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WALD/137: Öffentliche Anhörung zum Bundeswaldgesetz (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. Juni 2010

Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes gleichermaßen wichtig

Öffentliche Anhörung zum Bundeswaldgesetz


Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die vorgesehenen Änderungen zum Bundeswaldgesetz. So sei es in der vorgesehenen Neuregelung der Haftungsfrage für Waldbesitzer richtig, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes gleichermaßen zu betonen. Dies hob DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born in einer schriftlichen Stellungnahme an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum "Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes" hervor. Born betonte die große Bedeutung des Waldes für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz. Durch seine CO2-Speicherleistung komme dem Wald auch eine außerordentlich große Bedeutung bei der Bewältigung des Klimawandels zu.

Der DBV hält es für richtig, dass die Kurzumtriebsplantagen, soweit sie auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt sind, nicht zum Wald zählen sollen. Sofern Kurzumtriebsplantagen auf Forstflächen angelegt würden, dürfe dies nicht zu einer Umwandlung von Forst- und Landwirtschaftsflächen führen. Der DBV begrüßt es, dass in der Flur gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen Verwendung finden, nicht zum Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gehören sollen. Diese Regelung trage dazu bei, dass die genannten Flächen wirklich geschützt würden und erhalten blieben. Würden diese Flächen zum Wald gerechnet werden, hätte dies für die Landwirte negative Konsequenzen in der landwirtschaftlichen Förderung und bei existenzsichernden Erweiterungsinvestitionen infolge baurechtlicher Abstandsauflagen.

Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig der landwirtschaftlichen Nutzung dienen wie Almen und Alpen, gehören schon seit Jahrhunderten zur Landwirtschaft. Nachdrücklich unterstützt der DBV daher die entsprechende Gesetzesnovellierung, die zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft führt und besonders den Bergbauern die Teilhabe an landwirtschaftlichen Förderprogrammen sicherstellt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juni 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2010