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HEIZUNG/044: Der richtige Umgang mit Flüssiggasflaschen (Hertener Stadtwerke GmbH)


Hertener Stadtwerke GmbH - Pressemitteilung von Montag, 27. Dezember 2010

Der richtige Umgang mit Flüssiggasflaschen

Sicherheitshinweise bei der Lagerung immer beachten


Herten. Die klirrende Winterkälte lässt den einen oder anderen zum Katalytofen greifen, um Räume zu beheizen. Damit es nicht zu Bränden oder verheerenden Explosionen kommt, sollten Nutzer u.a. auf die richtige Lagerung von Flüssiggasflaschen (beispielsweise Propan oder Butan) und damit auf bestimmte Sicherheitsvorkehrungen achten. Flüssiggasflaschen dürfen wegen der Brand- und Explosionsgefahr z.B. nicht in folgenden Bereichen gelagert werden:

- Räume unter Erdgleiche wie beispielsweise Kellerräume
- Treppenräume, Flure, Durchgänge und Durchfahrten von Gebäuden sowie in deren unmittelbarer Nähe
- Flucht- und Rettungswege
- Garagen
- Arbeitsräumen


Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass Gasflaschen nur stehend gelagert und benutzt werden dürfen. Grundsätzlich ist das Lagern von Flüssiggasbehältern nicht an Orten erlaubt, an denen eventuell ausströmendes Gas nicht gefahrlos abfließen kann. Die Lagerräume dürfen weder Gruben, Kanäle oder Abflüsse zu Kanälen ohne Flüssigkeitsverschluss aufweisen. Der Grund: Flüssiggas ist im gasförmigen Zustand schwerer als Luft. Ausströmendes Gas sammelt sich am Boden und fließt nach unten und kann sich z.B. in Gruben, Kanälen oder Senken ansammeln.

Obwohl Flüssiggas ein Geruchstoff beigemischt ist, bleibt ausströmendes Gas oftmals unentdeckt. Flüssiggas ist brennbar und bildet mit Luft explosionsfähige Gemische. Dabei sind diese Gemische schon bereits ab einem Flüssiggasanteil von ca. zwei bis zehn Volumenprozent explosionsfähig und können durch Funken gezündet werden. "Explosionen von Flüssiggas-Luftgemischen können überaus verheerend ablaufen", weiß Ludger Triffterer, Bereichsleiter Netze bei den Hertener Stadtwerken.

Im Gegensatz zum Flüssiggas ist Erdgas leichter als Luft und damit frühzeitig bemerkbar. Dem Erdgas wird zur besseren Wahrnehmung ebenfalls ein Geruchstoff beigefügt, so dass eine Erdgasleckage im Haus am Geruch zu erkennen ist. In diesen Fällen sind die Hertener Stadtwerke direkt zu alarmieren (von außerhalb des Hauses telefonieren): Notdienst-Rufnummer: 02366/307-112 (Tag und Nacht erreichbar).

Mehr Informationen unter www.hertener-stadtwerke.de

Pressekontakt:
Kerstin Walberg (Pressesprecherin),
Telefon: 02366/307-214,
E-Mail: k.walberg@herten.de


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 27. Dezember 2010
Herausgeber: Pressestelle der Hertener Stadtwerke GmbH
Herner Straße 21
D-45699 Herten
Telefon: (02366) 307-214
Telefax: (02366) 307-105
E-Mail: mailto:k.walberg@herten.de
Internet: http://www.hertener-stadtwerke.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2010