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VERBAND/369: Öko-Gesetzgebung sollte nachhaltig weiterentwickelt werden (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 15. Februar 2019

Öko-Gesetzgebung sollte nachhaltig weiterentwickelt werden

International besetztes DBV-Perspektivforum zur Nachhaltigkeit im Ökolandbau auf der Biofach


Auf dem Perspektivforum des Deutschen Bauernverbandes (DBV), das anlässlich der Biofach 2019 in Nürnberg durchgeführt wurde, sprachen Biobauern aus Frankreich, Italien, Dänemark, den Niederlanden und Deutschland über Ansätze, die Nachhaltigkeitsleistungen des Ökolandbaus zu verbessern und wie dazu die Gesetzgebung, aber auch die privatwirtschaftlichen Anstrengungen der Branche weiterentwickelt werden sollten.

In den Niederlanden wird das privatwirtschaftliche Engagement besonders betont. Auch der französische Vertreter, ein Geflügelproduzent, führte aus, es läge bei den Konsumenten, Nachhaltigkeitsleistungen zu honorieren. Er produziere über bestehende Regelungen der Öko-Verordnung hinaus entsprechend der schärferen Vorgaben für die Geflügelhaltung des französischen Label Rouge Programms. Aus Italien wurden soziale Aspekte der Nachhaltigkeit angesprochen. Statt eines Bürgereinkommens sollte ein Bauerngrundeinkommen vor allem jungen Leuten einen Anreiz bieten, die vielen Brachländereien in Italien mit Ökolandbau zu nutzen. Außerdem könne ein bäuerliches Grundeinkommen die Landwirte vor den immer extremeren Witterungsschwankungen schützen.

Sehr konkrete Entwicklungsansätze stellte der dänische Vertreter vor. In Dänemark sei die Output-bezogene Klimaeffizienz des ökologischen Landbaus nicht besser als die der konventionellen Vergleichsbetriebe. Im Ökolandbau werde daher jetzt stark auf das vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau entwickelte Managementtool RISE gesetzt. Mittels RISE könnten Bauern freiwillig ihre Nachhaltigkeitsleistungen durch Berater unterstützt analysieren und Verbesserungsansätze entwickeln. Wie in den deutschen Verbandsrichtlinien verankert, werde man in Dänemark außerdem zukünftig im Rahmen der nationalen Öko-Zusatzgesetze den Einsatz konventioneller Wirtschaftsdünger und Gülle im Biolandbau auf 40 kg Stickstoff pro Hektar begrenzen. Einen Zuschlag von 20 kg N/ha wolle man für Gärsubstrate aus Biogasanlagen gewähren und hierbei der Rückführung von Nährstoffen aus vergorenen städtischen Abwässern einen Anreiz geben. Damit verfolge man das Ziel, Nährstoffkreisläufe wirklich zu schließen. Zur Verbesserung innerbetrieblicher Nährstoffkreisläufe und zur Förderung der CO2-Sequestrierung im Humus sollen 25 Prozent Leguminosenanteil und Kleegrasmischungen in der Fruchtfolge vorgeschrieben werden. Außerdem plane Dänemark für jeden 5. Hektar Strukturelemente wie Hecken etc. vorzuschreiben, um die Biodiversität zu fördern.

Auch der deutsche Biolandwirt Carsten Niemann forderte eine gesetzlich verankerte Begrenzung der Zufuhr konventioneller Wirtschaftsdünger im EU-Ökolandbau, um zur echten Kreislaufwirtschaft anzuregen. Der Ökolandbau müsse als Gesamtsystem in der Lage sein, ohne externe Nährstoffzufuhr zu wirtschaften, wenn er langfristig einen nachhaltigen Beitrag zur Ernährungssicherheit liefern wolle. Die besonderen Umweltleistungen einer möglichst geschlossenen landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft seien durch eine stabile Öko-Prämie zu honorieren. Die EU Agrarpolitik, aber auch die Bundesregierung und Bundesländer müssten der positiven Entwicklung hin zu 20 Prozent Anteil an ökologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 budgetär Rechnung tragen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Februar 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2019

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