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VERBAND/110: Ja zum Streuobst - aber mit eindeutigen Qualitätskriterien (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 3. September 2010

Ja zum Streuobst - aber mit eindeutigen Qualitätskriterien

BUND fordert Mitsprache bei Streuobstförderung des Landes


Stuttgart. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, begrüßt die Sympathiekampagne für Streuobstprodukte des Ministers für Ländlichen Raum. Damit will Rudolf Köberle für Streuobstprodukte aus Baden-Württemberg werben. "Allerdings macht es sich Minister Köberle damit ein bisschen einfach", kritisiert die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender. "Bisher hat er noch nicht gesagt, was er unter 'Streuobst' versteht - und was nicht. Er darf diesen Qualitätsbegriff nicht verwässern. Wir haben nicht jahrzehntelang mit Aufpreisinitiativen, Landschaftspflege und Öffentlichkeitsarbeit für den Erhalt der heimischen Streuobstwiesen - und damit für pestizidfreien Apfelsaft - gekämpft, damit jetzt die Vermarktung von Produkten, die mit Pestiziden behandelt wurden, und solche mit Plantagenobstanteilen mit ministeriellem Segen gefördert werden", betont die BUND-Vorsitzende. Der Minister sei gut beraten, bei Kampagnen und Förderrichtlinien nicht nur die Obstbau- und Keltereiverbände, sondern genauso die Naturschutzverbände einzubeziehen, die das Thema Streuobst wegen der überragenden ökologischen Bedeutung der Streuobstwiesen schon vor 30 Jahren auf die Agenda gebracht und bereits 1996 bundesweit eindeutige Kriterien für Streuobstprodukte festgelegt hätten. Dahlbender: "Die Zeit des kleinlichen Ressortdenkens sollte bei diesem Thema eigentlich vorbei sein."

Weitere Informationen zum Streuobst unter www.bund-bawue.de/themen-projekte/streuobst


Hintergrundinformation:

Bereits 2007 haben BUND, Bioland, Demeter, LNV, NABU, Naturland und Slowfood Stuttgart Kriterien und Perspektiven für den baden-württembergischen Streuobstanbau formuliert: Die Produkte müssen zu 100 Prozent aus Streuobst bestehen, dürfen also keine Plantagenobstanteile enthalten. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden ist nach BUND-Kriterien auf Streuobstwiesen ebenso ausgeschlossen wie der von synthetischem Mineraldünger. Auf Streuobstwiesen müssen Hochstämme, bei denen die Krone bei mindestens 1,80 Meter beginnt, nachgepflanzt werden.

Originaltext: www.bund-bawue.de/steuobsterklaerung


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Quelle:
Presseinformation, 3. September 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2010