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STELLUNGNAHME/594: Neues Gesetz zur Kreislaufwirtschaft greift deutlich zu kurz (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressestatement, 12. Februar 2020

NABU: Neues Gesetz zur Kreislaufwirtschaft greift deutlich zu kurz

Miller: Hersteller müssen verpflichtet werden, Recyclingmaterial einzusetzen


Berlin - Die Verabschiedung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz in der heutigen Kabinettssitzung kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung stärkere Akzente bei Abfallvermeidung, Produktverantwortung und öffentlicher Beschaffung recycelter Produkte setzen will. Der vorliegende Novellenentwurf greift aber deutlich zu kurz. Wir brauchen verbindliche Abfallvermeidungsziele. Die Bundesregierung muss eine globale Vorreiterrolle einnehmen, statt nur das umzusetzen, was von der EU ohnehin vorgegeben wird. Es kann nicht sein, dass das Gesetz erlaubt, 2035 noch über ein Drittel unserer Abfälle zu verbrennen und zu deponieren. Das ist keine Kreislaufwirtschaft. Kreislauffähige Produkte bekommen wir nur durch Herstellerverantwortung. Dafür brauchen wir ein Gesetz, das Unternehmen zwingt, recyclingfreundlich zu produzieren. Hersteller müssen außerdem verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen."

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Quelle:
NABU Pressestatement, 12.02.2020
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2020

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