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EUROPA/103: Vorschläge aus Brüssel zur Finanzierung von Klimaschutz in Entwicklungsländern (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 10. September 2009 - Klimaschutz/EU

Gabriel begrüßt die Vorschläge aus Brüssel zur Finanzierung von Klimaschutz in Entwicklungsländern


Bundesumweltminister Gabriel hat den Vorschlag der EU-Kommission zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern begrüßt. Gabriel: "Damit wird die EU ihrer Vorreiterrolle gerecht und bringt Bewegung in die Diskussion, um einen erfolgreichen Abschluss der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass wir uns jetzt in der Vorbereitungsphase mit konkreten Zahlen befassen. Damit kann die EU im Oktober ihre weitere Verhandlungslinie festklopfen." Die Kommission schlägt vor, dass die EU bis zu 15 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung stellt.

Die EU-Kommission hat einen Finanzbedarf für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern in Höhe von ca. 100 Mrd. Euro errechnet. Dies entspreche seinen Erwartungen, betonte Gabriel. Wirtschaftlich fortgeschrittene Staaten, insbesondere Industrieländer, sollen diesen gewaltigen wirtschaftlichen Umbau mit bis zu 50 Mrd. Euro pro Jahr unterstützen, die EU soll davon 15 Mrd. Euro übernehmen. Die Entwicklungsländer verlangen für einen erfolgreichen Abschluss der Klimakonferenz in Kopenhagen konkrete Finanzzusagen der Industrieländer.

Nach dem Vorschlag müssen entsprechend dem jährlich steigenden Bedarf auch die Finanzhilfen steigen. Laut EU-Kommission muss der Gesamtbedarf durch Eigenleistungen der Entwicklungsländer, private Investitionen und öffentliche Finanztransfers vor allem aus Industrieländern gedeckt werden. Nach Einschätzung der EU-Kommission müssen letztere bis 2020 auf eine Summe von 22 bis 50 Mrd. Euro ansteigen; davon sind etwa 2 bis 15 Mrd. Euro von der EU bereitzustellen. Dieser Beitrag ist abhängig von den eigenen Leistungen der Entwicklungsländer. Aufgebracht werden soll die Summe von Industrie- und Schwellenländern auf Grundlage eines international vereinbarten Beitragsschlüssels, der zum einen auf dem Wohlstand eines Landes, andererseits verursacherbezogen auf seinen Emissionen aufbaut. Zur Gegenfinanzierung sind insbesondere die Erlöse aus der Versteigerung der EU-Emissionshandelszertifikate heranzuziehen.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 294, 10. September 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2009