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ARTENSCHUTZ/245: Konferenz für Tiere (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 20. Oktober 2017

Konferenz für Tiere

Walhai, Löwe, Schimpanse und Co. sollen auf internationaler Artenschutz-Konferenz strenger geschützt werden


Mit dem Schwerpunkt "Ihre Zukunft ist unsere Zukunft - Nachhaltige Entwicklung für Wildtiere und Menschen" eröffnet am Sonntag die Internationale Artenschutzkonferenz in Manila (Philippinen). Vom 22.10. bis zum 28.10.2017 tagen die Vertragsstaaten der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten -kurz "CMS". Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums, Frau Rita Schwarzelühr-Sutter leitet die deutsche Delegation. Auf der Agenda stehen bekannte Tierarten wie Löwe, Leopard und Schimpanse, die nun unter den Schutz des Abkommens gestellt werden sollen. Für stark gefährdete Arten wie Turteltaube, Afrikanischen Wildesel oder Walhai sollen Aktionspläne vereinbart oder andere Schutzmaßnahmen gebilligt werden. Am Sonntagabend wird Deutschland eine Auszeichnung für besondere Verdienste um die Verminderung der durch Erneuerbare Energien entstehenden Konflikte mit Zugvögeln und anderen wandernden Tierarten erhalten.

Schwarzelühr-Sutter: "Die Bonner Konvention kann einen sehr großen Beitrag zum Schutz Ökosysteme an Land und in den Meeren leisten. Der Verlust von Lebensräumen ist eine der Hauptbedrohungen für 85 Prozent aller gefährdeten Arten auf der internationalen Roten Liste. Artenschutz heißt also immer auch: Schutz von Lebensräumen und Ökosystemen. Das ist auch für das dicht besiedelte Deutschland wichtig, dessen Fläche in weiten Teilen landwirtschaftlich genutzt wird."

Bereits am Eröffnungstag steht das Thema Gefährdung ziehender Tierarten durch "Umweltverschmutzung" auf der Tagesordnung. Hier geht es u.a. um Empfehlungen zur Eindämmung von Unterwasserlärm. Besonders Wale und Delfine leiden darunter. Es geht aber auch um besseren Schutz der Meeresfauna vor Plastikabfällen sowie um Verminderung von Umweltgiften an Land. Weiterhin ist der Schutz der Zugvögel vor den vielfältigen Gefahren auf ihrem alljährlichen Flugweg zwischen Brutgebiet und Winterquartier ein herausragendes Thema - insbesondere die Bekämpfung des illegalen Vogelfangs, aber auch der Schutz in den Winterquartieren in Afrika.

Hintergrund zur Bonner Konvention

Die Konvention zum Schutz wandernder, wildlebender Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals - CMS) umfasst 126 Staaten und die EU. Alle drei Jahre findet eine Konferenz der Vertragsparteien statt - dieses Jahr zum ersten Mal auf dem asiatischen Kontinent. Die Bundesregierung gehört zu den größten Unterstützern der Konvention, die wegen ihres ersten Zeichnungsortes auch "Bonner Konvention" genannt wird und deren Sekretariatssitz in Bonn ist.



Weitere Informationen:
Die Bonner Konvention und ihre Abkommen:
www.bmub.bund.de/P474
Internetseite der Bonner Konvention:
www.cms.int (ausführlich, englischsprachig)

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Quelle:
Pressedienst Nr. 338/17, 20.10.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2017

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