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FISCHEREI/014: Fragen und Antworten zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 13. Juli 2011

Fragen und Antworten zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik


Das übergeordnete Ziel der Vorschläge der Kommission für eine moderne und einfachere Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist eine ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltige Fischerei. Durch die neue Politik werden die Fischbestände wieder auf ein nachhaltiges Niveau zurückgeführt, denn Überfischung wird beendet und die Fangmöglichkeiten werden nach Maßgabe wissenschaftlicher Gutachten festgesetzt. Langfristig wird sie für eine stabile Versorgung der EU-Bürger mit sicheren und gesunden Nahrungsmitteln sorgen. Außerdem soll sie die Konjunktur im Fischereisektor stärken, die Abhängigkeit von Zuschüssen beenden und neue Beschäftigungs- und Wachstumsmöglichkeiten in Küstengebieten schaffen.


Warum ist eine neue Politik vonnöten?

Die Fischereipolitik der EU bedarf dringend einer Reform. Die Flotten fangen mehr Fische als natürlich nachwachsen können. Dadurch werden die einzelnen Fischbestände erschöpft und das Meeresökosystem bedroht. Heutzutage sind drei von vier Beständen überfischt: 82% der Bestände im Mittelmeer und 63% der Bestände im Atlantik. Die Fangerträge gehen zurück, und der Fangsektor sieht einer ungewissen Zukunft entgegen.

Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Kommission nun einen ehrgeizigen Vorschlag zur Reform der Fischereipolitik. Es geht darum, die wesentlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Fischbeständen und Fischereien ebenso wie der Meeresumwelt, ohne die es weder Bestände noch Fischfang gäbe, eine sichere Zukunft zu garantieren. Die Reform ist ein Beitrag zur Strategie Europa 2020. Die Politik wird als Teil der maritimen Wirtschaft im weiteren Sinne konzipiert, um politische Maßnahmen für die Meeres- und Küstengebiete der EU besser aufeinander abzustimmen, damit auf eine robuste wirtschaftliche Leistung der Industrie, integratives Wachstum und einen stärkeren Zusammenhalt zwischen den Küstengebieten hingearbeitet werden kann.

Nachhaltigkeit ist der Kern der vorgeschlagenen Reform. Nachhaltige Fischerei bedeutet, dass in einem Umfang gefischt wird, der das Nachwachsen der Bestände nicht gefährdet und langfristig hohe Erträge sichert. Dies setzt eine Steuerung der Mengen voraus, die dem Meer durch Fischfang entnommen werden. Die Kommission gründet ihren Vorschlag darauf, dass die Bestände spätestens 2015 auf nachhaltigem Niveau befischt werden, d. h. es wird eine Höchstmenge festgelegt, die den Beständen Jahr für Jahr entnommen werden kann und die Populationsgrößen auf dem Niveau maximaler Produktivität erhält. Diese Menge wird auch "höchstmöglicher Dauerertrag" (MSY - maximum sustainable yield) genannt. Dieses Ziel ist im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen genannt und wurde 2002 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung als Zielvorgabe angenommen, die weltweit bis 2015 erreicht werden sollte.

Schätzungen1 zufolge könnten die Bestandsgrößen bei einer entsprechenden Befischung der Bestände um rund 70% anwachsen. Die Fangerträge würden insgesamt um rund 17% steigen, die Gewinnspannen könnten verdreifacht werden, Renditen auf das Sechsfache steigen, und die Bruttowertschöpfung der Fangindustrie würde um nahezu 90% wachsen. Das entspricht 2,7 Mrd. EUR über die nächsten zehn Jahre.

Bei nachhaltiger Fischerei wäre der Fangsektor außerdem nicht länger von öffentlichen Zuschüssen abhängig. Es wäre leichter, stabile Preise unter transparenten Bedingungen mit klaren Vorteilen für die Verbraucher zu erzielen. Eine starke, effiziente und rentable Fischwirtschaft, die nach Marktgesetzen funktioniert, würde eine wichtigere, aktive Rolle bei der Bestandsbewirtschaftung spielen.


Was sind die Hauptpunkte der neuen Vorschläge?

