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MEER/103: BfN bedauert Scheitern der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 17. Juli 2013

Antarktis, CCAMLR, Meeresnaturschutz

BfN bedauert das Scheitern der Verhandlungen der Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR)



Bonn/Bremerhaven 17.07.2013: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bedauert das Scheitern der Verhandlungen der Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR). Die extra zur Etablierung von zwei sehr großen Meeresschutzgebietskomplexen in der Antarktis einberufene Sondersitzung führte wegen der Blockadehaltung eines Staates und einigen Bedenken weiterer Nationen nicht zu einem Beschluss zur Festlegung der Schutzgebiete.

Die zehnte CBD-Vertragsstaatenkonferenz (2010 in Nagoya/Japan) verabschiedete den "Strategic Plan for Biodiversity 2011-2020", welcher u.a. das Ziel vorsieht, bis zum Jahr 2020 mindestens zehn Prozent der Küsten- und Meeresgewässer effektiv durch ökologisch repräsentative und vernetzte Systeme von Meeresschutzgebieten zu bewahren. Derzeit sind weltweit lediglich ca. zwei Prozent der Meeresgewässer in Form von Meeresschutzgebieten ausgewiesen. Diese bestehenden Schutzgebiete sind zudem sehr ungleich verteilt und finden sich vor allem in Küstengewässern.

Der Schutz von Meeresgebieten jenseits nationaler Zuständigkeit, einschließlich Gebieten in der Antarktis, ist weiter hin minimal. Es wäre im Interesse des CBD-Ziels wichtig gewesen, wenn Bremerhaven zu einer Einigung geführt hätte. Zumindest wurde das Schlimmste abgewendet: die Vorschläge bleiben auf dem Tisch und werden bei der regulären Sitzung der CCAMLR-Kommission im Herbst in Australien zumindest weiter beraten, auch wenn eine schnelle Einigung kaum zu erwarten ist.

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Quelle:
Pressemitteilung, 17.07.2013
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 0228/8491-1034, Fax: 0228/8491-1039
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2013