Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

VERBAND/170: Landwirtschaftliche Flächen erhalten, Agrarklausel des Bundesnaturschutzgesetzes umsetzen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4. Dezember 2012

Kompensationsverordnung darf nicht hinter Flächenschonung des Bundesnaturschutzgesetzes zurückfallen

DBV-Präsidium fordert Umsetzung der Agrarklausel des
Bundesnaturschutzgesetzes



Mit über 212.000 Unterschriften ist die Petition des Deutschen Bauernverbandes zum Flächenschutz die erfolgreichste Petition des Jahres 2011 an den Deutschen Bundestag. Die Mehrheit der Bevölkerung unterstützt das Ziel, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten, um die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen gewährleisten zu können. Die Politik ist gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das eigene Nachhaltigkeitsziel von maximal 30 Hektar Flächenverbrauch pro Tag zu erreichen. Eine Möglichkeit bietet derzeit die Novelle des BauGB, in der die Innenentwicklung von Kommunen gestärkt werden muss. Das reduziert die Ausweisung von Baugebieten auf der "Grünen Wiese".

Neben den Eingriffen durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen müssen in Zukunft aber auch die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen intelligenter und flächenschonender durchgeführt werden. Eine Vielzahl von "Pflegeruinen" in der Landschaft offenbaren die Mängel der bisherigen Praxis der Eingriffsregelung. Dem Naturschutz ist es bisher nicht gelungen, die Entsiegelung ungenutzter Siedlungs- und Verkehrsflächen als funktionalen Ausgleich für eine Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen durchzusetzen. Stattdessen haben die ergriffenen Kompensationsmaßnahmen oftmals zu einem weiteren Verlust landwirtschaftlicher, produktiver Flächen geführt und erheblichen Widerstand in der Landwirtschaft hervorgerufen.

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes fordert daher, dass der Naturschutzausgleich zukünftig gezielter, kooperativer und flächenschonender umgesetzt werden muss, wenn er noch auf Akzeptanz stoßen soll. In diesem Sinne bleibt der Entwurf der Kompensationsverordnung des Bundesumweltministeriums aber weit hinter den Erfordernissen zurück. Zentraler Prüfstein wird die Umsetzung der Agrarklausel in der Eingriffsregelung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes sein. Hiernach müssen beim Naturschutzausgleich landwirtschaftliche Flächen geschont, agrarstrukturelle Belange berücksichtigt und vorrangig flächenneutrale Kompensationsmaßnahmen geprüft und durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Entsiegelung, die Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten oder Maßnahmen in Gewässern. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes kritisiert, dass der Entwurf der Kompensationsverordnung lediglich eine Vereinheitlichung der bestehenden Länderregelungen darstellt. Nicht konsequent angegangen werden aber die angeführten Vorgaben des BNatSchG - deren Praxisanwendung in Ländern und Kommunen wird nicht forciert. Die Regelung, wonach nur die fruchtbarsten Flächen eines Landkreises (oberes Drittel) für die Landwirtschaft geschont werden sollen, wird strikt abgelehnt. Es wird verkannt, dass jeder Hektar landwirtschaftliche Fläche als Produktionsfläche erhalten werden muss, um den wachsenden Bedarf an landwirtschaftlichen Produkten zu decken. Die Punktesysteme und Biotopwertverfahren in den Anhängen des Verordnungsentwurfs blenden den Aspekt der Flächenschonung bisher komplett aus und können sogar zum Gegenteil führen. Die untergesetzliche Kompensationsverordnung darf aber nicht hinter das Bundesnaturschutzgesetz zurückfallen!

Der Entwurf der Kompensationsverordnung lässt ferner keine Strategie für die Entsiegelung nicht mehr benötigter Siedlungs- und Verkehrsflächen erkennen, wie z. B. die zweckgebundene Verwendung von Ersatzgeld. Die Entsiegelung ist im Vergleich zu anderen Kompensationsmaßnahmen äußerst effizient, aber teurer. Deshalb fordert der Deutsche Bauernverband einen Bonus oder die Mehrfachanrechnung von Entsiegelungsmaßnahmen. Zudem dürfen produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen nicht durch hohe Hürden zu Maßnahmen zweiter Klasse werden. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, wie z. B. Blühstreifen oder die Bewirtschaftung nach bestimmten Naturschutzkriterien sind hocheffizient für den Naturschutz und finden auch in der Landwirtschaft Unterstützung. Im Entwurf der Kompensationsverordnung werden diese jedoch durch die Vorgabe einer grundbuchlichen Sicherung gefährdet oder vom Wohlwollen der Länder abhängig gemacht. Dabei haben u. a. vom landwirtschaftlichen Berufsstand gegründete Kulturlandschaftsstiftungen in den Ländern erfolgreiche Wege aufgezeigt, wie vertragliche Vereinbarungen mit Landwirten und eine dauerhafte Sicherung der Kompensationsmaßnahmen auch ohne eine Belastung des Grundbuches realisiert werden können.

Positiv hebt das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hervor, dass mit dem Entwurf der Kompensationsverordnung erstmals anerkannt wird, dass der durch Strommasten und Windräder verursachte Eingriff in das Landschaftsbild nicht real kompensiert werden kann. Damit muss die bisher übliche Praxis, dass für ein Windrad mehrere Hektar landwirtschaftliche Flächen aus der Produktion genommen werden, der Vergangenheit angehören! Wenn jedoch keine Festlegung erfolgt, wie das zu zahlende Ersatzgeld verwendet werden soll, ist das Ziel der Flächenschonung gefährdet. Insofern bedarf es unbedingt einer Festschreibung, dass Ersatzgelder nur für die Entsiegelung oder andere flächenneutrale Maßnahmen in den jeweiligen Bundesländern verwendet werden dürfen.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Dezember 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
E-Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2012