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RECHT/081: BUND-Klage gegen Evonik-Kohlekraftwerksplanung in Herne (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 31. März 2009

Fortdauernder Widerstand gegen neue Kraftwerke

Klage gegen Evonik-Kohlekraftwerksplanung in Herne


Düsseldorf, 31.03.2009 - Der Kampf gegen die Genehmigung neuer Kohlekraftwerke in NRW geht weiter: Nachdem die Klage gegen das von Trianel geplante Kohlekraftwerk in Lünen vom Oberverwaltungsgericht (OVG) bis zur Entscheidung des im dortigen Verfahren angerufenen Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt wurde, hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt dem OVG die Begründung der Klage gegen das geplante Kohlekraftwerk in Herne vorgelegt. Die bereits im Februar 2008 eingereichte Klage richtet sich gegen den am 14.12.2007 von der Bezirksregierung Arnsberg erlassenen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das von Evonik/Steag geplante Kraftwerk Herne 5 mit einer elektrischen Leistung von 700 MW. Zwar hatte Evonik kurz nach dem Erlass des Vorbescheides verkündet, seine Planungen zum Bau des Kraftwerks auf Eis zu legen. Dennoch will der BUND das endgültige Aus für das Vorhaben jetzt auch gerichtlich durchsetzen.

Inhaltlich begründet der BUND seinen Antrag auf Aufhebung des Genehmigungsbescheides mit zahlreichen Verstößen gegen zwingend zu beachtende Vorschriften zum Schutz der Menschen und der Umwelt. So hatte Evonik im Genehmigungsverfahren weder eine eigenständige Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgelegt, noch war im Vorbescheid eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Eine wirkungsbezogene Darstellungen der Auswirkungen auf das Schutzgut éWasser` war ebenso unterlassen worden, wie eine Summenbetrachtung für alle Luftschadstoffe der in der Region geplanten Kohlekraftwerke (Herne, Dattel, Lünen).

Zudem blieb die hohe Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Vorbelastung in Herne unberücksichtigt. Schon jetzt können die Grenzwerte für die extrem gesundheitsschädlichen Partikel und Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden. Durch die Genehmigung von Zusatzimmissionen eines großen Kohlekraftwerks würde somit eine bestehende Grenzwertüberschreitung weiter verfestigt. Dabei steht die hohe Vorbelastung einer Genehmigung als Rechtshindernis entgegen. Auch im Hinblick auf die giftigen Schwermetalle Quecksilber, Arsen, Cadmium, Thallium, Vanadium ist die durchgeführte Immissionsprognose nach dem Urteil der BUND-Experten unvollständig und unplausibel. Ferner können die Obergrenzen der TA Lärm hinsichtlich der nächtlichen Schallimmissionen nicht eingehalten werden. Das neue Kraftwerk würde zudem zu einer Erhöhung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen um etwa 3,7 Millionen Tonnen führen.

Erhebliche Mängel machte der BUND auch in Bezug auf die erforderliche Prüfung der Naturschutzbelange aus. Die Auswirkungen der Stickstoffdeposition und Ammoniakzusatzbelastung auf die europarechtlich geschützten FFH-Gebiete an der Lippe blieben weitgehend unberücksichtigt. Dabei hatte das Oberverwaltungsgericht Münster unlängst die Genehmigung für das Kohlekraftwerk Lünen aus eben diesem Grund für rechtswidrig erklärt.

"Es gibt kaum einen Bereich des Umweltrechts, der durch die Genehmigung nicht verletzt wird", so das Fazit des BUND. Die Umweltschützer sind deshalb optimistisch, dass das Oberverwaltungsgericht die Kraftwerksgenehmigung aufheben wird.

Mehr Infos:
http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/herne/


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Quelle:
Presseinformation, 31. März 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2009