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AKTION/029: Tomatenpatent soll verhindert werden (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 13. April 2016 / Landwirtschaft & Gentechnik

Tomatenpatent soll verhindert werden


Das europaweite Bündnis "Keine Patente auf Saatgut!" hat zu einem massenhaften Einspruch gegen ein Patent des Schweizer Konzerns Syngenta auf Tomaten aufgerufen, die aus konventioneller Züchtung stammen. Innerhalb eines Monats, bis zum Ende der Einspruchsfrist am 12. Mai 2016, sollen Tausende von Bürger*innen mobilisiert werden.

Die Organisatoren wollen mit dieser Aktion auch den Druck auf die Politik erhöhen, damit diese noch entschiedener gegen Patente auf Pflanzen und Tiere vorgeht. Wie das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut!" berichtet, genehmigte das Europäische Patentamt (EPA) 2015 für die Firma Syngenta das Patent EP 1515600 auf Tomaten mit einem hohen Gehalt an sogenannten Flavonolen. "Diese gelten als gesundheitsfördernd. Das Patent erstreckt sich auf die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte. Die "Erfindung" besteht darin, Tomaten aus ihrer Ursprungsregion in Lateinamerika mit hier handelsüblichen Sorten zu kreuzen. Dabei verbietet das europäische Patentrecht ausdrücklich Patente auf Pflanzensorten ebenso wie Patente auf konventionelle Züchtung. Beim EPA wurden bisher etwa 1400 Patentanträge eingereicht, die die konventionelle Züchtung betreffen, etwa 180 sind bereits erteilt."

An der Aktion beteiligen sich Organisationen des internationalen Bündnisses "Keine Patente auf Saatgut!" wie Arche Noah in Österreich und die Erklärung von Bern in der Schweiz. In Deutschland gehört unter anderem Campact zu den Organisatoren des Einspruchs, beteiligt sind auch die europäische Kampagnenorganisation WeMove und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).

Der massenhafte Einspruch europäischer Bürger*innen soll am 12. Mai 2016 am Europäischen Patentamt in München übergeben werden. An diesem Tag tagt auch der Ausschuss Patentrecht des Europäischen Patentamts, dem Vertreter der Mitgliedsländer des Europäischen Patentamts angehören. Der Ausschuss berät über die Auslegung der bestehenden Verbote des Europäischen Patentübereinkommens, wonach keine Patente auf Pflanzensorten und Tierarten sowie auf die konventionelle Züchtung erteilt werden dürfen. Derzeit legt das EPA diese Verbote so aus, dass sie nicht wirksam sind. Die Organisationen fordern, dass die Mitgliedsländer über die politischen Kontrollgremien des EPA aktiv werden und endlich auch die Patentierung von Saatgut stoppen. Der Verwaltungsrat, der eine neue Auslegung der Verbote beschließen könnte, tagt Ende Juni. [Quelle: EU-Umweltbüro; red]


Mitteilung EU-Umweltbüro
http://www.eu-umweltbuero.at/cgi-bin/neu/cont.pl?contentart=eunews&id=5541

Das Patent
http://no-patents-on-seeds.org/sites/default/files/patente/anmeldung/ep1515600b1.pdf

Aufruf zum Einspruch
http://no-patents-on-seeds.org/de/aktion/sammeleinspruch

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Quelle:
EU-News, 13.04.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2016

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