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INITIATIVE/278: NABU erneuert Kritik am Kohlekraftwerk Moorburg (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 26. August 2010

NABU erneuert Kritik am Kohlekraftwerk Moorburg

NABU: Keine Aufweichung der wasserrechtlichen Auflagen


Angesichts der Einigung im internationalen Schiedsgerichtverfahren zwischen Vattenfall und der Bundesrepublik Deutschland erneuert der NABU Hamburg seine Kritik am geplanten Kohlekraftwerk in Moorburg. Der NABU warnt die Umweltbehörde davor, die Betriebsauflagen aufzuweichen und damit den Schutz der Elbe aufs Spiel zu setzen.

"Klimapolitisch bleibt das Kohlekraftwerk Moorburg eine Fehlinvestition", so Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg. "Es bleibt die Verantwortung der Umweltbehörde, wenigstens die Belastung der Elbe zu begrenzen. Eine Aufweichung der wasserrechtlichen Auflagen darf es deshalb nicht geben."

Der NABU befürchtet, dass durch die Einleitung des Kühlwassers die Elbe erwärmt wird und sich infolgedessen der sommerliche Sauerstoffmangel in der Elbe verschlimmert.

Medienberichten zufolge will Vattenfall auch seine Klage gegen die wasserrechtlichen Betriebsauflagen vor dem Oberverwaltungsgericht fallen lassen und erwartet im Gegenzug eine neue wasserrechtliche Genehmigung sowie eine schnelle Genehmigung für den zusätzlich beantragten Hybridkühlturm. Porschke: "Wenn sich der Hamburger Senat für die Errichtung des beantragten Hybridkühlturms einsetzt, darf das nicht am laufenden Planverfahren für den Kühlturm vorbeigehen. Über die Errichtung und Nutzung eines Kühlturms muss nach Recht und Gesetz entschieden werden."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 127, 26.08.2010
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Hamburg
Osterstraße 58, 20259 Hamburg
Tel.: Tel. 040/69 70 89-12, Fax 040/69 70 89-12-19
E-Mail: NABU@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2010