Mehrjähriges, auf dem Ökosystemansatz beruhendes Management

Um in Europa wieder eine dynamische Fischereiwirtschaft aufzubauen, muss die Meeresumwelt wirkungsvoller geschützt werden. Die Fischerei in der EU wird nun über mehrjährige Pläne geregelt, die auf dem Ökosystem- und Vorsorgeansatz beruhen. So wird sichergestellt, dass sich die Fischereitätigkeiten nur begrenzt auf das Meeresökosystem auswirken. Die Fischereiindustrie wird über bessere und stabilere Grundlagen für ihre langfristige Planung und für Investitionen verfügen. Dadurch werden die Ressourcen geschützt und langfristige Erträge maximiert.

Die mehrjährigen Bewirtschaftungspläne sollten nicht mehr wie bisher nur für einzelne Bestände, sondern für ganze Fischereien gelten, so dass weniger Pläne mehr Fischbestände abdecken mit dem Ziel, bis spätestens 2015 ein nachhaltiges Niveau zu erreichen. Für Bestände, für die keine Bewirtschaftungspläne gelten, werden durch den Rat Fangmöglichkeiten festgesetzt und technische Erhaltungsmaßnahmen ergriffen, die Teil der vorgeschlagenen Instrumenten sind.


Verbot von Rückwürfen

Rückwürfe von Fisch, d. h. die Praxis, unerwünschte Fänge über Bord zu werfen, werden auf 23% der Gesamtfangmenge geschätzt, in einigen Fischereien sogar deutlich mehr. Diese unannehmbare Praxis wird - mit einem festen Zeitplan für die Umsetzung und einigen flankierenden Maßnahmen - abgeschafft. Fischer werden dazu verpflichtet, alle kommerziell genutzten Arten, die sie fangen, auch anzulanden. Untermaßige Fische können nicht zum menschlichen Verzehr verkauft werden.

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihre Fischereifahrzeuge eine vollständige Dokumentation aller Fang- und Verarbeitungstätigkeiten gewährleisten können, um zu überwachen, ob die Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge befolgt wird.

Ein solcher Ansatz wird zuverlässigere Daten zu den Fischbeständen nach sich ziehen, die ein besseres Management unterstützen und die Ressourceneffizienz verbessern. Außerdem gibt es Fischern einen Anreiz, Beifänge durch technische Hilfsmittel wie etwa selektivere Fanggeräte zu vermeiden.


Fischfang soll sich wieder rentieren

Ab 2014 wird für Schiffe mit einer Länge von über 12 m sowie alle Schiffe mit Schleppgerät ein System übertragbarer Fanganteile, so genannter "Fischereibefugnisse", eingeführt. Nach auf EU-Ebene vereinbarten Grundsätzen werden die Mitgliedstaaten die Fischereibefugnisse in einer transparenten Art und Weise zuteilen und damit den Inhabern solcher Befugnisse für jedes Jahr einen festen Anspruch auf einen bestimmten Anteil an den Fangmöglichkeiten des Mitgliedstaats garantieren. Betreiber können ihre Befugnisse innerhalb ihres Mitgliedstaats verpachten oder tauschen, aber nicht über die Grenzen hinaus. Die Befugnisse sind mindestens 15 Jahre gültig, können aber im Falle eines schweren Verstoßes durch den Inhaber vor Ablauf der Gültigkeit widerrufen werden. Die Mitgliedstaaten können eine Reserve anlegen und Gebühren für die Befugnisse verlangen.

Dieses neue System gibt der Fischereiindustrie eine langfristige Perspektive, mehr Flexibilität und eine größere Rechenschaftspflicht, während gleichzeitig Überkapazitäten abgebaut werden. Einige Betreiber hätten einen Anreiz, ihre Fischereibefugnisse zu vermehren, und andere könnten sich entscheiden, den Wirtschaftszweig zu verlassen. Vorhersagen zufolge wird im Rahmen dieses Systems bis 2022 mit einer Steigerung der Einkommen um über 20% und der Löhne der Besatzung um 50% bis über 100% gerechnet2.


Unterstützung für handwerkliche Fischerei

In der EU hat die handwerkliche Fischereiflotte einen zahlenmäßigen Anteil von 77% an der Gesamtflotte der EU, bei der Tonnage (Schiffgröße) jedoch nur 8% und bei der Motorleistung nur 32%. Die handwerkliche Küstenfischerei spielt häufig eine wichtige Rolle für das soziale Gefüge und die kulturelle Identität in vielen Küstenregionen Europas. Daher benötigt sie spezielle Unterstützung. Das Recht der Mitgliedstaaten, die Fischerei in einer Zone innerhalb von 12 Seemeilen von der Küste zu beschränken, bleibt durch die reformierte GFP bis 2022 erhalten. Die handwerkliche Fischerei kann außerdem von der Regelung für übertragbare Fischereibefugnisse ausgenommen werden. Das künftige Finanzierungsinstrument für die Fischerei umfasst Maßnahmen zugunsten der handwerklichen Fischerei und wird der lokalen Wirtschaft helfen, sich an die Veränderungen anzupassen.


