Deutsche Umwelthilfe e.V.
Pressemitteilung - Freitag, 15.08.2025
Bundesregierung muss zu Klima-Verfassungsbeschwerden Stellung nehmen:
Klagen für ausreichenden Klimaschutz nehmen wichtige Hürde
Berlin, 15.8.2025: Die Verfassungsbeschwerden von fünf deutschen Umweltverbänden für ausreichenden Klimaschutz haben eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und mehrere Ministerien sowie Fachgremien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Aufforderung bedeutet in der Regel, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der rechtlichen Argumentation und den gestellten Anträgen ernsthaft auseinandersetzt. Die Institutionen haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, Stellung zu nehmen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und Germanwatch sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hatten im Herbst gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung Beschwerde eingelegt. Die Argumentation der Klagen hat durch das jüngste Votum des Internationalen Gerichtshofs Rückenwind erhalten. Dieser stellte fest, dass alle Staaten schnellen und effektiven Klimaschutz betreiben müssen, um Menschenrechte und Völkerrecht zu achten.
Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Die Entkernung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelregierung war
ein schwerer Rückschlag für den Klimaschutz in Deutschland. Mit der
Aufforderung zur Stellungnahme nimmt unsere Verfassungsbeschwerde
gegen das verwässerte Klimaschutzgesetz nun eine wichtige Hürde, die
nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden überhaupt schaffen. Das
ist ein wichtiges Signal an die neue Bundesregierung, den Klimaschutz
nicht wie in den ersten 100 Tagen zu vernachlässigen oder sogar
zurückzudrehen. Deutschland braucht ein starkes Klimaschutzgesetz mit
konkreten Vorgaben und wirksamen Maßnahmen wie die Einführung eines
Tempolimits auf Autobahnen. Die Bundesregierung ist durch das Pariser
Klimaschutzabkommen von 2015 und den ersten, von uns miterwirkten
Entscheid des Bundesverfassungsgerichts von 2021 dazu verpflichtet.
Ich gehe fest davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde genauso
erfolgreich sein wird wie die aus dem Januar 2020 und Karlsruhe die
Bundesregierung zur Nachschärfung verpflichten wird."
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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 15.08.2025
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 15. August 2025
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