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STELLUNGNAHME/208: Containerterminal verschlechtert Elbe-Zustand (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 20. Februar 2015

Containerterminal verschlechtert Elbe-Zustand

NABU kritisiert mangelhafte Planung der Westerweiterung des Eurogate-Terminals


Der NABU hat jetzt den Plan zur Westerweiterung des Eurogate Container Terminals scharf kritisiert. Die derzeitige Planung sei mangelhaft und mit dem geltenden EU-Recht zum Gewässerschutz nicht vereinbar, so der Umweltverband. Außerdem fehlten Ausgleichsmaßnahmen für die Verluste an Gewässerlebensräumen der Elbe. Am 19. Februar endete die Frist, um zu den ergänzenden Planunterlagen dieses Vorhabens Stellung zu nehmen.

"Die Planer haben offensichtlich aus dem Gerichtsverfahren zur Elbvertiefung nichts gelernt", wundert sich Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg. "Schon wieder eine rechtswidrige Planung vorzulegen, ist inakzeptabel." Insbesondere sieht der NABU die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie verletzt, die ein Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für die Gewässer vorschreibt. Beispielsweise fehlen in den Planunterlagen Untersuchungen und Bewertungen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den Sauerstoffgehalt und die Lebensgemeinschaften am Gewässergrund infolge der zu erwartenden zunehmenden Unterhaltungsbaggerungen. Durch das Vorhaben wird die Elbe 5,5 ha Wasserfläche verlieren und im Bereich des Wendekreises und der Liegeplätze deutlich vertieft. "Dies verschärft dort die Sauerstoffloch-Probleme", erläutert Porschke. "Außerdem ist die Westerweiterung eines von mehreren Vorhaben an der Elbe. Ihre und die negativen Auswirkungen anderer Eingriffe summieren sic h zu schwerwiegenden Auswirkungen auf die Elbe-Ökologie. Deshalb müssen bei diesem Vorhaben auch die Auswirkungen weiterer Baumaßnahmen an der Elbe in die Betrachtungen mit einfließen. Das ist aber nicht geschehen!" Bei den Schädigungen der Gewässerlebensräume würden die Planer auf angemessene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verzichten. Stattdessen ist lediglich eine Ausgleichszahlung vorgesehen. "Mit der Ausgleichszahlung wird die Schädigung der Elbe nicht annähernd aufgefangen", kommentiert der NABU-Chef. "An anderer Stelle, weit entfernt von dem Eingriffsort an der Elbe, vielleicht einen Teich oder eine Wiese zu schaffen ist kein adäquater Ausgleich für den Verlust von elbetypischen Lebensräumen."

Dieses Manko der Planung wird dadurch verschärft, dass Hamburg seine gesetzliche Verpflichtung, die Tideelbe in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, ignoriert, kritisiert der NABU. 2000 verabschiedete die Europäische Union (EU) unter Zustimmung des Europäischen Parlaments und unter Einbeziehung zweier Bundesministerien, des Bundestags und des Bundesrats sowie aller Parteien die Wasserrahmenrichtlinie. Damit hatten die Mitgliedsstaaten Europas Bürgern das Versprechen gegeben, alle Gewässer bis Ende 2015 in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. In Bezug auf die Tideelbe komme Hamburg aber dieser Sanierungsverpflichtung nicht nach, so der NABU. Es fehle am politischen Willen, einer verbindlichen Planung und an ausreichenden Ressourcen. Derzeit wird der Zustand der Tideelbe (in einer Skala von sehr gut über gut, mäßig, unbefriedigend bis schlecht) als "mäßig" eingestuft. Vor allem infolge der Eindeichungen und des Ausbaus der Tideelbe als Wasserstraße im letzten Jahrhundert wurde stark in das ökologische System eingegriffen. Eines der dramatischsten Beispiele für die heutige defizitäre Situation ist das jährlich wiederkehrende sommerliche "Sauerstoffloch", das auch 2014 wieder zu einem großen Fischsterben führte.

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Quelle:
Pressemitteilung, 20.02.2015
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Tel.: 040/69 70 89-0, Fax: 040/69 70 89-19
E-Mail: info@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2015

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