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RECHT/089: GLOBAL 2000 erfreut über EuG-Urteil gegen Geheimhaltung von Pestizid-Studien (GLOBAL 2000)


GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria - Wien, 7. März 2019

GLOBAL 2000 erfreut über EuG-Urteil gegen Geheimhaltung von Pestizid-Studien

Warnsignal für Österreichische Zulassungsbehörde BAES.


Wien, am 7. März 2019 - Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG), in dem festgestellt wird, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesetzwidrig handelte, als sie die Herausgabe wichtiger Teile der Krebsstudien zu Glyphosat verweigert hatte. Dieses Urteil stärkt die Rechte aller Europäerinnen und Europäer auf Zugang zu Dokumenten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Zu verdanken ist dieses Ergebnis einer Gruppe von Grünen Abgeordneten im Europaparlament sowie dem Aktivisten Anthony C. Tweedale, welche von der EFSA die Herausgabe von Industriestudien zu Glyphosat beantragt und schließlich beim EuG dann auch eingeklagt hatten.

"Heute ist ein guter Tag für mehr Transparenz durch Zulassungsbehörden in Europa", erklärt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000 und Autor des Buches "Die Akte Glyphosat", der die öffentliche Verhandlung vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg vor Ort mitverfolgt hatte: "Schade ist nur, dass es immer erst gerichtliche Klagen durch BürgerInnen zu brauchen scheint, bevor Behörden wie die EFSA die gesetzlichen Regelungen einzuhalten bereit sind."

In Österreich ist GLOBAL 2000 aktuell mit einem ähnlich gelagerten Fall behördlicher Intransparenz konfrontiert, die allem Anschein nach rechtswidrig ist. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat nämlich kürzlich die aufgrund ihrer Bienengiftigkeit EU-weit verbotenen Neonicotinoide in Österreich per 'Notfallzulassung' für die Zuckerrübe freigegeben. Doch die Zulassungsbescheide hält die Behörde trotz Anfrage nach Umweltinformationsgesetz durch GLOBAL 2000 zurück.

"Indem die Behörde ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommt, verhindert sie die Nachvollziehbarkeit einer umstrittenen Notfallzulassung und erschwert deren gerichtliche Überprüfung", erklärt Burtscher-Schaden: "Wir hoffen nun sehr, dass das Bundesamt für Ernährungssicherheit aus dem EuG-Urteil gegen die EFSA eine Lehre zieht und die von uns beantragten Zulassungsbescheide doch noch offen legt. Ansonsten werden auch wir unser Recht vor Gericht erkämpfen müssen."

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Quelle:
Presseinformation, 07.03.2019
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Neustiftgasse 36, A-70 Wien
Tel: +43/1/812 57 30, Fax: +43/1/812 57 28
E-Mail: office@global2000.at
Internet: www.global2000.at


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2019

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