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HOLZ/260: Kampf gegen illegalen Handel - Wie geeignet ist das Holzhandelssicherungsgesetz? (FUE Rundbrief)


Forum Umwelt & Entwicklung - Rundbrief 1/2014
Wer die Netze hat, hat die Macht? Infrastrukturen und Nachhaltigkeit

Kampf gegen illegalen Holzhandel
Wie geeignet ist das Holzhandelssicherungsgesetz?

von Andrea Cederquist



Der Handel mit Holz aus illegalen Quellen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein kriminelles Geschäft: es fördert Korruption, führt zu Menschenrechtsverletzungen und zu Umweltzerstörung. Besonders groß ist das Problem in den tropischen Waldregionen wie Amazonien, Indonesien und im Kongobecken. Doch wie lässt sich der Einfuhr illegalen Holzes nach Europa Einhalt gebieten? Ein Hoffnungsschimmer könnte die neue europäische Holzhandelsverordnung sein, für die auch die deutschen Holzhandelsgesetze neu aufgesetzt werden mussten. Erstmals seit Gelten der neuen Gesetze beschlagnahmte die BLE und damit die dafür zuständige deutsche Behörde Tropenholz aus der DR Kongo - ein klares Signal an die Holzmafia.


FLEGT ist die englische Abkürzung für »Forest Law Enforcement, Governance and Trade«, auf Deutsch: »Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor«. Der mehrteiligen Aktionsplan von Mai 2003 hat das Ziel, dass nur legales Holz in die EU eingeführt wird. Zentrale Aspekte des Plans sind die EU-Holzhandelsverordnung sowie der Abschluss freiwilliger aber verbindlicher Partnerschaftsvereinbarungen mit den Exportländern, sogenannte (VPA »voluntary partnership agreements«).(1)

Die EU-Holzhandelsverordnung und die Umsetzung in Deutschland
Als zweite Maßnahme des FLEGT-Aktionsplans wurde am 20. Oktober 2010 nach jahrelangen Diskussionen die EU-Holzhandels-Verordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010) erlassen. Sie trat am 3. März 2013 in Kraft und verbietet den Handel mit illegal geschlagenem Holz sowie einer Auswahl von Holzprodukten in der EU. Nach dem neuen Gesetz muss derjenige, der Holz oder Holzprodukte als Erster auf den EU-Markt bringt (als sogenannter »Erstinverkehrbringer«) durch ein sogenanntes Sorgfaltspflichtsystem deren legale Herkunft nachweisen.

Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz HolzSiG trat bereits am 15. Juli 2011 in Kraft und setzte die Regelungen zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzimporte aus Partnerländern in deutsches Recht um. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Holzhandelsverordung musste auch das HolzSiG neu aufgelegt werden, um es den deutschen Gegebenheiten anzupassen. Der erste Entwurf der Gesetzesnovellierung wurde von der Bundesregierung im Januar 2013 vorgelegt. Doch am 14. Februar, wenige Tage vor der Abstimmung im Bundestag, brachten CDU/CSU und FDP einen Änderungsantrag ein, der den alten Entwurf massiv aufweichte. Das Koalitionspapier setzte das vorgesehene Strafmaß für die Einfuhr illegalen Holzes herunter, was eine deutliche Schwächung des Instrumentes bedeutet. Das Gesetz wurde dennoch mit den Änderungen verabschiedet.

Beispiel: Illegales Wenge-Holz aus der DR Kongo
Im August 2013 machte Greenpeace die deutschen Behörden darauf aufmerksam, dass auf dem Gelände eines Sägewerks in Gütersloh illegales Tropenholz aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) lagert. Ein Präzedenzfall, an dem sich zeigen konnte, inwiefern die neuen Holzhandelsgesetze in EU und Mitgliedsstaaten dem weltweit florierenden Geschäft mit illegalem Holz tatsächlich Einhalt gebieten können. Im November 2013 bestätigte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Illegalität des Holzes und beschlagnahmte es. Dies war einerseits zwar ein wichtiges Signal an die internationale Holzmafia und die Holzbranche, andererseits aber doch nur ein Teilerfolg im Kampf gegen den illegalen Holzhandel.

