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AGRARINDUSTRIE/123: Agrarminister für Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1059 vom 20. März 2015 34. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Agrarminister für Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung


Die Agrarminister der Bundesländer haben am 20.03.2015 auf ihrer Frühjahrskonferenz in Bad Homburg (Hessen) beschlossen, beim Bund auf ein Verbot der Einsatzes von Reserveantibiotika in der Nutztierhaltung hinzuwirken. Der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister, JOHANNES REMMEL (Grüne), nahm in einer Pressemitt. vom 20. März zu dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) wie folgt Stellung:

"Die Länder haben den Bund gebeten, bis zur nächsten AMK eine Liste der Antibiotika vorzulegen, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen. Der Bund muss nun endlich konkret festlegen, welche antibiotischen Substanzen ausschließlich in der Humanmedizin verwendet werden dürfen und für die Veterinärmedizin verboten werden müssen. Nur so können Resistenzen begrenzt und die Wirksamkeit der Medikamente für den Menschen erhalten werden. Eine konkrete Liste ist ein erster wichtiger Schritt um den Einsatz von Reserveantibiotika in der Veterinärmedizin zu verbieten."

Warum angesichts steigender Verbrauchsmengen von Reserveantibiotika deren Verbot in der Nutztierhaltung dringend geboten ist, begründete REMMEL damit, dass "diese Medikamente oft das letzte Mittel" seien, "um menschliches Leben zu retten. In der Behandlung müssen sie deshalb eine lebenswichtige Reserve bleiben. Wenn sie ihre Wirksamkeit verlieren, werden Menschenleben aufs Spiel gesetzt."

Auch Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister, ROBERT HABECK (Grüne), hatte den AMK-Beschluss mit folgenden Worten unterstützt: Der Bund müsse in Jahresfrist zumindest eine differenzierte Liste mit jenen Stoffen vorlegen, die in der Veterinärmedizin nur eingeschränkt angewendet werden sollten. Diese Liste könne dann Grundlage werden, um bestimmte Antibiotiotika in der Tierhaltung zu verbieten.

"Es muss Medikamente geben, die einzig der Humanmedizin vorbehalten sind. Der Beschluss heute bringt die Debatte immerhin auch formal in Gang. Es müssen aber weitere Schritte kommen," hatte HABECK gemahnt.

Tierärzte an Humanmediziner: Kümmert Euch gefälligst um Euren eigenen Mist!

Multiresistente Bakterien und Resistenzgene können über Gülle und landwirtschaftliche Abwässer in den Wasserkreislauf gelangen - weshalb wir uns neuerlich bei den Agrarexperten der CDU/CSU dafür eingesetzt haben, dass die Reserveantibiotika endlich vom Medikamentenmarkt für Nutztiere verbannt werden (s. RUNDBR. 1046/2-3, 1039/4, 1025/4, 1018/4). Ganz anderer Ansicht sind demgegenüber die Tierarztverbände. Die Tierärzte sind total genervt, immer wieder mit Vorwürfen konfrontiert zu werden, dass sie mit ihrer leichtfertigen Antibiotikaverabreichung in der Massentierhaltung der Resistenzbildung Vorschub leisten würden. Die Tierarztlobby wütet deshalb gegen die Humanmediziner, die sich gefälligst um ihren eigenen Mist kümmern sollen.

Unsere Dokumentation, wie sich die Tierarztlobby gegen die "Antibiotika-Vorwürfe" seitens der Humanmediziner zur Wehr setzt, können AbonnentInnen des RUNDBRIEFS kostenlos via nik@akwasser.de anfordern.

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1059
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2015

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