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STELLUNGNAHME/279: Bauernopfer und kleinere Fortschritte in der Naturschutzgesetz-Novelle (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 16. März 2016

Bauernopfer und kleinere Fortschritte in der geänderten Naturschutzgesetz-Novelle


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein bedauert, dass die heutige Beschlussfassung im Umweltausschuss des Landtages von Schleswig-Holstein unterm Strich zu einer weiteren Verwässerung der Novelle der Naturschutzvorschriften führt. So sind zwar einzelne Kleinigkeiten verbessert worden, die großen Baustellen werden jedoch im Gegenzug ausgeklammert. Insbesondere bedauert der BUND, dass weder das Landeswaldgesetz noch das Landesjagdgesetz konsequent ökologisiert werden.

"Erfreulicherweise hat die Koalition beschlossen, die Kreise zu verpflichten, eigene Naturschutzbeauftragte zu bestellen und bei der Landschaftsplanung endlich die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Planungsinstrumente wieder einzusetzen. Es ist eine schöne Verbesserung, dass Hermeline und Mauswiesel nicht länger bejagt werden dürfen", stellt Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer, fest. "Dies scheint jedoch mit einem Bauernopfer erkauft zu sein, indem die Küstenkoalition die Ausweitung des Betretungsrechts aufgibt. Auch ist es ein Fehler, weitere wichtige Verbesserungen im Biotopschutz oder im Landeswaldgesetz nicht umzusetzen. Hier scheuen die Regierungsparteien offenbar die notwendige Konfrontation mit den finanziellen Interessen einzelner Personengruppen."

Der BUND begrüße weiterhin, dass zukünftig keine gentechnisch veränderten Organismen im Umkreis von 3000 Metern um Naturschutzgebiete ausgebracht werden dürften. Dies sei eine deutliche Verbesserung der zunächst geplanten Grenze von nur einem Kilometer, allerdings sollte dies auch im Umkreis von landwirtschaftlichen Ökobetrieben gelten. Auch sei es ein kleiner Fortschritt, dass der Jagd- und Artenschutzbericht offenbar in einen umfassenderen Bericht zur biologischen Vielfalt überführt werden soll und die Kulisse des Vorkaufsrechts zumindest kleinräumig um Grundstücke in der Nähe von Vorranggewässern erweitert werde.

"Es war längst an der Zeit, dass endlich wieder Waffengleichheit zwischen freiwilligen Vereinbarungen und Ordnungsrecht hergestellt wird. Gerade in dem Themenbereich Artenvielfalt haben in den letzten Jahren alle Untersuchungen gezeigt, dass Freiwilligkeit alleine nicht zum Ziel führt. Gut, dass die Landesregierung hier endlich gegensteuert", lobt Tobias Langguth, BUND-Naturschutzreferent, die generelle Stoßrichtung des Gesetzesentwurfes. "Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden auf allen Ebenen zukünftig finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie den Bestimmungen der Gesetze auch Geltung verschaffen können. Das schönste Ordnungsrecht nutzt nicht, wenn es niemand durchsetzen kann. Unsere Gesellschaft akzeptiert nicht, wenn die Polizei nicht in der Lage ist, Einbrüche zu verhindern - wenn aber zukünftige Generationen einer gesunden, sauberen Umwelt und Natur beraubt werden, dann regt sich kaum Widerstand", schließt Langguth sorgenvoll ab.

Stellungnahme des BUND zur ersten Fassung der Novelle online unter
www.bund-sh.de/stellungnahmen/

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Quelle:
Presseinformation Nr. 11, 16.03.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2016

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