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MELDUNG/402: Bundesamt für Seeschifffahrt startet Untersuchung von Flächen für Offshore-Windparks (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Hamburg, 20. September 2019

BSH startet Untersuchung von Flächen für Offshore-Windparks


Hamburg, 20.09.2019 Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) startet heute die nächste Runde der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windparks. Untersucht werden die Flächen N-6.6 und N-6.7 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee.

Beide Flächen liegen in Gebiet N-6 der AWZ der Nordsee, etwa 100 km nordwestlich der Insel Borkum. Voraussichtlich können auf der Fläche N-6.6 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 630 MW errichtet werden, auf der Fläche N-6.7 mit einer Leistung von 270 MW.

Zunächst legt das BSH den Gegenstand und den Umfang der Untersuchungen für die Voruntersuchung der Flächen fest. Hierfür hat das BSH ein Konzept erstellt, das heute veröffentlicht wurde. Bis zum 21.10.2019 sind Behörden, Verbände, Unternehmen und die Öffentlichkeit eingeladen, Stellung zu den geplanten Untersuchungen nehmen. Am 15.11.2019 wird das Konzept für die Untersuchungen in einem Anhörungstermin vorgestellt und diskutiert.

Die beiden Flächen für die Voruntersuchung wurden im Flächenentwicklungsplan 2019 des BSH festgelegt. Auf diesen Flächen wird das BSH in den nächsten Jahren Untersuchungen der Meeresumwelt und des Baugrunds, von Wind, Wellen und anderen ozeanographischen Parametern zum Teil in Auftrag geben und zum Teil selbst durchführen. Anhand der Ergebnisse der Untersuchungen prüft das BSH, ob die Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks geeignet sind.

Die Informationen über geeignete Flächen gibt das BSH anschließend an die Bundesnetzagentur weiter. Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen gemäß § 22 in Verbindung mit §§ 28 bis 39j Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2017 die Marktprämie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für die festgelegten Flächen. Die Ergebnisse und Berichte aus der Voruntersuchung werden vorab zur Verfügung gestellt. Sie dienen als Grundlage für die Erstellung der Gebote und zur Planung der Windparks.

Die öffentliche Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens, eine Einladung zum Anhörungstermin und das Konzept für die Untersuchungen finden Sie auf der Homepage des BSH (www.bsh.de) in der Rubrik "Bekanntmachungen".

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Rund 850 Menschen in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

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Quelle:
Pressemitteilung, 20.09.2019
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2019

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