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ARTENSCHUTZ/247: Manila - Schweizer Delegation als Zugpferd des UN-Artenschutzabkommens (OceanCare)


OceanCare - Medienmitteilung, 25. Oktober 2017

Schweizer Delegation als Zugpferd des UN-Artenschutzabkommens

Zwischenbericht von der 12. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention in Manila, Philippinen


Manila, 25. Oktober 2017. Vertragsstaatenkonferenzen internationaler Umwelt- und Artenschutzabkommen erhalten öffentliches Interesse meist über den Bedrohungsstatus oder Schutzmassnahmen charismatischer und besonders bedrohter Tierarten. Ebenso wichtige Themen technischer Natur, wie zum Beispiel Fragen des Vollzuges von Beschlüssen, finanzielle Mittel für Schutzinitiativen sowie Transparenz erhalten selten den Raum öffentlicher Diskussion.

Im Rahmen der 12. Vertragsstaatenkonferenz der UNO-Konvention zur Erhaltung wandernder Tierarten (Bonner Konvention), wird aus Sicht der anwesenden Artenschutzorganisationen aktuell die fundamentale Frage des Abkommens diskutiert: die Einrichtung eines Prüfverfahrens, inwieweit Staaten die Beschlüsse zum Schutz der Arten auch tatsächlich umsetzen.

Die Einleitung der Erarbeitung, wie ein solches Prüfverfahren aussehen kann, stand an der letzten Konferenz 2014 in Ecuador bereits kurz vor dem Scheitern. Nur den Delegierten der Schweiz und Norwegens ist es zu verdanken, dass eine Arbeitsgruppe sich weiterhin mit der Erarbeitung befasste. Erhält der Vorschlag für einen solchen "Review Mechanismus" dieses Mal zwar prinzipiell Zustimmung, so herrschen Unstimmigkeiten über Details und Form eines solchen Verfahrens. Geht es nach den Vorstellungen mancher Staaten, sollen zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen (NGOs) keine Möglichkeit haben, Prüfverfahren zu initiieren.

Erneut sind es die Schweiz und Norwegen, die transparentes Prüfverfahren unter Einbindung von NGOs sehen wollen

"Ein Prüfverfahren über die Umsetzung von Beschlüssen zum Schutz gefährdeter Tierarten wäre sozusagen das Herzstück des Abkommens. Aktuell agiert die Schweizer Delegation, namentlich Dr. Reinhard Schnidrig und Sabine Herzog, als Herzschrittmacher und wir können nur hoffen, dass sich in den verbleibenden Tagen noch eine Mehrheit finden kann. Ohne die Einbindung von NGOs macht ein Prüfverfahren wenig Sinn, denn die Staaten werden kaum Verfahren gegeneinander einleiten", sagt Nicolas Entrup, Sprecher von OceanCare vor Ort und verweist auf die immense Bedeutung der Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft. "Dutzende Organisationen leisten im Feld in Kooperationen mit lokalen Gemeinschaften wichtige Erhaltungsmassnahmen, investieren Millionen für den Schutz bedrohter Arten und tragen essentiell zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen bei, sollen aber nicht die Möglichkeit haben, trotz ihres Know-Hows, formell ein Prüfverfahren einzuleiten, das Mängel der Umsetzung von Beschlüssen aufzeigt? Das macht keinen Sinn", ergänzt Entrup.

Auch in Budgetfragen agiert die Schweizer Delegation als Zugpferd des Abkommens. Werden die Herausforderungen für die Erhaltung wandernder Tierarten und das Arbeitsprogramm des Abkommens immer komplexer und aufwendiger, fehlt es an notwendigen Ressourcen, um viele der ambitionierten Initiativen durchführen zu können. Die Schweiz, gestützt von Norwegen und wenigen anderen Staaten, möchte eine Budgetanhebung über der Inflation. In Zeiten knapper Budgets wehren sich auch hier zahlreiche Staaten, ihre Beiträge anzuheben.

"Wir sprechen hier über keine Millionenbeträge, daher ist es traurig, wie rasch manche Staaten rhetorisch gut klingende Versprechen abgeben, jedoch nicht bereit sind, das Abkommen mit jährlich einigen Hunderttausend Schweizer Franken zusätzlich auszustatten. Die Schweizer Delegation ist der Motor für jene Bestimmungen, die fundamental die künftige Arbeitsweise des Abkommens beeinflussen. Letztendlich zeigt sich in den Budgetmitteln des Abkommens auch der Stellenwert des Artenschutzes", sagt Fabienne McLellan, Leiterin Internationale Zusammenarbeit bei OceanCare, vor Ort in Manila.

Entscheidungen werden am letzten Konferenztag am Samstag, 28. Oktober, gefällt.

Schwerpunktthemen für OceanCare sind:
  • Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen vor Lärm verursachenden Aktivitäten im Meer.
  • Internationale Kooperation zur Entwicklung eines Massnahmenplans zur Einschränkung der Bejagung mariner bedrohter Arten, bekannt als das "Aquatic Wild Meat"-Problem.
  • Internationale Kooperation zur Reduktion der Vermüllung der Meere zur Erhaltung wandernder Tierarten.
Über OceanCare

OceanCare setzt sich seit 1989 weltweit für die Meerestiere und Ozeane ein. Mit Forschungs- und Schutzprojekten, Umweltbildungskampagnen sowie intensivem Einsatz in internationalen Gremien unternimmt die Organisation konkrete Schritte zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Weltmeeren. Seit Juli 2011 ist OceanCare vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen als Sonderberaterin für den Meeresschutz anerkannt.

Ausserdem ist OceanCare Partnerorganisation des Regionalen Fischereiabkommens des Mittelmeers (GFCM), des Abkommens für wandernde Tierarten (CMS) sowie des Abkommens zum Schutz der Wale und Delphine im Mittelmeer (ACCOBAMS). Die Organisation ist auch von der UNEA, dem höchsten Verwaltungsgremium des UN-Umweltprogramms (UNEP), als 'Major Group' akkreditiert und Teil der UNEP Global Partnership on Marine Litter. www.oceancare.org



Weiterführende Links und Informationen

Website von OceanCare: www.oceancare.org
Blog OceanCare: blog.oceancare.org
Aktuelle Informationen von der Konferenz: www.cms.int

Das Konferenzmotto lautet: "Their future is our future - sustainable development for wildlife and people".

Diskussionen in sozialen Netzwerken verfolgen via: #CMSCOP12

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Quelle:
Medienmitteilung vom 25. Oktober 2017
Herausgeber: Verein OceanCare
Oberdorfstr. 16, Postfach 372, Ch-8820 Wädenswil
Tel.: +41 (0) 44 780 66 88, Fax: +41 (0) 44 780 66 08
E-Mail: info[at]oceancare.org
Internet: www.oceancare.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2017

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