Die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur

Ein besserer Rahmen für die Aquakultur wird die Erzeugung von und Versorgung mit Meeresfrüchten in der EU stärken und damit die Abhängigkeit von importiertem Fisch verringern sowie das Wachstum in Küstengebieten und auf dem Land fördern. Bis 2014 werden die Mitgliedstaaten nationale Strategiepläne entwerfen, um Verwaltungshürden zu beseitigen und ökologische, soziale und wirtschaftliche Standards für die Fischzuchtindustrie zu wahren. Ein neuer Beirat für Aquakultur wird eingesetzt, um Empfehlungen abzugeben. Die Entwicklung der Aquakultur hat ganz eindeutig eine EU-Dimension, denn strategische Entscheidungen auf nationaler Ebene können einen Einfluss auf die Entwicklung in den benachbarten Mitgliedstaaten haben.


Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse

Zuverlässige und aktuelle Informationen über den Zustand der Meeresressourcen sind unerlässlich, um fundierte Managemententscheidungen sowie die wirksame Umsetzung der reformierten GFP zu unterstützen. Der Vorschlag enthält die grundlegenden Regeln und Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erhebung, des Managements und der Verfügbarkeit von Daten sowie der Zugangsbestimmungen für die Kommission. Die Mitgliedstaaten werden mit der Sammlung, der Pflege und dem Austausch wissenschaftlicher Daten über Fischbestände und die Auswirkungen der Fischerei auf den Meeresboden betraut. Es werden nationale Forschungsprogramme zur Koordinierung dieser Tätigkeiten eingerichtet.


Dezentralisierte politische Entscheidungsfindung

Mit dem Vorschlag der Kommission werden die Rolle und die Verpflichtungen jedes Akteurs klar festgelegt und die Entscheidungen dichter zu den Fischereigründen gebracht. Das Mikromanagement aus Brüssel nimmt ein Ende, so dass die EU-Gesetzgeber nur mehr den allgemeinen Rahmen, die grundlegenden Prinzipien, die Gesamtziele, die Leistungsindikatoren und den Zeitrahmen bestimmen. Die Mitgliedstaaten werden dann die eigentlichen Umsetzungsmaßnahmen beschließen und auf regionaler Ebene zusammenarbeiten. Der Vorschlag enthält Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die betreffenden Mitgliedstaaten verträgliche und wirksame Maßnahmen ergreifen. Ein Sicherungsmechanismus wird eingerichtet, der ein Vorgehen der Kommission ermöglicht, wenn die Mitgliedstaaten zu keiner Einigung kommen können oder die Ziele nicht erreicht werden.


Neue Marktpolitik - Stärkung der Branche und besser informierte Verbraucher

Ein Vorschlag für eine neue Marktpolitik ist Teil des vorliegenden Pakets und soll sicherstellen, dass die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse zur Erreichung der Ziele der neuen GFP beiträgt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken, die Transparenz der Märkte zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle in der Europäischen Union vermarkteten Erzeugnisse zu gewährleisten.

Der Vorschlag umfasst außerdem eine Modernisierung der Interventionsregelung, da das derzeitige System, in dem öffentliche Gelder für die Beseitigung von Fisch gezahlt werden, nicht länger zu rechtfertigen ist. Es wird durch eine vereinfachte Lagerhaltung ersetzt, die es Erzeugerorganisationen erlauben wird, Fischereierzeugnisse zu kaufen, wenn die Preise unter ein bestimmtes Niveau fallen, und sie einzulagern, um sie zu einem späteren Zeitpunkt in Verkehr zu bringen. Durch dieses System wird die Stabilität des Marktes gefördert.

Erzeugerorganisationen werden auch eine größere Rolle bei der gemeinsamen Bewirtschaftung, Überwachung und Kontrolle spielen. Eine bessere Vermarktung der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse der EU bedeutet weniger Verschwendung und Zugang der Erzeuger zu den Marktdaten.

