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SCHUTZGEBIET/674: 40 Jahre Ramsar-Konvention - Baitzer Erklärung zum Feuchtgebietsschutz (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, Montag, 31. Januar 2011

Forderungen zum Feuchtgebietsschutz anlässlich 40 Jahre Ramsar-Konvention


Morgen jährt sich die Verabschiedung der Internationalen Ramsar-Konvention zum 40. Mal. Aus diesem Anlass haben Vertreter des NABU Landesverbandes auf ihrem Treffen am vergangene Wochenende eine Erklärung zum Schutz der Feuchtgebiete in Brandenburg verabschiedet. In der so genannten "Baitzer Erklärung" wird die Landesregierung und der Brandenburgische Landtag aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen.


Baitzer Erklärung zum Feuchtgebietsschutz in Brandenburg

Aus Anlass des 40. Jahrestags der Verabschiedung der internationalen "Ramsar-Konvention" zum Feuchtgebietsschutz haben 40 Vertreter des NABU Landesverbandes Brandenburg auf dem NABU-Kreisverbändetreffen am 28./29.01.2011 in Baitz nachfolgende Erklärung verabschiedet.

Der NABU fordert die Landesregierung und die Landtagsfraktionen zu größeren Anstrengungen beim Schutz von Feuchtgebieten auf. Feuchtgebiete sind heute nicht nur als Lebensraum zahlreicher Pflanzen- und Tierarten bedroht, sondern auch hinsichtlich Ihrer ökosystemaren Leistungen für den Naturhaushalt z.B. als Wasserspeicher, zur Abpufferung von Hochwässern, als Kühlungs- und Verdunstungssystem der Landschaft und Räume der stofflichen Akkumulation - insbesondere von Kohlenstoff - gefährdet. Die Folgen von Nichthandeln und zu zögerlichem Handeln haben künftige Generationen zu zahlen. Diese Bürde für künftige Generationen wird derzeit in Brandenburg größer.

Der NABU fordert daher die Landesregierung und den Brandenburgischen Landtag auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um im Feuchtgebietsschutz in der laufenden Legislaturperiode sichtbare Erfolge zu erzielen:

1. Bei der derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen "kleinen Novelle" des Brandenburgischen Wassergesetzes sollten beim Wassernutzungsentgelt die Ausnahmen bei der Bemessungshöhe für den Braunkohlentagebau und die Bewässerungslandwirtschaft gestrichen werden. Wasserverbraucher, die das Wasser nicht in denselben Wasserkörper einleiten, verursachen heute großflächige Entwässerungen ganzer Landschaften und dafür gebührt ihnen keine Subventionierung. Um den sparsamen Umgang mit Grundwasser zu befördern, sollte ferner ein Verbot der Beregnung von Agrarflächen am Tag gesetzlich festgeschrieben werden.

2. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber noch in dieser Legislatur eine "große Novelle" des Brandenburgischen Wassergesetzes mit dem Ziel durchführen, gesetzliche Grundlagen für einen besseren Wasserrückhalt in der Landschaft durch eine umfassende Reform der Aufgaben der Gewässerunterhaltung zu schaffen. Dabei sollen Gewässer, Feuchtgebiete und Naturschutzflächen grundsätzlich bei der Gebührenumlage besser gestellt werden, als Flächen und Nutzungen, die hohe Kosten für die Allgemeinheit verursachen.

3. Der Gebietsschutz in den Brandenburgischen Niederungen sollte engagiert verfolgt und bis zum Ende der Legislaturperiode soweit abgeschlossen werden, dass alle EU-rechtlich geschützten Feuchtgebiete in Brandenburg dann den Status eines Naturschutzgebiets haben. Insbesondere die ins Stocken geratenen NSG-Ausweisungsverfahren müssen zügig fortgeführt und abgeschlossen werden.

4. Hohe Niederschläge haben in einigen Bereichen Ost- und Südbrandenburgs Binnenhochwässer hervorgerufen, die ihre Ursache auch in falschen Prioritäten bei der Hochwasserschutzpolitik und falscher Landnutzung haben. Daher muss die Landesregierung an Brandenburgs Flüssen in deutlich größerem Umfang als bisher Retentionsflächen, in denen eine Bebauung dauerhaft ausgeschlossen wird und sich die landwirtschaftliche Nutzung am natürlichen Wasserregime orientiert, ausweisen. Hierzu zählen auch großflächige Rückdeichungsprojekte, z.B. im Niederoderbruch und im Lunow-Stolper Polder (Nationalpark Unteres Odertal). Hierfür sind auch Entschädigungen vorzusehen. Die Kompensation von Hochwasserschäden durch die öffentliche Hand darf nur erfolgen, wenn damit eine Allokation von Sach- und Vermögenswerten aus den hochwassergefährdeten Gebieten verbunden ist.

5. Dem Schutz des "natürlichen Ingenieurs der Feuchtgebiete" - dem Biber - kommt eine hohe Priorität beim Wasserrückhalt in der Landschaft zu. Die Landesregierung und die Fraktionen des Brandenburger Landtags dürfen sich nicht an populistischen und dem Artenschutzrecht entgegenstehende Forderungen einer "Regulierung" beteiligen, sondern sollten "Biber-Management" als gezielte punktuelle Lösung von lokal auftretenden Problemen verstehen.

Baitz, 28. Januar 2011


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Quelle:
Pressedienst, 31.01.2011
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2011