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FISCHEREI/135: EU-Kommission setzt sich für Schutz von Haien ein (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 5. Februar 2009

Fischerei: Kommission setzt sich für Schutz von Haien ein


Die Europäische Kommission verabschiedete heute den ersten Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände. Mit dem Aktionsplan soll - gegebenenfalls auch nach dem Vorsorgeprinzip - sichergestellt werden, dass wirksame Maßnahmen getroffen werden, die zur Erholung gefährdeter Haibestände beitragen. Außerdem sollen Leitlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung der betreffenden Fischereien festgelegt werden, auch für diejenigen, bei denen Haie nur als Beifang im Netz landen. Der Plan umfasst auch Maßnahmen zur besseren Erforschung der Haibestände und der Haifischereien. Die Maßnahmen betreffen nicht nur Haie, sondern auch verwandte Arten wie Rochen, und gelten überall dort, wo die EU-Flotten tätig sind, innerhalb und außerhalb der europäischen Gewässer. Die Kommission setzt sich auch dafür ein sicherzustellen, dass die Tätigkeit der EU im Rahmen internationaler Gremien und Übereinkommen mit ihrer Haipolitik innerhalb der EU im Einklang steht.

EU-Kommissar für maritime Angelegenheiten und Fischerei Joe Borg erklärte hierzu: "Haie sind durch Überfischung besonders gefährdet. Die Dezimierung ihrer Bestände kann sehr ernste Folgen haben, nicht nur für die Haie selbst, sondern für ganze Meeresökosysteme und auch für die Fischer. Deshalb haben wir heute diesen Aktionsplan aufgestellt. Er sieht einen stärker auf dem Vorsorgeprinzip beruhenden Ansatz für die Bewirtschaftung der Fischereien vor, in denen Haie gefangen werden, und er fördert die umfangreiche Forschung, die nach wie vor notwendig ist, um die Bedeutung der Haie für das Leben in unseren Ozeanen und die möglichen Auswirkungen der Fischerei wirklich verstehen zu können."

Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Datenerfassung und wissenschaftlicher Gutachten, zur Stärkung von Bewirtschaftungs- und technischen Maßnahmen sowie zur strengeren Überwachung des Verbots des Abtrennens von Haiflossen, das seit 2003 in den Gemeinschaftsgewässern und für EU-Schiffe auch außerhalb der Gemeinschaftsgewässer gilt. Die Maßnahmen sollen auf Gemeinschaftsebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten durchgeführt werden, und die Gemeinschaft soll sich darum bemühen, dass sie von allen einschlägigen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) unterstützt werden. Eine Liste aller vorgeschlagenen Maßnahmen ist unter dem Link am Ende dieser Mitteilung zu finden.

Der Plan gilt für alle Knorpelfische, also nicht nur für Haie, sondern auch für Rochen und Seekatzen, insgesamt mehr als 1000 Arten. Sie kommen in allen Meeren und Ozeanen und vor allem im Nordatlantik vor, wo die Gemeinschaftsschiffe über 50 % ihrer Haifänge tätigen. Die Haifischerei hat seit Mitte der 80er Jahre stark zugenommen, hauptsächlich wegen der wachsenden Nachfrage nach Haiprodukten (insbesondere Flossen). Wegen ihrer langen Lebenszeit, der späten Geschlechtsreife, langen Gestationszeiten und niedrigen Reproduktionsraten sind diese Arten aber durch Überfischung besonders gefährdet. Nach einer neueren Studie der Weltnaturschutzunion ist ein Drittel der in den Gemeinschaftsgewässern gefangenen Haiarten zurzeit durch zu hohen fischereilichen Druck gefährdet. Trotz der Gefährdung dieser Bestände und ihrer wachsenden Bedeutung für die EU-Flotten wurden Haie in der EU noch nie systematisch bewirtschaftet. In den letzten Jahren hat die Kommission erkannt, in welchem besorgniserregenden Zustand einige Bestände sind, und vorgeschlagen, sowohl in den Gemeinschaftsgewässern als auch in den Gewässern mehrerer RFO entweder gar keine Haie mehr zu fangen oder die fischereiliche Sterblichkeit deutlich zu senken.

Der EU-Aktionsplan stützt sich auf umfassende Konsultationen der Mitgliedstaaten, der Interessengruppen und der breiten Öffentlichkeit in den Jahren 2007 und 2008. Er folgt dem Aufbau, der im 1999 verabschiedeten Internationalen Aktionsplan der FAO zur Erhaltung und Bewirtschaftung von Haien vorgeschlagen wird. Dem EU-Aktionsplan ist, wie im FAO-Plan vorgesehen, im Anhang der Mitteilung ein Hai-Evaluierungsbericht beigefügt.


Weitere Informationen:

MEMO/09/52
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/52&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

Link zum Aktionsplan und zum Hai-Evaluierungsbericht:
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/management_resources/conservation_measures/sharks/introduction_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung - IP/09/220, 05.02.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2009