Durch neue Vermarktungsnormen für die Kennzeichnung, Qualität und Rückverfolgbarkeit werden die Verbraucher besser informiert und es wird ihnen leichter gemacht, nachhaltige Fischerei zu unterstützen. Bestimmte Angaben auf dem Etikett werden verpflichtend, z. B. zur Unterscheidung von Erzeugnissen aus der Fischerei und aus Aquakulturen. Andere Angaben sind freiwillig.


Ein modernes und angepasstes Finanzierungsinstrument

Finanzhilfen werden von der EU gewährt, um die Nachhaltigkeitsziele der neuen GFP zu unterstützen. Jede finanzielle Unterstützung wird von der Einhaltung der Vorschriften abhängig gemacht, ein Grundsatz, der sowohl für die Mitgliedstaaten als auch die Betreiber gilt.

Für die Mitgliedstaaten kann die Nichteinhaltung eine Unterbrechung, Aussetzung oder finanzielle Berichtigung der EU-Finanzhilfen bedeuten. Für die Betreiber können schwerwiegende Verstöße dazu führen, dass ihnen der Zugang zu Finanzhilfen gestrichen wird oder Zuschüsse gekürzt werden. Darüber hinaus ist in dem Vorschlag die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vorgesehen, dass sie bei der Gewährung finanzieller Unterstützung das jüngste Verhalten der Betreiber berücksichtigen müssen (insbesondere, dass keine schwere Verstöße vorliegen).

Später im Jahr 2011 wird ein Vorschlag für ein neues Finanzierungsinstrument, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für den Zeitraum 2014-2020 folgen. Im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens hat die Kommission Haushaltsmittel in Höhe von 6,7 Mrd. EUR für den Fonds vorgeschlagen.


International Verantwortung übernehmen

Fast 85% der weltweiten Fischbestände, für die Informationen verfügbar sind, gelten nach Angaben der FAO entweder als vollständig ausgebeutet oder überfischt. Als weltweit nominal größter Importeur von Fischereierzeugnissen muss die EU nach außen ebenso agieren wie im Inneren. Die externe Fischereipolitik muss fest in die GFP integriert sein. In internationalen und regionalen Organisationen wird die EU daher für die Grundsätze der Nachhaltigkeit sowie die Erhaltung der Fischbestände und der biologischen Vielfalt eintreten. Darüber hinaus wird sie Bündnisse schließen und gemeinsam mit wichtigen Partnern Maßnahmen ergreifen, um die illegale Fischerei zu bekämpfen und Überkapazitäten abzubauen.

In bilateralen Fischereiabkommen mit Nicht-EU-Ländern wird die EU Nachhaltigkeit, gute politische Entscheidungsfindung und die Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit fördern. Nachhaltige Fischereiabkommen werden die bestehenden partnerschaftlichen Fischereiabkommen ersetzen und gewährleisten, dass die Nutzung der Fischbestände auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Gutachten stattfindet, so dass nur überschüssige Bestände befischt werden, die das Partnerland nicht selbst befischen kann oder will. Im Rahmen nachhaltiger Fischereiabkommen werden die Partnerländer dafür entschädigt, dass sie Zugang zu ihren Fischbeständen gewähren, und erhalten finanzielle Unterstützung für die Umsetzung einer nachhaltigen Fischereipolitik.


Neue Regeln für Kontrolle und Durchsetzung?

Der Vorschlag steht in Einklang mit der neuen Kontrollregelung der EU ab 20103 und integriert die grundlegenden Elemente der Kontroll- und Durchsetzungsbestimmungen für die Einhaltung der Vorschriften der GFP. Angesichts der Einführung der Anlandeverpflichtung zur Vermeidung von Rückwürfen schlägt die Kommission Überwachungs- und Kontrollpflichten, insbesondere für die vollständig dokumentierte Fischerei, sowie Pilotprojekte zu neuen Technologien für die Fischereiaufsicht vor, die zur nachhaltigen Fischerei beitragen.


Wann tritt die Reform in Kraft?

Die neuen Vorschriften treten in Kraft, sobald der Ministerrat und das Europäische Parlament über die Vorschläge abgestimmt haben. Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen, weil sich der Sektor anpassen muss, um Ergebnisse liefern zu können. Dennoch werden in der Reform klare Fristen gesetzt. Ziel ist Annahme und Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften zum 1. Januar 2013.


Siehe auch IP/11/873
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/873&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

1: Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik
2: Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik
3: Verordnungen (EG) Nr. 1005/2008 und 1224/2009 des Rates.




© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011


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Quelle:
Pressemitteilung MEMO/11/503, 13.07.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2011