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RECHT/105: REKAL-Abdeckung der Kalihalde Sigmundshall rechtswidrig (BUND Hannover)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Kreisgruppe Region Hannover - 19.11.2009

REKAL-Abdeckung der Kalihalde Sigmundshall rechtswidrig

Verwaltungsgericht bestätigt Auffassung des BUND


Gestern, am Mittwoch, den 18. November wurde der Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Kalihalde Sigmundshall bei Wunstorf-Bokeloh nach 8-stündiger Verhandlung vom Verwaltungsgericht Hannover aufgehoben. Gegen den Beschluss haben die Naturschutzverbände BUND und NABU geklagt.

Die Verbände sind zufrieden und stellen fest: "Dieses Urteil ist ein Urteil für David gegen Goliath: Für die Umweltverbände & Anwohner gegen den internationalen Konzern K+S und es ist ein Urteil gegen die Verbringung von stark belasteten Abfällen auf die Kalihalde zum Schutz von Anwohnern und der Umwelt."

Vom Landesbergamt war der Firma K+S Kali GmbH die Erweiterung der Kalihalde und die Abdeckung der Halde mit so genanntem REKAL-Material erlaubt worden. REKAL ist ein Abfallprodukt der ebenfalls von K+S am Standort Sigmundshall betriebenen Anlage zur Aufbereitung von Aluminium-Salzschlacke.

Während die Bergbehörde und K+S die Abdeckung als "stoffliche Verwertung" des REKAL-Materials betrachteten, die der Minderung des Haldenwasseranfalls dient, hält der BUND die Verwendung des Materials für eine rechtswidrige "Scheinverwertung von Sonderabfall". Dieser Sicht hat sich das Gericht angeschlossen und stellte fest, dass es sich bei dem aufgetragenen Abdeckmaterial um Abfall handelt, der aufgrund der hohen Schadstoffgehalte zur Verwertung in der vorgenommenen Form ungeeignet sei. Die Vorgehensweise der Bergbehörde bei der Festsetzung von Grenzwerten, die sich an den tatsächlichen Schadstoffkonzentrationen im REKAL-Abfall und nicht an den Empfehlungen der Fachausschüsse orientiert hatten, wurde von den Richtern missbilligt. Das Gericht konnte auch nicht davon überzeugt werden, dass der Zweck der Abdeckung, nämlich die Etablierung eines dauerhaften Bewuchses der Halde mit einer hohen Verdunstungsleistung, tatsächlich erreichbar ist. Vielmehr teilt das Gericht die Sorge der Umweltverbände, dass eine Gefährdung von Tieren und Pflanzen durch die hohen Schadstoffgehalte sowie durch Emissionen von Feinstaub von dem Abdeckmaterial ausgeht. Den Klagen von BUND und NABU wurde daher stattgegeben. Ein Vergleichsangebot der Umweltverbände, welches die Einstellung der REKAL-Abdeckung zum Gegenstand hatte, wurde von der beklagten Bergbehörde im Einvernehmen mit K+S nicht angenommen.

Mit dem Urteil werden die Genehmigung der Aufschüttung von Rückstandssalzen auf der Erweiterungsfläche und die Überdeckung der Halde mit REKAL-Material aufgehoben. Von der Entscheidung des Gerichts ist auch die Abdeckung der Althalde betroffen, denn auch die dortige REKAL-Abdeckung verstößt damit gegen das Abfallrecht. In einer ersten Reaktion sagte der BUND-Experte Dr. Ralf Krupp zu dem Urteil: "Es ist zu hoffen, dass K+S die Rückstandssalze nun verstärkt untertage bringt und so eine weitere Haldenaufschüttung überflüssig macht. Die REKAL- Anlage sollte umgebaut und an den Stand der Technik angepasst werden, um ein abfallfreies Recycling der Aluminium-Salzschlacke ermöglicht." Die Bergbehörde hat allerdings angekündigt in Berufung zu gehen.


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Quelle:
Pressemitteilung, 19.11.2009
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Kreisgruppe Region Hannover
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E-mail: bund.hannover@bund.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2009