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MELDUNG/434: Brandenburgs Braunkohleplanung - Verfassungsbrüche und Fehlentscheidungen (GRÜNE LIGA Cottbus)


GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Braunkohle
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Pressemitteilung 30.03.2023

Brandenburgs Braunkohleplanung: Verfassungsbrüche und Fehlentscheidungen

Zur 100. Sitzung des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses


Cottbus, 30.03.2023. Zur heutigen 100. Sitzung des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses erinnert das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA an die zahlreichen Fehlentscheidungen des Gremiums zu Lasten der tagebaubetroffenen Menschen in der Lausitz.

"Brandenburgs Braunkohleplanung ist keine ruhmreiche Geschichte. Zweimal musste das Verfassungsgericht die Pläne stoppen, die der Braunkohlenausschuss durchgewunken hatte." sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, der seit 1999 die Umweltverbände im Ausschuss vertritt.

Schuster über seine Erfahrungen im Ausschuss: "Über viele Jahre ging es im Ausschuss nicht um ergebnisoffene Diskussionen, sondern um die Durchsetzung der Wünsche des Kohleunternehmens gegen alle Bedenken. Zahlreiche dieser Entscheidungen haben sich im Nachhinein als falsch erwiesen."

Der im Ausschuss mehrheitlich beschlossene Braunkohlenplan zum Tagebau Jänschwalde wurde 1995 aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Horno (unterstützt von 9 Nachbargemeinden) und ein weiterer Plan im Jahr 2000 aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Grießen durch das Brandenburgische Landesverfassungsgericht aufgehoben. Auch die Zwangsumsiedlung von Proschim fand gegen alle vorgetragenen Bedenken eine Mehrheit im Ausschuss. Der entsprechende Braunkohlenplan zum Tagebau Welzow-Süd muss nun in einem neuen Verfahren wieder aufgehoben werden. Bis heute ist es immer noch offizielles Ziel der Landesplanung, das Dorf Proschim zu zerstören, weil das Planänderungsverfahren lange verzögert wurde.

Zur heutigen 100. Sitzung des Ausschusses spricht mit Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke ein früherer Vorsitzender des Gremiums, der in dieser Funktion maßgeblich an der Durchsetzung der Braunkohlenpläne beteiligt war.

Quellen:

Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Horno: Aktenzeichen VfGBbg 6/95
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/entscheidungen/entscheidungssuche/detail-entscheidung/~01-06-1995-vfgbbg-695_32

Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Grießen: Aktenzeichen VfGBbg 32/99
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/entscheidungen/entscheidungssuche/detail-entscheidung/~15-06-2000-vfgbbg-3299_276

Geltender Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd:

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212961

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Quelle:
Pressemitteilung 30.03.2023
GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Braunkohle
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Projektbüro: Straße der Jugend 33; 03050 Cottbus
E-Mail: umweltgruppe@kein-tagebau.de
Internet: www.kein-tagebau.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 31. März 2023

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