Hintergrund: Die Hölzer sind Teil einer Lieferung von etwa 200 Kubikmetern Wenge (ein dunkles, hartes Tropenholz) aus illegaler Herkunft. Die Charge wurde am 24. April 2013 im Hafen von Antwerpen entladen. Greenpeace hatte bereits dort die Behörden gebeten einzuschreiten - ohne Erfolg. Denn der Importeur sei laut belgischen Behörden keine belgische Firma, weshalb keine Handhabe bestehe. Einen Teil der Ladung fand Greenpeace einige Wochen später in Tschechien; eine weitere Lieferung aus der gleichen Charge tauchte in Gütersloh auf. Greenpeace informierte im August 2013 die zuständige Behörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), und erstattete Anzeige gegen Unbekannt.

Herkunft der illegalen Wenge-Stämme
Die Wenge-Stämme tragen die Markierung der kongolesischen Firma Bakri Bois Corporation (BBC) und stammen von einer Konzession in der Provinz Equateur/DR Kongo. BBC steht in der Kritik, die Konzessionsverträge für das Holz nicht rechtmäßig erhalten zu haben. Dies ergab eine Untersuchung der unabhängigen Organisation Resource Extraction Monitoring (REM) im November 2012. Weitere Vorwürfe lauteten: falsche Holzmarkierungen, Nicht-Erfüllung der Verträge mit der lokalen Bevölkerung, Umweltverschmutzung und Einschlag von Wenge-Holz ohne spezielle Genehmigung.

Illegalität war eigentlich festgestellt worden
Der aktuelle Fall ist paradox: Obwohl die EU-finanzierte Überwachungsorganisation REM öffentlich darauf hinwies, dass der Konzessionsvertrag im Ursprungsland DR Kongo rechtswidrig sei, konnte das Wenge-Holz nach Deutschland verkauft werden. Die deutschen Behörden wiederum gaben an, dass dieser schwerwiegende Vorwurf keine entscheidende Rolle spiele. Somit führte nicht die Feststellung der Illegalität, sondern mehrere Unregelmäßigkeiten in den Unterlagen letztendlich zur Beschlagnahmung des Holzes.

Dabei besteht gerade in Ländern mit geringer Rechtstaatlichkeit wie in der DR Kongo auch bei zertifiziertem Holz das Risiko, dass es aus illegaler Quelle stammt. In solchen Herkunftsländern müssen die Importeure besondere Sorgfalt auf die Prüfung der Legalität verwenden. Denn nur wenn Illegalität ausgeschlossen werden kann, darf das Holz laut Gesetz importiert werden. In diesem Fall hätten sich die deutschen Käufer, die über eine Schweizer Firma das kongolesische Holz kauften, über dieses Risiko im Klaren sein müssen.

Wie geht es weiter?
Wir stecken in einem langwierigen Prozess. Einerseits muss in den Herkunftsländern des Tropenholzes die Korruption eingedämmt werden. Andererseits müssen in Importländern wie Deutschland die Gesetze konsequent umgesetzt werden. Der aktuelle Fall zeigt, dass eine gute Zusammenarbeit der Behörden in Europa essentiell ist, denn der europäische Markt ist noch immer sehr anfällig für illegales Holz. Die Berichte von REM werden im Internet veröffentlicht.(2) Sie zeigten im Wenge-Holz-Fall unter anderem, dass die Konzession nicht rechtmäßig vergeben worden war. Umso wichtiger ist es, dass diese unabhängigen Überwachungsorganisationen weiterhin von der EU und den Mitgliedsländern finanziell unterstützt werden, zumal es keine ungefährliche Tätigkeit für ihre Mitarbeiter ist, in Ländern mit einer schwachen Rechtsstaatlichkeit die Korruption und Missstände vor Ort anzuprangern.

