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RECHT/226: EuGH bestätigt - EEG keine staatliche Beihilfe (BEE)


Bundesverband Erneuerbare Energie

Pressemitteilung, 28. März 2019

EuGH bestätigt: EEG keine staatliche Beihilfe


Berlin, 28. März 2019: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit heutigem Urteil bestätigt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 war keine Beihilfe. Der BEE begrüßt das EuGH-Urteil. "Es ist eine klare und deutliche Entscheidung des obersten Europäischen Gerichts", sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Das sei wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik und gebe der Branche nach jahrelangem Tauziehen Rechtssicherheit. "Aus dem Urteil des EuGH folgt, dass die Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission auf das EEG keine Anwendung finden. Der deutsche Gesetzgeber hat dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielräume."

Nun müsse alles auf den Prüfstand, was auf Druck der EU-Kommission in das EEG aufgenommen wurde und mehr Nachteile als Vorteile bringt, dazu gehörten unter anderem die Vorschriften zur Nicht-Vergütung bei negativen Strompreisen. Auch die Ausschreibungsregelungen müsse man sich genauer anschauen. Bei der Analyse gelte es, auch die neuen EU-Rahmenbedingungen insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie der Strommarktverordnung und Strommarktrichtlinie zu beachten.

Der EuGH setzt mit seinem Urteil sowohl das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) als auch die Entscheidung der EU-Kommission außer Kraft. In seiner Begründung führt der EuGH an, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass "die im EEG 2012 vorgesehenen Vorteile staatliche Beihilfen darstellten". Anders als von der EU-Kommission dargestellt, ist der EuGH der Auffassung, dass über das EEG keine staatlichen Mittel zum Einsatz kamen.

Der BEE hatte immer die Rechtsansicht vertreten, dass das EEG keine Beihilfe ist und wurde nun vollumfänglich seitens des EuGH bestätigt. Damit entschied der EuGH heute in Kontinuität zu seinem Urteil von 2001, in dem er bereits entschieden hatte, dass das Stromeinspeisungsgesetz mit seinem Umlagenmechanismus keine Beihilfe ist.

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hatte im November 2014 das EEG als Beihilfe deklariert. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hatte in 1. Instanz im Mai 2016 die Sichtweise der EU-Kommission bestätigt und eine Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission abgewiesen. Nach diesem Entscheid hatte die Bundesregierung wiederum Rechtsmittel eingelegt und vor dem Europäischen Gerichtshof in 2. Instanz geklagt. Das Urteil des EuGH ist rechtlich bindend und hebt alle anderen Urteile auf, der Klageweg ist abgeschlossen.

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 55 Verbänden, Organisationen und Unternehmen mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen. Zu unseren Mitgliedern zählen u. a. der Bundesverband WindEnergie, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke. Wir vertreten auf diese Weise 338 700 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

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Quelle:
Pressemitteilung, 28.03.2019
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Invalidenstraße 91, 10115 Berlin
E-Mail: presse@bee-ev.de
Internet: www.bee-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2019

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