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JAGD/057: Landesjagdgesetz - kein Meisterwerk, aber ein tragfähiger Kompromiss (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 22. Januar 2015

Kein Meisterwerk, aber ein tragfähiger Kompromiss

NABU: Landesjagdgesetz ist ein Baustein für mehr Natur- und Artenschutz in NRW / Zukünftig deutlich weniger jagdbare Arten



Düsseldorf - Anlässlich der heutigen Landtagsanhörung zum Landesjagdgesetz fordert der Naturschutzbund (NABU) in Nordrhein-Westfalen ein klares Bekenntnis der Abgeordneten zu einem in vielen Punkten zukunftsweisenden Jagdgesetz. "Die vorliegende Kompromisslösung ist ökologisch betrachtet zwar kein Meisterwerk, aber aus NABU-Sicht trotzdem eines der derzeit besten Jagdgesetze Deutschlands", sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Positiv zu bewerten, sei die deutliche Kürzung der zukünftig in NRW jagdbaren Arten. "27 Arten dürfen demnach weiterhin gejagt werden. Dies sind allerdings die Arten, die das Gros der Jagdstrecke ausmachen", so Tumbrinck weiter. Die Jagd werde also nicht abgeschafft - eine Befürchtung, die die Jäger in den zurückliegenden Monaten immer wieder geäußert hatten. So hätten von den 955.682 im vergangenen Jagdjahr erlegten Tieren nach der vorliegenden Gesetzesnovelle nur 17.800 Tiere nicht geschossen werden dürfen: 3.406 Türkentauben, 113 Höckerschwäne, 2.651 Waldschnepfen, 2.113 Blässhühner, 1.920 Möwen, 2 Graureiher und 7.595 Katzen. Tumbrinck: "Das sind gerade einmal 1,9% der Jagdstrecke!"

Das Gesetz spiegelt nach Einschätzung des NABU-Landeschefs wider, dass die Eckpunkte in einem über einjährigen Beteiligungsverfahren zwischen den betroffenen Interessengruppen diskutiert und ausgehandelt worden sind. "Auch die Naturschützer hatten eine ganze Reihe von Kröten zu schlucken", sagt Tumbrinck. Sehr kritisch zu bewerten sei etwa, dass in Nordrhein-Westfalen juristische Personen, wie z.B. der NABU, die Jagd auf ihren Eigentumsflächen nicht einschränken können, und den Abschluss aller jagdbaren Arten mit allen zugelassene Methoden erdulden müssten. Auch werde die Ringeltaube nach wie vor während der Brutzeit, Wildschwein, Kaninchen und Fuchs sogar ganzjährig bejagt. Die Aufnahme des Wisents in die Liste der jagdbaren Arten sei zudem völlig absurd, liefe doch gerade erst ein Wiederansiedlungsprojekt für die lange Zeit ausgestorbene Art.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 4/2015, 22.01.2015
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
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Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2015


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