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ARTENSCHUTZ/215: CITES - Neue Arten unter Schutz, Kritik am Handel mit Löwen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 05. Oktober 2016 / Naturschutz & Biodiversität

CITES: Neue Arten unter Schutz, Kritik am Handel mit Löwen


Die "größte jemals abgehaltene Konferenz für Artenschutz" mit 152 teilnehmenden Regierungen und insgesamt 3.500 Personen endet heute im südafrikanischen Johannesburg mit wichtigen Entscheidungen für den weltweiten Schutz wildlebender Tiere und in der Natur vorkommenden Pflanzen. Umweltschutzverbände ziehen eine positive Bilanz mit einzelnen Kritikpunkten.

Nach zwei Wochen Verhandlungsmarathon über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) sind Hunderte von Arten strenger geschützt. Alle acht Schuppentierarten sowie Berberaffen erhielten den höchsten Schutzstatus, der internationale Handel mit Elfenbein ist verboten, zudem sollen nationale Elfenbeinmärkte geschlossen werden. 55 seltene Reptilienarten wurden besser geschützt und auch der Handel mit Graupapageien aus Wildfängen ist nun verboten. Der Antrag Swasilands, erstmals seit 1977 den Handel mit Rhinozeros-Horn zu erlauben, scheiterte (NABU-Informationen {1]). Der Handel mit gezüchteten Löwen und Löwenknochen sowie die Löwenjagd werden allerdings auch in Zukunft weitgehend unkontrolliert bleiben, kritisieren Umweltverbände.

Dennoch zogen Artenschutzorganisationen wie Pro Wildlife, die per Blog [2} von der Konferenz berichteten, eine positive Bilanz. "Wir sind sehr zufrieden mit den Ergebnissen dieser Konferenz. Verglichen mit früheren CITES-Tagungen haben wir ein Umdenken bemerkt: Für viele Delegierte steht der Schutz der Natur mittlerweile über dem Ausverkauf ", sagte Sandra Altherr von Pro Wildlife.

Zum ersten Mal gab es Resolutionen und Entscheidungen über Korruption und Cyberkriminalität im Wildtierhandel sowie die bessere Beteiligung Jugendlicher und ländlicher Gemeinschaften. Die Europäische Union trat, ebenfalls eine Premiere, als ordentliches CITES-Mitglied auf - und erntete sowohl Lob als auch Kritik. Denn die EU unterstützte den Wunsch der großen Mehrheit afrikanischer Staaten, alle Elefanten in die höchste Schutzkategorie aufzunehmen, nicht. Der NABU kritisierte die "unrühmliche Rolle", die die EU hier gepielt hat (NABU-Blog) [3]. Ansonsten ging die EU mit ihrem Anfang des Jahres vereinbarten "Aktionsplan gegen den illegalen Artenhandel" in einer sehr aktiven Rolle in ihre erste CITES-Konferenz (IP/16/3144 [4]).

Ein weiteres Ergebnis ist die Handelsbeschränkung für Fuchshaie, Seidenhaie sowie Teufelsrochen, um deren Überfischung zu stoppen. Ebenfalls sind nun über 300 Rosenholz-Arten (Gattung Dalbergia) international handelsbeschränkt - ein Erfolg für den Schutz von gefährdeten Tropenholzarten.

Das nächste Weltartenschutztreffen der CITES-Mitglieder (COP18) wird 2019 in Sri Lanka stattfinden.

Hintergrund

1973 wurde das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" oder, kurz, das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" beschlossen. Die Abkürzung CITES ist vom Englischen abgeleitet: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Die EU hat das Übereinkommen 1984 in EU-Recht übernommen und 1997 überarbeitet. Der wichtigste Teil des CITES-Übereinkommens sind die drei Anhänge:

Anhang I (EU: Anhang A) listet Arten auf, die akut vom Aussterben bedroht sind: Der internationale Handel für kommerzielle Zwecke ist verboten.

Anhang II (EU: Anhang B) listet Arten auf, die potenziell vom Aussterben bedroht sind, weshalb der Handel mit ihnen stark reguliert ist. Für die Ausfuhr benötigen diese Arten eine Ausfuhrgenehmigung, die von Behörden des Ursprungslandes nur mit einem wissenschaftlich begründeten Dokument (non-detriment-finding) erteilt werden darf.

Anhang III (EU: Anhang C) enthält Arten, die innerhalb eines Landes bedroht sind und für die dieses Land deshalb eine Handeskontrolle nach dem Vorbild des Anhangs II wünscht.

In der EU gibt es zusätzlich einen Anhang D, in dem Arten aufgelistet werden, die in großer Zahl eingeführt werden. Die EU will die Mengen überwachen, um eventuell aus den ermittelten Zahlen eine stärkere Unterschutzstellung herzuleiten. [jg]



www.cites.org

www.prowildlife.de, Pro Wildlife-Bericht "Stolen Wildlife" über die Rolle der EU beim Kampf gegen Wildartenschmuggel (engl.)

Petition von Rettet den Regenwald gegen Elfenbeinhandel und die Position der EU
https://www.regenwald.org/newsletter/2723

Fazit des NABU
https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/die-konferenz-ist-beendet-bessere-zukunft-fuer-zahlreiche-arten/

[1] https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/nashorn/
[2] https://www.prowildlife.de/bericht/blog-zur-cites-konferenz-2016/
[3] https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/wie-lange-wird-es-die-big-five-noch-geben/
[4] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3144_de.htm

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Quelle:
EU-News, 05.10.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2016

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