Bundesamt für Naturschutz - 28.09.2017
Naturschutzgebiete in der Nord- und Ostsee
- Wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Zustands der Nord- und
Ostsee
- Grundlage für langfristiges Gebietsmanagement gelegt
Bonn, 28. September 2017: Heute treten sechs Verordnungen des Bundesumweltministeriums zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee (jenseits der 12-Seemeilenzone) in Kraft.
Meeresnaturschutzgebiete Nordsee [1]
Grafik: © BMUB
Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Prof. Beate Jessel: "Für den Naturschutz sind die Schutzgebietsverordnungen ein großer Schritt, um den Zustand unserer Meere zu verbessern. Deutschland leistet hiermit einen wesentlichen Beitrag, um gemeinsam mit den europäischen Nachbarn das Schutzgebietsnetzwerk "Natura 2000" auch im Meer aufzubauen."
Die Naturschutzgebiete sind wichtige Rückzugsräume für Meeressäugetiere, wie z.B. Schweinswale, und Rast- und Überwinterungsgebiete für Seevögel, etwa Seetaucher und Meeresenten. Auf dem Meeresboden bieten Riffe und Sandbänke wertvolle Lebensräume für zahlreiche Fische, Schnecken, Muscheln und andere Meeresbewohner.
Meeresnaturschutzgebiete Ostsee [1]
Grafik: © BMUB
Die BfN-Präsidentin weist darauf hin, dass jetzt zügig der weitere Umsetzungsprozess anzugehen ist, insbesondere ein effektives Management der Gebiete: "Alleine mit den Verordnungen sind die Schutzziele noch nicht erreicht. Das BfN hat nun als zuständige Behörde für den Meeresnaturschutz in der ausschließlichen Wirtschaftszone die Aufgabe, zusammen mit allen Akteuren konkrete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen." Die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, die zur Erreichung der Schutzzwecke erforderlich sind, werden in Gebietsmanagementplänen festgelegt. Hierbei werden die Öffentlichkeit, die zuständigen Behörden und Interessenverbände eingebunden.
[1] In der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee
sind sechs Naturschutzgesetz-Verordnungen in Kraft:
"Doggerbank" (NSGDgbV)
"Borkum Riffgrund" (NSGBRgV)
"Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" (NSGSylV) in der
Nordsee
"Fehmarnbelt" (NSGFmbV)
"Kadetrinne" (NSGKdrV)
"Pommersche Bucht - Rönnebank" (NSGPBRV) in der Ostsee.
Die in den Karten dargestellten Zonen nach den Paragraphen 2 der
Verordnungen stellen die Bereiche der ganzjährigen beziehungsweise
saisonalen Einschränkung der Freizeitfischerei dar.
Die Verordnungen finden Sie hier:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2017_63_inhaltsverz%27%5D__1506497599171
Weitere Informationen und Kartenmaterial zu den Schutzgebieten finden
Sie hier:
www.bmub.bund.de/A50833/
http://www.bfn.de/0314_meeresschutzgebiete.html
Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/de/news681890
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution502
Fragen und Antworten zu den AWZ-Schutzgebietsverordnungen
http://www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-detailansicht/?no_cache=1&tx_irfaq_pi1%5Bcat%5D=71
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bundesamt für Naturschutz, Ruth Schedlbauer, 28.09.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2017
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