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RECHT/109: Klage gegen Evonik-Kohlekraftwerk Herne aus formalen Gründen abgewiesen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 9. Dezember 2009

Klage gegen Evonik-Kohlekraftwerk Herne abgewiesen

BUND kündigt weiteren juristischen Widerstand an


Münster, 09.12.2009 - Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am Abend die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des von Evonik geplanten Steinkohlekraftwerks Herne 5 aus formalen Gründen abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Begründet wurde die Klageabweisung mit einer vermeintlich im Jahre 2006 acht Minuten zu spät bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereichten Einwendung des Umweltverbandes. Der Vorsitzende machte in der Verhandlung deutlich, dass ansonsten durchaus entscheidungserhebliche Kritikpunkte des BUND an der Kraftwerksgenehmigung hätten betrachtet werden müssen. Der BUND hält diese so genannte "Präklusion" für europarechtswidrig und wird deshalb Beschwerde gegen die Nichzulassung der Revision einlegen..

Auch die zwei Privatklagen wurden vom 8. Senat des OVG zurückgewiesen. Dabei hatte das Gericht durchaus Kritik am Vorbescheid geäußert. Dieser wurde noch in der Verhandlung in Bezug auf die nicht bewältigte Störfallproblematik geändert und muss nunmehr im weiteren Genehmigungsverfahren vollumfänglich überprüft werden. Das Gericht äußerte zudem erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des so genannten "Irrelevanzkriteriums". Diese bundesdeutsche Besonderheit, wonach eine Schadstoff-Zusatzbelastung dann unerheblich ist, wenn sie weniger als 3 % der Gesamtbelastung ausmacht, hält der BUND ebenfalls für europarechtswidrig. In der Verhandlung machte Evonik zudem das Zugeständnis von zusätzlichen Messungen der Schwermetallemissionen bei einer möglichen Inbetriebnahme des Kraftwerks.

Der geplante Evonik/Steag-Kraftwerksblock 5 mit einer elektrischen Leistung von 750 Megawatt würde zu einem jährlichen CO2-Ausstoß von etwa 4,4 Millionen Tonnen führen. Im Gegenzug, so die Ankündigung des Vorhabensträgers, soll der Kraftwerksblock Herne 2 stillgelegt werden. Letzterer hat eine elektrische Leistung von 150 MW und emittiert 0,8 Mio. t CO2. Unterm Strich würde das Kraftwerk damit pro Jahr zusätzlich mehr als 3 Millionen Tonnen des Klimakillers CO2 freisetzen.


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Quelle:
Presseinformation, 9. Dezember 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2009