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JAGD/039: NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Jagdrecht (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 29. Juni 2012

NABU begrüßt Urteil des EGMR zum Jagdrecht



Neumünster, 29. Juni 2012: Das deutsche Jagdrecht zwingt Flächeneigentümer, die Jagdausübung auf ihren Grundstücken ohne Wenn und Aber zu dulden. Sogar das Aufstellen von Schlagfallen muss hingenommen werden, auch wenn der Eigentümer diese Jagdmethode als tierquälerisch empfindet und auf seinem Grund und Boden gerne unterbinden würde.

Selbst auf offiziell dem Naturschutz gewidmeten Flächen von weniger als 75 ha Größe besteht bislang keine Chance, den Abschuss von Enten, Gänsen oder Hasen zu untersagen, wenn der Jagdpächter dazu nicht bereit ist. Für sogenannte Eigenjagdbezirke ab 75 ha Flächengröße gilt dieses übrigens nicht. Deren Eigentümer haben zwar für Rehe und Hirsche einen Mindestabschuss zu dulden, können demgegenüber aber schon heute jede weitergehenden jagdlichen Aktivitäten verbieten.

Dieses aus dem 19. Jahrhundert stammende deutsche Reviersystem missachtet die Grundrechte in eklatanter Weise. Deshalb ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nur folgerichtig und längst überfällig. Der Gerichtshof hatte am 26. Juni 2012 entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, diese auf seinem Besitz unabhängig von der Flächengröße nicht zulassen muss (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Der NABU begrüßt das Urteil.

Das von der Jägerschaft derzeit an die Wand gemalte Schreckenszenario, mit dem EGMR-Urteil sei eine geregelte Jagdausübung praktisch unmöglich, ist unsinnig. Jagdverbote oder -einschränkungen werden in der Praxis hauptsächlich Naturschutzflächen, und damit relativ geringe Anteile der Jagdgenossenschaftsreviere, betreffen. Die Wildfolge von angeschossenen Tieren ist dagegen schon aus höherrangigen tierschutzrechtlichen Gründen erforderlich und wird durch dieses Urteil in keiner Weise angefochten. Die in Jagdkreisen verbreitete, irrationale Angst vor jagdfreien Gebieten ist Folge der Panikmache vor Naturschutzflächen als "Brutstätten für Schadtiere". Eine natürliche Dynamik ohne Jagdeinfluss in diesen Gebieten zuzulassen wird weitgehend abgelehnt. In der Praxis haben sich diese Ängste jedoch als unbegründet erwiesen. Der NABU fordert daher, in Schutzgebieten generell nur dann die Jagd zuzulassen, wenn sie dem Schutzzweck dient.

Der NABU appelliert nunmehr an Bund und Länder, das EGMR-Urteil schleunigst über entsprechende Änderungen der Jagdgesetze des Bundes und der Länder umzusetzen. Das letztinstanzliche Urteil des EGMR ist für die Bundesrepublik bindend, eine Verweigerung nicht möglich.

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Quelle:
Presseinformation, 29.06.2012
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2012