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RECHT/030: Umweltschadenklage wegen Entwässerung des EU-Vogeschutzgebiets auf Eiderstedt (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 7. Oktober 2009

Unterstützung für die Trauerseeschwalbe

NABU erhebt Umweltschadenklage wegen Entwässerung des EU-Vogeschutzgebiets auf Eiderstedt


Neumünster, 7. Oktober 2009: Der NABU hat vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig Klage nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) wegen der weiterhin andauernden Entwässerung des EU-Vogelschutzgebietes auf Eiderstedt erhoben. Grund: Die Bestände der Wert gebenden Vogelarten, insbesondere der nur noch in wenigen Paaren brütenden Trauerseeschwalbe, gehen derzeit wegen der Eingriffe weiter zurück. "Die Landesregierung hat trotz unzähliger Gespräche, Hinweise und Stellungnahmen des NABU bislang leider kein akzeptables Ergebnis bei der Sicherung des Gebietes erreicht. Um das wertvolle schleswig-holsteinische Naturerbe in einem europaweit anerkannt bedeutsamen Lebensraum zu sichern, muss der NABU leider vor Gericht klagen, um die Chance für das Überleben der Art zu nutzen", begründet NABU- Landesvorsitzender Hermann Schultz den rechtlichen Schritt. Die wegen der teils drastischen Entwässerung des Gebietes vom Ministerium initiierten Gespräche mit dem zuständigen Deich- und Hauptsielverband haben bislang kein greifbares Ergebnis erbracht. Auch in der kommenden Brutsaison ist daher keine Verbesserung der Situation zu erwarten, wenn nicht allgemein bereits im kommenden Winter Wasser in den Gräben angestaut wird. Der Fall Eiderstedt steht für den NABU dabei symbolisch dafür, dass nach den mehrere Jahre andauernden Bemühungen um einen adäquaten Schutz des Gebietes der vom Ministerium propagierte Ansatz der reinen 'Freiwilligkeit' hier offensichtlich gescheitert ist. Das Ministerium steht vor der Frage, ob es nun mit rechtlichen Mitteln noch den Restbestand der hoch bedrohten Art sichern oder die Trauerseeschwalbe endgültig dem Aussterben preisgeben will.

Das Kieler Landwirtschaftsministerium (MLUR) hätte es dabei in der Hand, im Zuge der Fachaufsicht, der Mittelvergabe an den Deich- und Hauptsielverband DHSV sowie in konsequenter Anwendung des Wasserhaushalts- und Landeswassergesetzes die bereits seit dem Jahr 2000 dokumentierten Wasserstandsabsenkungen zu stoppen. Zwar versucht das MLUR seit einiger Zeit, über Gespräche auf Eiderstedt eine Lösung für die aus Naturschutzsicht desolate Situation zu finden und einen Managementplan vorzubereiten, scheitert aber bislang am DHSV, der kaum Einsicht zeigt und auch seiner Aufsichtspflicht über die Sielverbände nicht nachkommt.


Der Hintergrund

Früher war Eiderstedt das Dorado für die europaweit hoch bedrohte Trauerseeschwalben - ein Grund für die notwendige Meldung der Halbinsel als EU-Vogelschutzgebiet. Naturschutz und Landwirtschaft hatten eine gemeinsame Grundlage: In der traditionellen Grünlandwirtschaft auf Eiderstedt funktionierten die wassergefüllten Gräben für das Vieh als Zaun und Wassertränke. Daher achtete man bei der Regulierung des Wasserstands darauf, dass die Gräben durch rechtzeitigen Wasseranstau ganzjährig ihr Wasser hielten. Das Winterwasser wurde in den Gräben gehalten, so dass sie selbst nach lang anhaltender Trockenheit fast immer Wasser führten. Diese Gräben waren gleichzeitig Haupt- Nahrungsgebiet der Trauerseeschwalbe. Anfang der 70er Jahre fingen Einheimische noch während der Sommermonate Schleie und Aale in den Gräben. Jetzt schaffen es jedoch selbst anspruchslose Stichlinge nicht mehr, zu überleben. Viele alte Stauanlagen stehen heute noch, sind allerdings undicht und werden von den Sielverbänden bewusst nicht mehr unterhalten.

Vor allem die Interessen der wenigen Ackerbaubetriebe bestimmen seit einigen Jahren die Regulierungstätigkeit des DHSV. Dessen offensichtliches Motto: 'Je weniger Wasser, desto besser für den Acker'. Zugleich verschwinden so auch die 'lästigen', Wert gebenden Vogelarten wie die Trauerseeschwalbe. Im diesem Jahr sank deren Bestand auf ein historisches Tief von nur noch 28 Paaren, die zudem kaum mehr Nachwuchs hatten. Von den massiven Absenkungen betroffen sind selbst Flächen im benannten EU-Vogelschutzgebiet. Erheblich sind darüber hinaus aber auch die Schäden für zahlreiche Grünland bewirtschaftende Landwirte, die nun ihre Flächen einzäunen müssen, um die Rinder auf den Flächen zu halten. Eine Änderung der rechtswidrigen Entwässerungspraxis ist bislang nicht in Sicht.

Das Ministerium versucht sich statt dessen darin, falsche Erfolgsmeldungen bzgl. des Sachstands von Naturschutzmaßnahmen im Modellprojektgebiet Westerhever zu verbreiten, um dem verheerenden Bild in der Öffentlichkeit entgegen zu wirken. Ein effektiver Schutz von Wiesenvögeln wird hier jedoch nicht erreicht.


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Quelle:
Presseinformation, 7. Oktober 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2009