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ARTENSCHUTZ/220: Wissenschaftlicher Walfang muss auf die Prüfbank (OceanCare)


OceanCare - News, 27. Oktober 2016

Wissenschaftlicher Walfang muss auf die Prüfbank


Portoroz/Wädenswil, 27. Oktober 2016. Am vorletzten Tag der 66. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) beschloss die Mehrheit der Mitgliedsstaaten auf Antrag Australiens und Neuseelands, ein neues Verfahren zur Prüfung wissenschaftlicher Walfangprogramme einzusetzen. Die Walfangkommission erhofft sich dadurch ein transparentes, unabhängiges Verfahren, an dem Japan nur als Beobachter teilnehmen, jedoch umfassenden Zugang zu den Forschungsdaten des Walfangprogramms gewährleisten soll. Die internationale Meeresschutzorganisation OceanCare begrüsst den Beschluss.

Artikel VIII der Konvention zur Regulierung des Walfangs ermöglicht es Staaten, Sondergenehmigungen für den Fang von Walen für wissenschaftliche Zwecke auszustellen. Seit Inkrafttreten des kommerziellen Walfangverbotes 1986 macht Japan von diesem Schlupfloch Gebrauch. Am 31.März 2014 hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) Japans Walfangprogramm in der Antarktis wegen fehlender Wissenschaftlichkeit verurteilt. Es bestand die Hoffnung, Japan nutze diese Gelegenheit, den Walfang ohne Gesichtsverlust zu beenden. Aber ganz im Gegenteil liess die japanische Regierung ein neues Walfangprogramm für "wissenschaftliche" Zwecke erstellen. Unter Missachtung entsprechender Bestimmungen wartete Japan nicht einmal die Bewertung durch den Wissenschaftsausschuss der IWC ab, sondern begann umgehend mit dem Walfangprogramm.

«Die Bestimmung, Genehmigungen für den Walfang zu wissenschaftlichen Zwecken zu erteilen, stammt aus den 1940er Jahren und hat längst keine Berechtigung mehr. Deren Abschaffung wäre die einzig konsequente und richtige Lösung», sagt Nicolas Entrup, Sprecher von OceanCare an der Konferenz in Slowenien. Er sieht den heutigen Beschluss aber dennoch positiv: «Note "ungenügend" ist das einzige Prüfergebnis, das ich mir vorstellen kann. Unklar ist jedoch, in wieweit es tatsächlich gelingt, das Verfahren unabhängig zu führen und ob danach auch tatsächlich Konsequenzen eingefordert werden können».

Mit der heutigen Resolution, die mit 34 zu 17 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen wurde, wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die wissenschaftliche Walfangprogramme in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsausschuss evaluieren soll. Der Antragsteller eines wissenschaftlichen Walfangprogramms, in diesem Fall Japan, darf an der Arbeitsgruppe nur als Beobachter teilnehmen. Die finale Bewertung erfolgt seitens der Walfangkommission nach Vorlage des Berichtes der Arbeitsgruppe.

OceanCare ist mit Nicolas Entrup und Fabienne McLellan an der IWC-Tagung in Slowenien vertreten; beide berichten regelmässig in einem Online-Blog über ihre Erfahrungen:
oceancare.org/blog

Über OceanCare

Seit 1989 setzt sich OceanCare weltweit für die Meerestiere und Ozeane ein. Im Juli 2011 erhielt die Organisation vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen den UN-Sonderberaterstatus zugesprochen. OceanCare hat seit 1992 Beobachterstatus an der IWC und ist seit 2015 im Wissenschaftsausschuss der IWC vertreten. In Slowenien setzt sich OceanCare auch dieses Jahr dafür ein, dass die Wale optimalen Schutz erhalten. www.oceancare.org/walschutz



Weiterführende Links und Informationen

FAQs: Walfang, IWC, Moratorium
http://oceancare.org/wp-content/uploads/2016/09/FAQs-Walfang_IWC_Moratorium.pdf

Factsheet: Walfang Norwegen
http://oceancare.org/wp-content/uploads/2016/09/Factsheet_Norwegen_OceanCare_ProWildlife.pdf

Bericht: Frozen in Time: How modern Norway clings to its whaling past (2016) von OceanCare, Pro Wildlife und Animal Welfare Institute
http://oceancare.org/wp-content/uploads/2016/07/Report_Walfang_OC_AWI_PW_Frozen-in-time_EN_2016.pdf

Statistik Walfangzahlen Island, Japan, Norwegen 2001-2015
http://oceancare.org/wp-content/uploads/2016/09/Walfang_Whales-Killed-by-Iceland-Norway-Japan-2001-2015.pdf

IWC-Dokumente:
https://iwc.int/iwc66docs

Stellungnahme NGOs zu Resolution Neuseelands und Australiens
NGO Statement: Special Permit Whaling
http://oceancare.org/wp-content/uploads/2016/07/Statement_IWC_Scientific-Whaling_EN_2016.pdf

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Quelle:
News vom 27. Oktober 2016
Herausgeber: Verein OceanCare
Oberdorfstr. 16, Postfach 372, Ch-8820 Wädenswil
Tel.: +41 (0) 44 780 66 88, Fax: +41 (0) 44 780 66 08
E-Mail: info[at]oceancare.org
Internet: www.oceancare.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2016

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