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RECHT/073: EU-Gericht weist Klage gegen Zulassung von Gentechnik-Soja zurück (Testbiotech)


Testbiotech e.V. - München, 15. Dezember 2016
Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie

EU-Gericht weist Klage gegen Zulassung von Gentechnik-Soja zurück

Wichtige Fragen der Risikobewertung bleiben ungeklärt


15. Dezember 2016 / Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat heute über eine Klage gegen die Zulassung der Gentechnik-Soja Intacta der US-Firma Monsanto entschieden (T-177/13). Nach Auffassung des Gerichts wurde die Soja entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf ihre Risiken geprüft. Der EuGH bestätigt damit die Prüfung durch die europäische Lebensmittelbehörde EFSA und die Entscheidung der EU-Kommission.

Es ist das erste Mal, dass der EuGH eine Klage von Nichtregierungsorganisationen gegen eine Importzulassung von Gentechnik-Pflanzen verhandelt hatte. Unterstützt wurde die Klage von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Gesellschaft für ökologische Forschung, der Manfred Hermsen Umweltstiftung sowie der Zukunftsstiftung Landwirtschaft. Auf der Seite der EU-Kommission waren die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA, die Regierung Großbritanniens und Monsanto dem Verfahren beigetreten.

"Tatsächlich ist die Risikoprüfung der EFSA lückenhaft. So wurden beispielsweise die Wechselwirkungen zwischen den Rückständen von Glyphosat und den in den Pflanzen gebildeten Insektengiften nicht untersucht. Testbiotech hat jüngst eine wissenschaftliche Publikation über die mit dieser Soja zusammenhängenden Risiken eingereicht. Wir werden in der Sache nicht locker lassen, auch wenn das Gericht jetzt anders entschieden hat", sagt Christoph Then für Testbiotech. "Zugleich werden wir die Entscheidung des Gerichts in Ruhe analysieren."

"Es gibt viel zu wenig unabhängige Untersuchungen", sagt Angelika Hilbeck für ENSSER. "Sogar offensichtliche Risiken wie Kombinationswirkungen von giftigen Stoffen, die in diesen Pflanzen zu erwarten sind, werden nicht untersucht."

"Die EU-Kommission muss jetzt dem Vorsorgeprinzip mehr Gewicht geben. Sie trägt die Verantwortung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der biologischen Vielfalt", fordert Angela von Beesten von Sambucus. "Das wirtschaftliche Interesse, diese Gentechnik-Pflanzen zu vermarkten, beeinflusst den Zulassungsprozess viel zu stark."

Jedes Jahr werden Millionen Tonnen gentechnisch veränderter Sojabohnen in die EU importiert. Diese sind mit Rückständen von Herbizidmischungen belastet, die in der EU nie auf ihre Risiken untersucht wurden.

Die Soja, die unter dem Kürzel MON87701 x MON89788 in der EU zum Import und zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen ist, wird unter dem Markennamen Intacta vor allem in Brasilien angebaut und verfügt über eine spezielle Kombination verschiedener Eigenschaften. Die Pflanzen produzieren ein Insektengift, ein sogenanntes Bt-Toxin, und sind gleichzeitig unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Bei der Zulassungsprüfung wurde unter anderem nicht untersucht,welche gesundheitlichen Risiken sich aus den Wechselwirkungen der Glyphosat-Rückstände mit dem Insektizid ergeben. Zudem besteht der Verdacht, dass mit dem Verzehr der Soja ein erhöhtes Risiko für Immunkrankheiten einhergeht.


Die Entscheidung des Gerichts:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160135en.pdf

Weitere Informationen zum Gerichtsverfahren:
www.testbiotech.org/eugericht

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Quelle:
Testbiotech e. V., 15.12.2016
Institut zur unabhängigen Folgenabschätzung in der Biotechnologie
Frohschammerstr. 14, 80807 München
Tel: 089/35899276
E-Mail: info@testbiotech.org
Internet: www.testbiotech.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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