Teilerfolge täuschen über Schwächen hinweg
Die Entscheidung der deutschen Behörde, das Wenge-Holz zu konfiszieren, ist ein Signal. Doch dieser Fall zeigt lediglich die Spitze des Eisberges und ist in sich widersprüchlich. Denn einerseits argumentierte das BMELV, dass der Fall zeige, dass der Nachweis der legalen Holzherkunft aus Ländern mit hohem Korruptionsrisiko allein mit staatlichen Dokumenten nicht erbracht werden könne.(3) Andererseits werden die Informationen aus dem REM-Berichten nicht als Grundlage für die Ermittlungen angesehen, und auch die Bewertung der Sorgfaltspflichten der Marktteilnehmer durch die BLE lässt Fragen offen. Laut der EU Kommission soll bei den Importen berücksichtigt werden, ob es »fundierte Berichte [gibt] über mögliche Mängel oder Probleme mit von Dritten überprüften Regelungen in den konkreten Ländern, aus denen das Holz oder die Holzerzeugnisse eingeführt werden«? Aber die deutschen Behörden waren im Fall des Holzes aus der DR Kongo der Ansicht, die deutschen Markteilnehmer hätten sich nach bestem Wissen bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden, obwohl sie die öffentlich zugänglichen REM Reports im Internet nicht berücksichtigten. Hier werden die Schwächen des HolzSigs sichtbar, denn die Behörden können im Rahmen des zu großen Ermessensspielraumes »ein Auge zudrücken« und auf weitere Verfahren verzichten.

Erschwerend wirkt auch der Umstand, dass die Wahrscheinlichkeit eine Ladung illegales Holz aufzudecken minimal ist. Daher haben Umweltorganisationen Bedenken, dass viel zu wenige Stichproben bei den Holzimporteuren durchgeführt werden. Denn die Kontrollfunktion der Behörden spielt eine sehr große Rolle, insbesondere da das Strafmaß für den Import von illegalem Holz im Gesetzgebungsprozess, und somit die Hemmschwellen für Missbrauch, herabgesetzt wurden.(4) Das Holzimportgeschäft ist komplex, und der Illegalität bei fertigen Holzprodukten nachzugehen, ist für die Behörden zumeist viel komplizierter als im aktuellen Fall mit dem Wenge-Holz. Die Korruption und fehlende Rechtsstaatlichkeit beispielsweise in der DR Kongo führt ohne verbindliche unabhängige Kontrollen dazu, dass Holz aus solchen fragilen Ländern mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal ist.

Neuste Entwicklungen
Die Firmen, deren Ladungen in Deutschland sichergestellt wurden, haben Revision eingelegt und es bleibt abzuwarten, ob das Holz öffentlich von der Vebeg, der bundeseigenen Treuhandgesellschaft zur Verwertung von ausgemustertem Eigentum des Bundes, versteigert wird oder gar keine Maßnahmen erfolgen. Bei dem dritten Fall mit deutschen Firmen, hat die Firma Furnierhandel Winsen GmbH, den Kaufvertrag mit der BAM (dem Importeur der Hölzer) rückwirkend annulliert. Die BLE hat die Annullierung der Verantwortung für den Import von illegalem Holz somit einfach billigend zur Kenntnis genommen. Die Hölzer, die weiterhin in Tschechien bei der Firma Danzer lagern, gehören nun offiziell der Schweizer Firma BAM. Weder die BLE, noch ihre tschechischen Kollegen, haben die Sicherstellung dieser Hölzer über den Verlauf des Falles veranlasst. Diese Präzedenzfälle werden immer absurder, denn sie sollten eigentlich aufzeigen, wie im Rechtsraum Europa abschreckend gegen illegalen Holzhandel vorgegangen wird. Der Verlauf zeigt eher auf, wie Handel mit illegalem Tropenholz durch schwache Gesetzgebungen in Deutschland »legalisiert« wird.


Autorin Andrea Cederquist arbeite als Kampagnerin im Bereich Wälder und Biodiversität bei Greenpeace.



Anmerkungen

(1) Siehe hierzu auch Rundbrief Forum Umwelt und Entwicklung 04/2013, S. 14.

(2) http://observation-rdc.info/documents/Rapport_REM_004_OIFLEG_RDC.pdf

(3) Email von Thorsten Hinrichs, BMELV (08.11.2013)

(4) http://www.greenpeace.de/themen/waelder/nachrichten/artikel/bundestag_macht_illegales_holz_hoffaehig/


Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten der deutschen NRO in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Rechtsträger ist der Deutsche Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V.

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Quelle:
Forum Umwelt & Entwicklung - Rundbrief 1/2014, Seite 30-31
Herausgeber: Projektstelle Umwelt & Entwicklung
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2014