Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → LANDWIRTSCHAFT


BIENEN/204: Bundeslandwirtschaftsminister stärkt Schutz vor Neonikotinoid-haltigem Staub (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Pressemitteilung vom 3. Juni 2016

Schmidt: Ein großer Schritt für den Bienenschutz

Bundeslandwirtschaftsminister stärkt Schutz vor Neonikotinoid-haltigem Staub


"Der Schutz der Bienen ist mir ein besonderes Anliegen. Ihr Wert für die Natur und die Menschen ist nicht hoch genug anzusetzen. Rund 80 Prozent unserer Pflanzen müssen bestäubt werden, damit sie sich fortpflanzen und wir Obst, Gemüse und andere Früchte ernten können. Allein der wirtschaftliche Nutzen der Bestäubungsleistung wird in Deutschland auf jährlich mindestens zwei Milliarden Euro geschätzt - einige Experten gehen sogar von bis zu vier Milliarden Euro aus." Dies erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt anlässlich des Fortgangs der von ihm initiierten Verordnung, die Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub schützt. "Mein Ziel ist es, die Verordnung noch vor der Aussaatsaison in Kraft treten zu lassen, um so Bienen vor Neonikotinoiden-haltigem Staub zu schützen, der bei der Aussaat von Wintergetreide blühende Pflanzen belasten könnte. Das ist ein großer Schritt für den Bienenschutz und nützt sowohl den Bienen als Teil der Natur, als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind", so Minister Schmidt.

Die Verordnung schreibt das Anliegen der Eilverordnung aus dem Sommer 2015 fort und ist eine Verschärfung der gültigen EU-Regeln: Mit der Verordnung stärkt der Minister den Bienenschutz durch anspruchsvolle Anforderungen beim Saatgut von Wintergetreide, das außerhalb von Deutschland mit Neonikotinoiden behandelt wurde.

Die neue Verordnung zur Anwendung von Saatgut war notwendig geworden, weil die befristete Eilverordnung zum Bienenschutz aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung den Handel und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide unzulässig. Es ist aber zu befürchten, dass aus anderen Ländern behandeltes Saatgut importiert und ausgesät wird. Dies soll die neue Verordnung dauerhaft verhindern.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 65 vom 03.06.2016
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Dienstsitz Bonn:
Besucheranschrift: Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn
Dienstsitz Berlin:
Besucheranschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3174, -3208, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang