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POLITIK/496: Sigmar Gabriel über den Weg zu einem erfolgreichen Klimaschutzabkommen (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 6. Juli 2009 - Klimaschutz

Der Weg zu einem erfolgreichen Klimaschutzabkommen


Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat heute in der Berliner Humboldt Universität den Weg zu einem erfolgreichen Klimaschutzabkommen aufgezeigt, das im Dezember dieses Jahres in Kopenhagen als Nachfolger des Kyoto-Protokolls beschlossen werden soll. "Ein anspruchsvolles Nachfolgeabkommen ist machbar. Dafür muss aber auch der G8-Gipfel in dieser Woche im italienischen L'Aquila klarstellen, dass die globale Erderwärmung zwei Grad Celsius nicht überschreiten darf", sagte Gabriel.

Angesichts der Dimension der Herausforderung sei es enorm wichtig, dass das Verhandlungsziel für Kopenhagen klar definiert werde, so Gabriel. "Im Klartext heißt das: Die Treibhausgas-Emissionen müssen bis zum Jahr 2050 in den Industrie- und Entwicklungsländern im Vergleich zu 1990 weltweit um mehr als 50 Prozent abnehmen. Für die Industrieländer bedeutet das, dass sie ihren Ausstoß bis 2050 drastisch um 80 bis 95 Prozent verringern müssen. Gegenüber ihrem bisherigen Entwicklungspfad müssen die Schwellen- und Entwicklungsländer ihre Emissionen um 15 bis 30 Prozent vermindern", so Gabriel.

Der damit verbundene fundamentale ökonomische Strukturwandel sei daher nur realistisch, wenn er jetzt eingeleitet werde und ambitionierte Mittelfristziele formuliert würden, so der Bundesumweltminister. "Die Industrieländer müssen bis 2020 ihre Emissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 25 bis 40 Prozent vermindern. Dafür hat die EU ein Angebot auf den Tisch gelegt. Wir sagen ganz klar: Im Rahmen eines globalen und umfassenden Abkommens ist die EU bereit, ihre Emissionen um 30 Prozent zu mindern. Denn wir sind davon überzeugt, dass sich dies ökonomisch rechnet", so Gabriel.

Die Rede von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zu dieser Veranstaltung ist im Internet abrufbar unter www.bmu.de.

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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 226/09, 6. Juli 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2009