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EU/024: Schutz der Biodiversität vor problematischen invasiven Arten (KEG)


European Commission - IP/13/818 - 09/09/2013

Europäische Kommission
Pressemitteilung - Brüssel, den 9. September 2013

Umweltschutz: Neue EU-Maßnahme zum Schutz der Biodiversität vor problematischen invasiven Arten



Die Europäische Kommission hat heute neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um die rasch wachsende Bedrohung durch invasive Arten zu verhindern und einzudämmen. Derzeit gibt es in Europa mehr als 12 000 Arten, die gebietsfremd sind. Bei etwa 15% davon handelt es sich um invasive Arten, und ihre Zahl steigt rasch an. Mit dem Vorschlag soll auf die zunehmenden Probleme reagiert werden, die diese invasiven Arten mit sich bringen.

Zu nennen sind insbesondere

wirtschaftliche Probleme: Invasive gebietsfremde Arten verursachen in Europa alljährlich Schäden im Wert von mindestens 12 Mrd. EUR, und dies durch Gefährdung der menschlichen Gesundheit (z. B. die Asiatische Riesenhornisse oder die Asiatische Tigermücke, deren Stich tödlich sein kann), Schäden an der Infrastruktur (z. B. der Japanische Staudenknöterich, der Gebäude schädigt) oder Ertragseinbußen in der Landwirtschaft (z. B. die Biberratte, die Kulturpflanzen gefährdet);

ökologische Probleme: Invasive gebietsfremde Arten können schwere Schäden an Ökosystemen anrichten und das Aussterben von Arten auslösen, die für die Erhaltung des Gleichgewichts unserer natürlichen Umwelt notwendig sind. So verursacht die spätblühende Traubenkirsche erhebliche Störungen des forstlichen Ökosystems, und Grauhörnchen verdrängen Rothörnchen aus ihren angestammten Lebensräumen. Gebietsfremde Arten sind nach dem Verlust natürlicher Lebensräume die zweitwichtigste Ursache für den Verlust an Biodiversität;

politische Probleme: Viele Mitgliedstaaten müssen bereits erhebliche Mittel aufwenden, um mit diesem Problem fertig zu werden, aber ihre Anstrengungen laufen ins Leere, wenn die Maßnahmen an den Landesgrenzen Halt machen. So wird z. B. die Bekämpfung des Herkuleskrauts in Belgien zunichte gemacht, wenn die Pflanzenart wieder aus Frankreich eingeschleppt wird.

Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Janez Potocnik: "Die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wo durch Europa die Zusammenarbeit verbessert wird. Die von uns vorgeschlagenen Rechtsvorschriften werden dazu beitragen, die Biodiversität zu schützen, und sollen uns dabei unterstützen, uns auf die größten Gefahren zu konzentrieren. Dies wird dabei helfen, die Wirksamkeit einzelstaatlicher Maßnahmen zu erhöhen und Ergebnisse so kosteneffizient wie möglich zu erzielen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bei der Einführung dieser Rechtsvorschriften und der Verstärkung unserer Anstrengungen, dieses ernste Problem europaweit anzugehen."

Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung. Die Liste wird zusammen mit den Mitgliedstaaten unter Heranziehung von Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Bestimmte Arten werden in der EU verboten werden, so dass deren Einfuhr, Erwerb, Verwendung, Freisetzung und Verkauf hier nicht mehr möglich sein werden. Während des Übergangszeitraums werden besondere Maßnahmen ergriffen, um Fragen im Zusammenhang mit Händlern, Züchtern oder Tierhaltern zu berücksichtigen.

Der Vorschlag umfasst drei Arten von Maßnahmen:

Prävention: Die Mitgliedstaaten führen Kontrollen durch, um die absichtliche Einführung bedenklicher Arten zu verhindern. Viele Arten gelangen jedoch als Verunreinigung von Waren oder eingeschlossen in Containern unbeabsichtigt in die EU. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um diese Pfade zu erkennen und Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Früherkennung und rasche Reaktion: Stellen Mitgliedstaaten fest, dass sich eine Art von EU-weiter Bedeutung etabliert, so treffen sie umgehend Maßnahmen zu deren Tilgung.

Kontrolle bedenklicher invasiver gebietsfremder Arten: Haben sich Arten von EU-weiter Bedeutung bereits stark ausgebreitet, so müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die von ihnen verursachten Schäden auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

Der Vorschlag fördert die Umstellung auf eine harmonisierte und stärker präventiv ausgerichtete Vorgehensweise, wodurch die Effizienz verbessert wird und die Kosten aufgrund von Schäden und von im Laufe der Zeit durchgeführten Maßnahmen verringert werden.

Weitere Schritte

Die vorgeschlagene Verordnung wird jetzt vom Rat und vom Parlament geprüft. Die Mitgliedstaaten werden in die Erstellung der Liste umfassend eingebunden und können Vorschläge für die Aufnahme von Arten in die Liste einreichen. Die Regelung wird mit einem Informationsmechanismus, dem Informationsnetz für gebietsfremde Arten (European Alien Species Information Network, http://easin.jrc.ec.europa.eu/) gekoppelt.

Hintergrund

Mit der Zunahme des Handels und des Reiseverkehrs, durch die auch mehr Arten um den Erdball befördert werden, dürften sich gebietsfremde Arten in Europa noch stärker ausbreiten.

Die Verordnung über die Prävention und Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten stützt sich auf den "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa" und die "EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020".

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/index_en.htm
Audiovisuelles Material ist abrufbar unter tvlink.org
MEMO/13/769 - http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-769_en.htm



http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-818_de.htm
© Europäische Gemeinschaften, 1995-2013

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Quelle:
Pressemitteilung, 09.09.2013
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2013