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STANDPUNKT/239: Zur aktuellen Diskussion um eine Begrenzung des Maisanbaus in Schleswig-Holstein (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 13. März 2012

Maisanbau zurückdrängen!

NABU fordert zum Handeln auf / Land muss Bund zur Verordnungsermächtigung des EEG auffordern


Neumünster, 13. März 20121: Zur aktuellen Diskussion um eine Begrenzung des Maisanbaus in Schleswig-Holstein erklärt der NABU:

Ende 2011 waren in Schleswig-Holstein mindestens 550 Biogasanlagen in Betrieb - gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs um fast 20%. Allein im Kreis Schleswig-Flensburg arbeiten nunmehr über 140 Anlagen. Auf über 100.000 ha wird im Land zwischen den Meeren heute Energiemais angebaut - eine Fläche so groß wie der gesamte schleswig-holsteinische Landkreis Plön. Dabei steigt der Bedarf weiter und ist heute kaum noch im Land zu decken. Derzeit baut Dänemark auf rd. 20.000 ha Energiemais an, der nach Schleswig-Holstein - teils für Agrargasanlagen südlich des Kanals bestimmt - exportiert wird. Unglaublich widersinnig ist es, wenn dieser Mais auch von der Urlaubsinsel Amrum per Schiff ans Festland kommt und dort in Agrargasanlagen gelangt. Deutlicher kann sich die Absurdität einer Entwicklung nicht darstellen, die vielfach weder einen positiven Beitrag zur Klimaschutz leistet, noch in der energetischen Bilanzierung positiv abschneidet, aber immens negative Auswirkungen auf unser Naturerbe, aber auch auf die Agrarstruktur hat.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben Betreiber von Agrargasanlagen 20 Jahre lang Anspruch auf Vergütung der Strom- und Wärmeeinspeisung. Die Chance, über eine drastische Kappung der Zahlungen im EEG für Energie aus Biomasse den weiteren Zubau zu verhindern, wurde für 2012 verpasst. Dennoch zieht diese Garantie nicht zwangsläufig die Beibehaltung der Maislandschaften mit ihren negativen ökologischen Auswirkungen nach sich. Denn das EEG in seiner Änderungsfassung von 2010 enthält mit õ 64 Abs. 2 eine Verordnungsermächtigung für das Bundesumweltministerium "zu regeln, dass der Anspruch auf Vergütung von Strom aus Biomasse nur besteht, wenn nachweislich

a) beim Anbau der eingesetzten Biomasse bestimmte Anforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung land- und fortwirtschaftlicher Flächen und zum Schutz natürlicher Lebensräume beachtet worden sind,

sowie

b) bei der Erzeugung des Stroms aus der eingesetzten Biomasse eine bestimmte Treibhausgasminderung erreicht wird."

In Schleswig-Holstein verfehlen viele Anlagen diese Bedingungen deutlich. Damit könnte die Bundesregierung den Anbau von Energiemais und anderen Gärsubstratpflanzen im Sinne einer umweltverträglichen Landbewirtschaftung regeln, ohne sich dabei nur auf allgemeine Vorgaben zur 'guten fachlichen Praxis' bzw. zur 'ordnungsgemäßen Landwirtschaft' beschränken zu müssen. Schleswig-Holstein kann die Bundesregierung über eine Bundesratsinitiative zum Erlass einer derartigen Verordnung auffordern. Daneben sollten alle anderen gegebenen Möglichkeiten der Flächenplanung und des Baurechts genutzt werden, um die Fehlentwicklung zu korrigieren. Nur die Nutzung von Reststoffen in Biogasanlagen erscheint aus heutiger Sicht energetisch sinnvoll. Andere nachwachsende Rohstoffe erhöhen eher den Flächenbedarf zu Lasten anderer Aufgaben, da sie weniger Energie liefern.

Biogasanlagen arbeiten weder besonders energieeffizient, noch leisten sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Zudem gefährden sie Boden, Grundwasser, Seen und Fließgewässer sowie die Biodiversität. Sie sind ohne wenn und aber umweltschädlich. Zu diesem Resümee kommt auch ein Hintergrundbericht des NABU, der über die Internetseite des NABU unter www.NABU-SH.de zu erhalten ist, und der auf 16 Seiten einen Überblick über die Situation im Land zwischen den Meeren gibt.


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Quelle:
Presseinformation, 13.03.2012
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2012