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STANDPUNKT/883: Laufzeitverlängerung statt Sofortausstieg? BI fordert Verursacherprinzip ein (BI Lüchow-Dannenberg)


Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. - Pressemitteilung vom 7. Dezember 2016

Laufzeitverlängerung statt Sofortausstieg? BI fordert Verursacherprinzip ein


Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Atomausstieg im Prinzip für rechtmäßig erklärte, den Stromkonzernen aber eine Entschädigung zusprach, geht die Diskussion über die Form der Kompensation weiter. Eine Option elektrisiert die Atomkraftgegner_innen: "Es muss nicht Geld sein, denkbar ist eine Laufzeitverlängerung für einige Reaktoren".

Statt der rund 20 Milliarden Euro, die die Konzerne einforderten, kristallisiert sich nun heraus, wird die Kompensation deutlich geringer ausfallen. Der Maßstab für die Bemessung der Entschädigung seien die errechneten Reststrommengen, die dem rot-grünen Atomausstiegsmodell aus dem Jahr 2000 zugrundelagen.

Die "Festlegung von festen Abschaltterminen" für die deutschen Atomkraftwerke (AKW) und "die Kürzung der ihnen zugewiesenen Reststrommengen" hätten "vor dem Grundgesetz Bestand", stellte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, gleich zu Beginn der Verkündung des Urteils klar.

"Sollte es eine Laufzeitverlängerung geben, wird es Proteste hageln", prophezeit die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI).

Auf der Tagesordnung steht aus Sicht der Gorleben-Gegner_innen die sofortige Beschränkung der Atommüllproduktion, denn für die Kosten der Atommüllentsorgung soll künftig der Staat blechen. Die BI sieht nun die Politik am Drücker, um sich zumindest finanziell schadloser zu halten:

"Die Brennelementsteuer, die ausläuft, muss verlängert werden und die Konzerne müssen alle weiteren Klagen zurücknehmen." "Wie im großen Ganzen trifft das auch auf Gorleben zu", unterstreicht BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Die Konzerne wollen das Geld zurück haben, das für die Ausbau des Endlagerbergwerks anfiel, obwohl es ihnen jahrelang als Entsorgungsnachweis gereichte. Und die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) scheue Kosten für die Nachrüstung des atomaren Fasslagers und klagt gegen eine Anordnung der Atomaufsicht und hofft offensichtlich darauf, dass am 1.1.2020 die Anlage an den Bund übergeht.

Ehmke: "Das Verursacherprinzip scheint ein Fremdwort für die Atomiker zu sein."

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Quelle:
Pressemitteilung, 07.12.2016
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841/46 84, Fax: 05841/31 97
E-Mail: buero[at]bi-luechow-dannenberg.de
Internet: www.bi-luechow-dannenberg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2016

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