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INITIATIVE/299: Bei CETA Vorbild der Niederlande und Deutschlands folgen (Global 2000)


GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria - Wien, 18. Juni 2018

GLOBAL 2000-Appell: Vorbild der Niederlande und Deutschlands folgen - CETA nicht ratifizieren, bevor Rechtsklärung des Europäischen Gerichtshofs zu Konzerngerichtsbarkeit vorliegt - Petition


Letzte Woche passierte CETA mit den Stimmen der Regierungsparteien den österreichischen Nationalrat. Als nächster Schritt soll nun am 28. Juni die Ratifizierung im Bundesrat mit einfacher Mehrheit erfolgen, obwohl weiters nicht geklärt ist, ob dieses Vorgehen verfassungskonform ist.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der weitreichende Pakt keine Auswirkungen auf die österreichische Verfassung habe und daher mit einfacher Mehrheit durch den Bundesrat beschlossen werden könne. Dem widersprechen mehrere Rechtsgutachten (1): Die Übernahme der Konzerngerichtsbarkeit ICS in Österreich wäre verfassungsändernd - die Abstimmung müsste im Bundesrat also mit Zwei-Drittel-Mehrheit und damit unter Zustimmung von Mitgliedern der Oppositionspartei SPÖ erfolgen.

"Wir rufen die Mitglieder des Bundesrates auf, diese gravierende Rechtsunsicherheit nicht zu riskieren und CETA nicht zu ratifizieren, solange der verfassungsrechtliche Status des Abkommens ungeklärt ist", so Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. "Insbesondere die Oppositionspartei SPÖ, deren Zustimmung für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat erforderlich wäre, sollte jetzt auf ihre demokratische Rolle beharren und eine Rechtsklärung herbeiführen."

Vorbild Niederlande und Deutschland: EuGH-Rechtsklärung abwarten vor überhasteter Ratifizierung

Belgien rief 2017 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung an, ob der Konzerngerichtshof ICS im CETA-Abkommen mit den europäischen Verträgen vereinbar ist - eine Entscheidung des Gerichtshofs wird für Frühjahr 2019 erwartet.

Es ist aus Sicht von GLOBAL 2000 fahrlässig, den Gesetzentwurf schon im Vorfeld der EuGH-Entscheidung beschließen zu wollen - falls der Gerichtshof die Unvereinbarkeit von ICS mit Europarecht erkennt, müsste der Pakt neu verhandelt und der Ratifizierungsprozess neu gestartet werden (2). Die niederländische Regierung bekräftigte bereits, dass sie CETA nicht vor Vorliegen eines EuGH-Entscheids endgültig ratifizieren wird (3). Die deutschen RegierungsvertreterInnen sprachen sich zuletzt vergangenen Donnerstag klar gegen eine überhastete Ratifizierung und für ein Abwarten der Rechtsprüfung durch den deutschen Verfassungsgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof aus (4).

"Österreich würde gut daran tun, dem weisen Vorgehen der Niederlande und Deutschlands im Umgang mit der CETA-Ratifizierung zu folgen", so Gewessler. "Wir appellieren an den österreichischen Bundesrat und in letzter Instanz an den Bundespräsidenten, sich gegen die von der Bundesregierung geplante überhastete Ratifizierung zu stellen: Die Ratifikationsurkunde sollte keinesfalls unterzeichnet und hinterlegen werden, bevor der Gerichtshof in diesem Beratungsverfahren entschieden hat."

GLOBAL 2000 ist Teil der Plattform Anders Handeln, die eine gerechte Handelspolitik als Ziel verfolgt, die Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt des Handelns stellt.



Die Petition:
https://www.global2000.at/ceta-nicht-unterschreiben

1) Konrad Lachmayer "Verfassungsrechtliche Probleme von Investor-State Dispute Settlements (ISDS)" (2015)
https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/studien/verfassungsrechtl_probleme_lachmayer_Juni_2015.pdf

2) Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/warum-gerade-jetzt-ein-vertrag-mit-kanada-27972241

3) Stellungnahme des Ministers für Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
www.rijksoverheid.nl/documenten/kamerstukken/2018/04/26/kamerbrief-over-investeringsakkoorden-met-andere-eu-lidstaten

4) Deutscher Bundestag - 19. Wahlperiode - 39. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Juni 2018
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19039.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 18.06.2018
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Neustiftgasse 36, A-70 Wien
Tel: +43/1/812 57 30, Fax: +43/1/812 57 28
E-Mail: office@global2000.at
Internet: www.global2000.at


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2018

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