Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → MEINUNGEN


STANDPUNKT/1088: Herdenschutz ist Wolfsschutz (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 29. April 2019

NABU NRW: Herdenschutz ist Wolfsschutz

Informationsveranstaltungen zum "Tag des Wolfes" in ganz NRW


Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen ist Wolfsland. In den vergangenen Jahren häuften sich die Nachweise der einzelnen durchziehenden Tiere. Nun ist sowohl eine Wölfin im "Wolfsgebiet Schermbeck", als auch eine Wölfin im "Wolfsgebiet Senne" als standorttreues Einzeltier nachgewiesen. Grenznah lebt zudem ein Wolf in Rheinland-Pfalz. Das dort ebenfalls eingerichtete Wolfsgebiet reicht mit seiner Pufferzone nach Nordrhein-Westfalen hinein. "Das heißt, dass der Wolf dauerhaft in unsere Landschaft zurückgekehrt ist. Aus anderen europäischen Ländern wissen wir, dass ein Miteinander von Mensch, Wolf und Nutztier möglich ist. Dass dies nach mehr als 180 Jahren auch wieder in NRW gelingt, ist das vorrangige Ziel des NABU", erklärt Thomas Pusch, Sprecher des Landesfachausschusses Wolf im NABU NRW.

Damit dieses zukünftige Miteinander von Wolf, Nutztier und Mensch gelingt, bemüht sich der NABU schon seit längerem intensiv um einen Dialog mit Nutztierhaltern, Politikern, Jägern und weiteren Interessierten und Betroffenen sowie um entsprechende Vorbereitungen. "Selbst wenn nach der Rückkehr der Wölfe nur wenige Menschen einem Wolf in freier Wildbahn begegnen werden, ändert sich für Schäfer und Halter anderer Nutztiere in den vom Wolf durchstreiften Regionen schon mehr", so Pusch weiter. Trotz Vorsorgemaßnahmen kann es auch zukünftig zu Verlusten kommen. Zu deren Minimierung sei nach wie vor ein solider und für die Situation angepasster Herdenschutz Grundvoraussetzung.

Hierfür habe das Land in den vergangenen Monaten die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. So würden Präventionsmaßnahmen in den ausgewiesenen Wolfsgebieten und den angrenzenden Pufferzonen nun zu 100 Prozent gefördert. Pusch:" Das darf aber nur der erste Schritt sein. Die Abschaffung der Förderhöchstgrenze muss nun zügig folgen und auch der bei den Schafhaltern anfallende zusätzliche Arbeitsaufwand muss abrechenbar werden, was die EU-Verordnung so auch hergibt." Das Land müsse dies nun auch für NRW zügig umsetzen. "Aber", so Pusch, "die Weidetierhalter sind auch aufgefordert, von diesen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu machen. Denn ohne einen vernünftigen Herdenschutz kann das Zusammenleben mit einem Wolf schwierig werden.

Am 30. April ist wieder der Tag des Wolfes. Der NABU lädt bundesweit an zahlreichen Orten dazu ein, sich umfassend über den Wolf zu informieren, mit Experten auszutauschen, auf Spurensuche zu gehen oder Trittsiegel zu gießen. In Nordrhein-Westfalen organisiert der Landesfachausschuss Wolf wieder gemeinsam mit den Partnerzoos in Duisburg und Köln sowie Gemeinden, anderen Organisationen, Initiativen und NABU-Gruppen vor Ort zahlreiche Informationsveranstaltungen rund um den Wolf.



Ausführliche Informationen zum Wolf in NRW unter
www.willkommen-wolf-in-nrw.de oder www.nrw-wolf.de

Mehr zu Deutschlands Wölfen unter www.NABU.de/wolf

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 19/2019, 29.04.2019
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang