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PROTEST/073: "Transatlantic Trade and Investment Partnership" - TTIP Nein Danke! (Der Rabe Ralf)


DER RABE RALF
Nr. 179 - April / Mai 2014
Die Berliner Umweltzeitung

TTIP Nein Danke!
Die "Transatlantic Trade and Investment Partnership" (TTIP) stößt auf heftigen Widerstand

von Till Kleemann



Das jahrzehntealte Projekt der transatlantischen Eliten liegt auf dem Verhandlungstisch. Führende Persönlichkeiten aus Politik und Ökonomie haben lange daran gearbeitet, es gefördert und immer wieder vorgeschlagen. Bisher hat dies nie zu einem Ergebnis geführt. Das ist jetzt anders. Seit dem 8. Juli 2013 treffen sich die beteiligten Staaten regelmäßig zu einwöchigen Gesprächsrunden. Zuvor traf sich die europäische Kommission mit vielen Vertretern großer Konzerne und Lobbygruppen, um zu besprechen, worüber verhandelt werden soll. In diesem Intervall wurde kein einziger Gewerkschaftler, Umweltschützer oder sonstiger Vertreter von Bevölkerungsinteressen zu den Gesprächen eingeladen.

Mitnichten soll es aber nur um die Absenkungen von Zöllen gehen. Hauptsächlich sollen Handelshemmnisse abgebaut werden, und Investoren versprechen sich mehr Schutz. Dafür sind Vereinheitlichungen und die gegenseitige Anerkennung von Regeln in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens sowie eine frühzeitige Absprache über neue Regelungen notwendig.

Vorgesehen war der Abschluss der Verhandlungen in diesem Jahr beziehungsweise möglichst bald. Es geht hier allerdings um Tausende Seiten von Papier, hochkomplexe Themen, teilweise Dinge, die zum ersten Mal in einem internationalen Abkommen verhandelt werden. Realitätsnahen Einschätzungen kann man entnehmen, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis es zum Abschluss des TTIP kommt.

Ist es soweit, und der fertig gestellte Vertrag liegt vor, muss er zunächst vom europäischen Parlament und auch vom Europarat bewilligt werden. Zudem ist es wahrscheinlich, dass ein Ratifizierungsprozess in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat stattfinden wird. Dann muss der TTIP-Vertrag durch den Bundestag und durch den Bundesrat kommen. Das ist sehr wichtig für die Organisierung des Widerstandes.

Es ist ein Kampf um die Marktherrschaft

Das TTIP ist bei weitem nicht das einzige Abkommen, welches derzeit verhandelt wird. Mit fast dem gesamten afrikanischen und den beiden amerikanischen Kontinenten werden derzeit Verhandlungen geführt. Ausnahmen sind die Länder, mit denen bereits Abkommen bestehen und einzelne Staaten wie Kuba oder Westsahara. Auch in Asien gibt es bereits einige Verträge. Die fehlende Präsenz dieser Geschehnisse in der öffentlichen Wahrnehmung hat unterschiedliche Gründe. Wenn man es grob zusammenfasst, kann man sagen: Handelsabkommen schaden hauptsächlich dem ökonomisch schwächeren Partner, auf ökologischer, sozialrechtlicher und privatwirtschaftlicher Ebene, während es dem stärkeren Partner gewisse Vorteile bringen kann, ohne merklich negative Auswirkungen für die Bevölkerung.

Zudem macht der stärkere Partner die Regeln. Ein Abkommen zwischen den beiden wirtschaftlich ebenbürtigen Partnern USA und EU birgt für beide Seiten nicht zu unterschätzende Risiken. Wichtig ist auch, dass die EU und die USA in einer Freihandelszone fast die Hälfte der globalen Wirtschaftskraft zusammenfassen würden. Sie können so Standards schaffen und diese dem Rest der Welt faktisch aufzwingen. Auf die Umwelt oder kleinbäuerliche Interessen in den ehemaligen Kolonien wird bei den bilateralen Abkommen keine Rücksicht genommen. Das TTIP ist ein Bollwerk gegen China aber auch gegen andere wirtschaftlich aufkeimende Mächte. Es wird aufgebaut, um nicht die Oberhand auf dem Internationalen Markt zu verlieren.

US-Standards bald in Europa?

Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz bleiben auf der Strecke. Auf beiden Seiten des Atlantiks gibt es unterschiedliche Gesetze zur Regulierung des Marktes. Ein Handelsabkommen, in dem die Interessen von Konzernen maßgeblich sind, wird zur gegenseitigen Anlehnung an die jeweils niedrigeren Standards führen. Die als "zu streng" deklarierten Regulierungen werden als Handelshemmnisse angesehen, die es offiziell abzuschaffen gilt. Deregulierung und weniger Rechte für Verbraucher und Arbeitnehmer wären die Folge. Besonders für die EU-Bürger bedeutet das eine Verschlechterung. In vielerlei Hinsicht hat die USA sehr lockere Kontrollsysteme. So gibt es in Europa mit REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Dadurch ist weitgehend der Schutz von Gesundheit und Umwelt gewährleistet. In den USA hingehen können Unternehmen Chemikalien solange frei verwenden, bis sie von der nationalen Umweltagentur verboten Werden. Werden diese beiden Zulassungssysteme als gleichwertig anerkannt, gelangen ungeprüfte Chemikalien auf den europäischen Markt.

Auch in den Gesetzen zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unterscheiden sich die beiden Partner grundlegend. In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. GVOs unterliegen einer umfassenden Risikobewertung, es finden öffentliche Konsultationen statt und es gibt eine Kennzeichnungspflicht im freien Handel. In den USA hingegen gibt es keine vorhergehende Sicherungsprüfung. Es gilt der Vorsatz, das Risiko zu regulieren. Produkte werden erst zugelassen und dann wird versucht, ein Maß zur Eindämmung von Gefahren zu finden. Ein Verbot von GVOs gab es noch nicht. Die Kennzeichnung ist freiwillig und somit hinfällig. Eine Lobby Gruppe aus den USA bezog sich auf die Verhandlungen: "Die TTIP-Verhandler müssen die Standards für GVO Produkte mit dem Ziel thematisieren, ungerechtfertigte EU-Einführungsbeschränkungen aufzuheben und die Agrarausfuhren der USA zu erhöhen [...]". Ähnlich verhält es sich mit den mittlerweile zur traurigen Berühmtheit gelangten Chlorhühnchen und dem Hormonfleisch aus den Vereinigten Staaten.

Die möglichen Auswirkungen des TTIP auf Löhne und Sozialstaat sind alarmierend. Die USA hat erst zwei der acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert. Vereinigungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit sind in den USA deshalb teilweise beträchtlich eingeschränkt. In Unternehmen herrschen vordemokratische Verhältnisse und die Arbeit für Gewerkschaften ist erheblich erschwert. Werden keine verbindlichen Vorgaben im TTIP festgelegt, könnte dies zu einer Abwärtsspirale bei Arbeits- und Sozialstandards führen.

Gefahr für die Demokratie

Die Pläne zum Investorschutz im TTIP stoßen auf heftigste Kritik. Sie sollen dazu dienen die Konzerne vor "regulatorischer Enteignung" zu schützen und ihnen "faire und gerechte Behandlung" zu gewährleisten. Regulatorische Enteignung ist, wenn öffentliche Politik den Wert von Investitionen schmälert, wie es beispielsweise bei Atomkraftwerken oder Kohlekraftwerken der Fall sein kann. In den Verträgen würden sich die Länder also selbst daran hindern, gesellschaftlich notwendige Regelungen zu treffen. Eine Energiewende würde sich dadurch umso schwieriger gestalten lassen.

Die Begriffe "fair und gerecht" sind im Sinne des Investitionsschutzrechtes zu verstehen. Damit ist gemeint, dass die Erwartungen der Unternehmen in die Ausnutzung ihrer Investitionen nicht enttäuscht werden dürfen. Auch langfristige Profiterwartungen sind da mit einbezogen. Ziel der Investoren ist es, sich gegen demokratische Beschlüsse zu schützen. Wenn sich ein Unternehmen durch die Politik geschädigt fühlt, könnte es von der "Investor-Staats-Schiedsgerichtbarkeit" (ISDS) gebrauch machen und auf Schadensersatz klagen. Diese Gerichte bestehen dann aus einem Tribunal von gut bezahlten Anwälten, sind überstaatlich und unter der Aufsicht von Weltbank und UNO. Sie sprechen verbindliches und absolutes Recht. So könnten sie in Zukunft darüber entscheiden, ob diese Maßnahme der USA zur Energiepolitik oder jene Maßnahme der EU zum Schutz von Umwelt- und Arbeitsrechten mit dem Investitionsvertrag kompatibel ist oder nicht.

Widerstand formiert sich

In einem offenen Brief an den EU-Handelskommissar DeGucht und den US-Handelsbeauftragten Froman forderten Ende vergangenen Jahres rund 140 zivilgesellschaftliche Organisationen beiderseits des Atlantiks, die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit aus dem geplanten Abkommen zu streichen. "ISDS ist eine Einbahnstraße, durch die Konzerne gegen Regierungsvorgaben klagen können, ohne dass Regierungen oder Individuen vergleichbare Rechte hätten, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen", heißt es in dem Brief. Ein Beispiel: 2012 reichte der Energieversorger Vattenfall Klage gegen das Atomausstiegsgesetz der Bundesregierung ein, 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz will der Konzern für entgangene Gewinne durch die Stilllegung seiner Kraftwerke Brunsbüttel und Krümmel.

In Zukunft würden mehr Steuergelder auch für ausländische Konzerne verloren gehen. Als Reaktion auf den breiten Protest kündigte die EU-Kornmission an, dass die Verhandlungen zu den Konzern-Klagerechten für drei Monate ausgesetzt werden. Sie sollen allerdings nicht komplett gestrichen, sondern reformiert werden. Obwohl die Bundesregierung hinter dem Abkommen steht, scheint sie sich in dieser Sache mit den TTIP-Gegnern einig zu sein. Die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Brigitte Zypries (SPD), nahm im Bundestag dazu Stellung: "Wir sind zurzeit im Konsultationsverfahren und setzen uns dafür ein, dass die Schiedsgerichtsverfahren nicht in den Vertrag aufgenommen werden."

Auch das breite deutsche Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisiert den umfassenden Investorenschutz und die Intransparenz der Verhandlungen. Koordiniert wird das Bündnis von der Geschäftsstelle des Forums für Umwelt und Entwicklung. Es fasst Organisationen aus Verbraucher- und Umweltschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Kulturförderung und öffentlicher Daseinsvorsorge zusammen. Unter anderem sind dort der NABU, attac, campact sowie der BUND vertreten. Zum Anlass der vierten Verhandlungsrunde vom 10. bis 14. März, fanden Vernetzungstreffen von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus USA und EU sowie Protestaktionen statt.

Der TTIP soll nun auch zum Gegenstand des Wahlkampfes für die Europawahl am 25. Mai gemacht werden. In einer breit angelegten Unterschriftensammlung fordert das Aktionsbündnis die Kandidaten dazu auf, die Ratifizierung der Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und USA (TTIP) zu verweigern. Die Unterzeichnenden erklären darin unter anderem, dass sie intransparente Verhandlungen hinter verschlossenen Türen ablehnen. Jürgen Maier vom Forum für Umwelt und Entwicklung betont, sie gehen nicht gegen Handelsabkommen per se vor. Vielmehr sei ein Umdenken in der Welthandelspolitik nötig. "Wir streiten für eine alternative Handelspolitik, wie sie im Alternative Trade Mandate (ATM) formuliert ist: Sie beruht auf der Achtung von Menschenrechten, Souveränität und Demokratie und ist auf hohe soziale und ökologische Standards ausgerichtet."



Weitere Informationen:
www.ttip-unfairhandelbar.de
www.alternativetrademandate.org

Teilnehmen an der Petition:
www.meine-landwirtschaft.de/aktionen/ttip/petition.html


Politischer Fahrplan für das Transatlantische Handelsabkommen TTIP

1. Verhandlungsrunde in Washington D.C. vom 8.-12. Juli 2013
2. Verhandlungsrunde vom 11.-15. November in Brüssel
3. Verhandlungsrunde vom 16.-20. Dezember in Washington D.C.
4. Verhandlungsrunde voraussichtlich im März 2014 in Brüssel

Ein Abschluss der Verhandlungen wird von offizieller Seite noch im Jahr 2014 erwartet. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass dieser Termin eingehalten wird.

Im Anschluss müssen das EU-Parlament und die Parlamente der 28 Mitgliedsstaaten den Verhandlungsergebnissen zustimmen (oder können sie ablehnen).

Quelle: www.ttip-unfairhandelbar.de

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Quelle:
DER RABE RALF - 25. Jahrgang, Nr. 179 - April/Mai 2014, Seite 16-17
Herausgeber:
GRÜNE LIGA Berlin e.V. - Netzwerk ökologischer Bewegungen
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2014