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GENTECHNIK/197: Gentechnik ist Gentechnik - Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (Global 2000)


GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria - Wien, 18. Januar 2018

Gentechnik ist Gentechnik - Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Rückschlag für Saatgut- und Umweltschutzverbände

Neue Züchtungstechniken, besonders CRISPR/CAS, müssen kontrolliert und gekennzeichnet werden


Gentechnik

Heute gab der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs seine lange erwartete Meinung zur Einschätzung der so genannten "Neuen Züchtungstechniken" ab, normalerweise folgt der Gerichtshof dieser Einschätzung.

Die französische Partnerorganisation von GLOBAL 2000, Les Amis de la Terre, und ein Bündnis von französischen Saatgut- und Umweltschutzverbänden hatte vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht geklagt, dieser hatte den Europäischen Gerichtshof angerufen, um zu klären, wie mehrere neue genverändernde (mutagene) Techniken zu bewerten sind, insbesondere ob sie unter die Gentechnik-Richtlinie der EU (2001/18/EC) fallen.

"Gentechnik ist Gentechnik - besonders die viel diskutierte Technik CRISPR/CAS muss vollständig getestet und kontrolliert werden, bevor sie ausschließlich eindeutig gekennzeichnet auf das Feld und auf den Markt kommen darf", so Mute Schimpf, Gentechnik-Campaignerin von Friends of the Earth Europe, der europäischen Dachorganisation von GLOBAL 2000. "Die Saatgutindustrie, allen voran Monsanto und DuPont, scharren schon in den Startlöchern - natürlich nicht ausschließlich zur Optimierung des Saatguts, sondern vielmehr zur Patentierung des aus den vermehrungsfähigen alten Sorten mutierten neuen Hybrid-Saatguts."

Mehrere Saatgutkonzerne (Dow, DuPont, Bayer, Syngenta, Monsanto) haben bereits Zertifikate für neue genverändernde Techniken gekauft und arbeiten an ersten damit erstellten und zu patentierenden Pflanzen, so wollen Monsanto und DuPont bis 2021 mit CRISPR editierte Kulturpflanzen auf den Markt bringen.

EU Gentechnik-Richtlinie muss angepasst werden

Der Rechtsfall beleuchtet die ganze Problematik der neuen Techniken, die sich besonders seit der Entdeckung der CRISPR/CAS-Methode vor sechs Jahren rapide weiterentwickelt haben: Während viele dieser Techniken eine präzise Erbgut-Veränderung ("Gen-Schere") versprechen (wohingegen die "alte" Gentechnik noch sehr unpräzise Ergebnisse lieferte) und damit die Heilung von u. a. Erbkrankheiten und die Lösung von klimaerwärmungsbedingten Problemen der Saatgutvermehrung versprochen werden, steckt die Forschung noch in den Kinderschuhen. Immer wieder treten so genannte "off target"-Effekte auf - unerwünschte Veränderungen im Genom an unerwarteten Stellen. "Aufgrund des Forschungsstands sind derzeit noch unerforschte Risiken für Gesundheit und Umwelt nicht auszuschließen", so Schimpf, "Schon allein auf Basis des Vorsorgeprinzips der EU kann daher nur eine strikte Kontrolle der Anwendung der Techniken in Laboren zulässig sein. Zum Schutz der KonsumentInnen, BäuerInnen und Saatgut-ProduzentInnen ist weiters die Aufnahme der Techniken in die zu überarbeitende Gentechnik -Richtlinie der EU unumgänglich - und klare Kennzeichnung der so erzeugten Produkte."

Die heutige Entscheidung des Generalanwalts bedeutet einen Rückschlag für die Umwelt- und Saatgut-Verbände: Die Einschätzung, dass neue genverändernde Techniken nicht unter die Gentechnik-Richtlinie der EU fallen widerspricht dem Vorsorgeprinzip der EU.

"BäuerInnen und KonsumentInnen in der EU zählen jetzt auf den Europäischen Gerichtshof, damit dieser die heute veröffentlichte Einschätzung verwirft und sicherstellt, dass Gentechnik 2.0-Saatgut ausreichend kontrolliert wird", so Schimpf abschließend.

Unabhängig davon, wie die Entscheidung des EuGH ausfällt: Die rasante technologische Entwicklung fordert mittelfristig eine Anpassung des Rechtsrahmens der EU (Gentechnik-RL 2001/18 der Europäischen Kommission).

Hintergrund CRISPR/CAS

CRISPR steht für Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats, und Cas für das mit CRISPR assoziierte Protein. CRISPR-Cas fungiert als molekulare Schere, die DNA schneiden kann - und damit nach Theorie der Forscher Gene an- und abschalten kann. Bereits 2015 benutzten Forscher CRISPR bei Hafer und Brokkoli, derzeit arbeiten die Labore der Saatgutkonzerne an Pflanzen wie Mais, Soja, Reis und Weizen, um deren Eigenschaften zu verändern - vorgeblich, um sie resistenter gegen den Klimawandel und ertragreicher für die zunehmende Weltbevölkerung zu machen. CRISPR soll ebenfalls dafür eingesetzt werden, um z.B. Allergene aus Erdnüssen zu entfernen und um Lebensmittel mit mehr Nährstoffen auszustatten.

Link zur Einschätzung des Generalanwalts:
http://bit.ly/2Dlgsav

Hintergrundinformationen:
www.global2000.at/neue-züchtungstechniken

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Quelle:
Presseinformation, 18.01.2018
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Neustiftgasse 36, A-70 Wien
Tel: +43/1/812 57 30, Fax: +43/1/812 57 28
E-Mail: office@global2000.at
Internet: www.global2000.at


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2018

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