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MELDUNG/219: BUND fordert gesetzlichen Schutz für Obstwiesen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 15. Februar 2016

BUND fordert gesetzlichen Schutz für Obstwiesen

Regierung berät über Landesnaturschutzgesetz


Düsseldorf, 15.02.2016 - Anlässlich der aktuellen Beratungen der Landesregierung zum Landesnaturschutzgesetz bekräftigte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Notwendigkeit, Streuobstwiesen gesetzlich zu schützen.

"Es ist wichtig, dass Streuobstwiesen als geschützter Lebensraum in das Landesnaturschutzgesetz aufgenommen werden und diese Regelung nicht der Lobby der Agrarindustrie zum Opfer fällt", sagte heute der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.

Im ersten Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes aus dem Sommer letzten Jahres waren Streuobstwiesen als gesetzlich geschützter Biotoptyp aufgenommen worden. Dies führte zu teils heftiger Gegenwehr der konventionellen Landwirtschaftsverbände.

Streuobstwiesen werden in der 'Roten Liste Nordrhein-Westfalens' als "stark gefährdet" eingestuft. Insbesondere alte Bestände lokaltypischer Sorten haben einen besonderen Wert für die biologische Vielfalt und sind durch Flächenversiegelung bedroht. Der Steinkauz, der einen mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen besitzt, ist von solchen Beständen abhängig.

"Streuobstwiesen sind ein bäuerliches Kulturerbe, das die Vereinbarkeit von Naturschutz und schonender Bewirtschaftung aufzeigt", so Sticht. Deswegen seien viele Naturschützer ehrenamtlich in der Pflege von Streuobstwiesen engagiert. Mit der Ernte und der Vermarktung von Apfelsaft refinanzieren auch zahlreiche BUND-Gruppen die Pflegeschnitte sowie die extensive Mahd oder Beweidung.

Aber auch die öffentliche Hand investiert in den Obstwiesenschutz. Einerseits über die EU-Agrarförderung sowie die Fördergelder der Biologischen Stationen, andererseits über gezielte Förderprojekte der Landschaftsverbände. So hat beispielsweise der Landschaftsverband Rheinland im Jahr 2013 das 'Netzwerk Baumwarte und Streuobstwiesen' gestartet.

"Es wäre widersinnig, den Erhalt von Streuobstwiesen mit öffentlichen Mitteln zu fördern, gleichzeitig aber diese Investitionen nicht durch einen konsequenten Schutz abzusichern", sagte Sticht.


Mehr Infos:
http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/landwirtschaft_gentechnik/obstwiesenschutz_streuobstvermarktung

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Quelle:
Presseinformation, 15.02.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2016

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