auf dem Solarmodulmarkt verkauft die Muttergesellschaft Q-Cells SE die von Solibro hergestellten Module als Einzelkomponenten oder bereits integriert in Solarsysteme von Q-Cells.

Das Vorhaben ist in Bitterfeld-Wolfen (Solar Valley Thalheim, Sachsen-Anhalt) angesiedelt. Da in dieser Region der Lebensstandard außergewöhnlich niedrig ist und erhebliche Unterbeschäftigung herrscht, kommt dieses Gebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag für Regionalbeihilfen in Betracht.

Solibro betreibt bereits eine Solarmodulfabrik in Bitterfeld-Wolfen. Für diese Fertigungsstätte erhielt das Unternehmen 2007 eine Regionalbeihilfe. Das neue Investitionsvorhaben umfasst den Ausbau der ersten Produktionsanlage und den Bau einer zweiten neuen Fertigungsstätte auf einem angrenzenden Gelände. Das Vorhaben lief im Oktober 2008 an und soll Ende 2010 abgeschlossen sein. Die Investitionskosten betragen 142 Mio. EUR, davon werden 17 Mio. EUR durch die Beihilfe gedeckt.

Zusätzlich zu ihren Vorhaben für Solibro hat Q-Cells im selben Dreijahreszeitraum in Vorhaben verbundener Unternehmen (Calyxo, Sovello und Sunfilm in Bitterfeld-Wolfen) investiert, die für die Solarmodulproduktion andere Technologien als die CIGS-Technologie einsetzen.

Die Kommission hat geprüft, ob die angemeldete Beihilfe uneingeschränkt mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung im Einklang steht und insbesondere die Vorschriften über Beihilfen für große regionale Investitionsvorhaben erfüllt sind. In den Leitlinien sind herabgesetzte Beihilfehöchstsätze für große Vorhaben vorgesehen, da diese weniger stark von regionalen Nachteilen betroffen sind als kleinere Vorhaben.

Würde das neue Vorhaben gemeinsam mit den anderen, in direkter geografischer Nähe getätigten Investitionen ein in sich geschlossenes Investitionsvorhaben, d. h. eine Einzelinvestition bilden, dann wäre für die Gesamtinvestition der herabgesetzte Beihilfesatz anzuwenden. Unter Berücksichtigung der Beihilfe für ein früheres Investitionsvorhaben von Solibro hat Deutschland die Investitionsbeihilfe auf die für Einzelinvestitionen zulässige Höchstintensität beschränkt. Des Weiteren hat die Kommission geprüft, ob die für Solibro geplanten Investitionen und jene von Calyxo, Sovello und Sunfilm zusammengenommen als eine Einzelinvestitionen zu werten seien. Dies ist nicht der Fall.

Berechnungen der Kommission zufolge liegt der Anteil von Q-Cells am Weltmarkt für Solarmodule und am EWR- und Weltmarkt für größere Solarsysteme sowohl vor als auch nach der Investitionen bei weniger als 25 %. Da der Photovoltaik-Markt eine zweistellige Wachstumsrate aufweist, die deutlich über dem BIP-Wachstum im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegt, ist die mit dem Vorhaben bezweckte Ausweitung der Produktionskapazität nach Auffassung der Kommission wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Die Kommission ist deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung etwaige Wettbewerbsverzerrungen überwiegen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 641/2009 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Beihilferegister:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/register/


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/973, 20.07.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2010