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JAGD/069: "Jagd auf die biologische Vielfalt" (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 4. Juni 2018

"Jagd auf die biologische Vielfalt"

BUND kritisiert Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz


Düsseldorf, 4. Juni 2018 | Mit Ablauf der Stellungnahme-Frist zum Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz kritisiert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung scharf. "Das NRW-Umweltministerium bläst mit dem Abschuss des ökologischen Jagdgesetzes zur Jagd auf die biologische Vielfalt und outet sich dabei als Marionette des Landesjagdverbands", sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND.

So sollen nicht nur die gefährdeten und durch Jäger fast ausgerotteten Fischotter und Wildkatzen, sondern unter anderem auch alle Greifvogel-, Möwen-, Tauben- und Entenarten in die Liste jagdbarer Arten aufgenommen werden. Lachmöwe, Türkentaube, Blässralle und Waldschnepfe würden zum Abschuss frei gegeben, obwohl sie teilweise erhebliche Bestandsrückgänge zu verzeichnen haben oder nicht sinnvoll verwertet werden können.

Beim Fuchs soll die tierschutzwidrige Baujagd wieder frei gegeben werden. Dabei wurden im Jagdjahr 2016/17 etwa 2.000 Füchse mehr in NRW durch Jäger getötet (insgesamt 50.354) als noch in 2014/15 und damit vor Inkrafttreten des ökologischen Jagdgesetzes. Sachliche Gründe für eine Vereinfachung bei der Fuchsverfolgung gibt es also nicht.

Die Verlängerung der Jagdzeit bei der Rabenkrähe auf den 10. März und damit in die Fortpflanzungszeit stellt einen Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien dar. Auch das so genannte "crow busting", das massenhafte Töten von Krähen durch Jägergruppen, wird wieder ermöglicht. Das verwundert nicht, da diese Art - wie auch der Fuchs und die Marderarten - von der Jägern und Landwirten für den Rückgang von Feldvögeln verantwortlich gemacht wird. "Der eigentliche Grund für die schwindenden Bestände von Rebhuhn, Kiebitz und Co., nämlich die Lebensraumverschlechterung durch die industrialisierte Landwirtschaft, passt nicht ins selbst gebastelte Weltbild der CDU", so Sticht.

Bemerkenswert ist aus BUND-Sicht zudem, dass der "Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit" durch einen "Schießübungsnachweis" ersetzt werden und die schriftliche Jägerprüfung erleichtert werden soll.

"Damit sollen selbst nicht so geübte und talentierte Jäger auf Landschaft und Gesellschaft los gelassen werden - wenn es um Jagd geht wird die CDU bei ihrem Lieblingsthema 'öffentliche Sicherheit' auf einmal blind", sagte Sticht.

Der BUND forderte die Landesregierung auf, den ungenügenden Gesetzesentwurf zurück zu ziehen und sich endlich auf ihre eigentlichen Aufgaben, u.a. die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie NRW, zu besinnen.



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Die 17-seitigeStellungnahme des BUND zur geplanten Änderung des Landesjagdgesetzes finden Sie hier
https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/Jagd/2018_06_04_BUND-Stellungnahme-Jagdgesetz.pdf

mehr Infos zur Jagdgesetznovelle:
https://www.bund-nrw.de/themen/natur-landwirtschaft/naturschutz/im-fokus/jagd/novelle-landesjagdgesetz-2018/

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Quelle:
Presseinformation, 04.06.2018
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/302005-0, Fax: 0211/302005-26
E-Mail: bund.nrw(at)bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2018

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