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ATOM/098: Halbwertzeit - während wir streiten ... (IPPNW)


IPPNW - Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung
Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
AntiAtomBonn
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Pressemitteilung Berlin, 27.04.2017

Neue Stellungnahme: Der Weg zum Exportstopp ist frei!

Ministerin Hendricks muss Brennelementexporte nach Belgien verbieten!


Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) kann und muss die Exporte von Brennelementen aus dem emsländischen Lingen für belgische und französische Pannenreaktoren verbieten.

Dazu stellten heute in Berlin die Ärzteorganisation IPPNW sowie Vertreter von Anti-Atomkraft-Initiativen auf einer Pressekonferenz eine neue Stellungnahme der Juristin Dr. Cornelia Ziehm vor. "Die Bundesregierung darf sich nicht weiter hinter unhaltbaren Rechtsauslegungen verschanzen, in der die Wirklichkeit völlig ausgeklammert wird", erklärt Dr. Angelika Claußen, Europavorsitzende der IPPNW, "das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung haben eindeutig Vorrang."

Aus der Brennelementefabrik Lingen werden u. a. die grenznahen Atomkraftwerke Tihange, Doel, Fessenheim und Cattenom beliefert, die nachgewiesene hohe Sicherheitsmängel aufweisen. Deshalb hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks - auf Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission - die belgische Regierung zur Schließung von Tihange 2 und Doel 3 aufgefordert. Auch die Stilllegung von Fessenheim wurde erst vor wenigen Tagen wieder gefordert.

Die logische Konsequenz dieser Forderungen wäre, die Beihilfe zum Weiterbetrieb dieser Reaktoren sofort zu beenden, einen Brennelement-Exportstopp zu verhängen und bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen zu widerrufen.

Das fordern nicht nur die IPPNW und ein breites Bündnis von Anti-Atom-Initiativen, sondern auch die Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie alle Fraktionen im NRW-Landtag. Barbara Hendricks jedoch bleibt untätig und streitet die ihr zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten ab - unter Verweis auf ein von ihrem Ministerium beauftragtes Gutachten.

Dr. Cornelia Ziehm führt nun in ihrer Stellungnahme aus, warum die vom BMUB vertretene Auffassung nicht überzeugt. Es "lässt die reale Situation in entscheidenden Punkten außer Betracht." Den vom BMUB angeführten unionsrechtlichen Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den EU-Mitgliedstaaten hat das Ministerium selbst "in Wahrnehmung seiner Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung in Deutschland" bereits durchbrochen. Für die Erteilung oder Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen zu den genannten Hochrisikoreaktoren kann und muss der gleiche Bewertungsmaßstab gelten wie für die Reaktoren selbst.

Laut Atomgesetz (§ 3 Abs. 3 Nr.) darf eine Ausfuhr nur genehmigt werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass "die zu exportierenden Kernbrennstoffe" in einer "die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden" Weise verwendet werden. Für Tihange 2 und Doel 3 gilt jedoch das Gegenteil. Das Leben und Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sind im Atomgesetz ein relevantes Schutzgut, genauso wie im europäischen Unionsrecht und im Euratom-Vertrag. Bei allen darin enthalten Regelungen gelten zumindest Ausnahmen im Sinne des Schutzes von Leben und Gesundheit.

Ähnlich deutlich äußert sich der Physiker und Jurist Prof. Wolfgang Renneberg, ehemals Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, in einer eigenen Stellungnahme. Dass angeblich die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der europäischen Union höher bewertet werden solle als die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bevölkerung "ist für einen unbefangenen nicht sachkundigen Beobachter kaum nachvollziehbar. Aber auch aus rechtlicher und technischer Expertensicht geht die Bewertung des Gutachtens an der Wirklichkeit vorbei." Sollte das Bundesumweltministerium "die Lieferung von Brennelementen von Deutschland nach Belgien zu den betroffenen Kernkraftwerken weiter zulassen, übernimmt es die Mitverantwortung für das Risiko eines atomaren Super-Gaus."

"Unisono herrscht in Aachen Bewusstsein über die Gefahren durch das Risse-AKW-Tihange 2", erklärt Walter Schumacher vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomanlagen. "Und es herrscht eine All-Parteien-Empörung über die Verlogenheit von Ministerin Hendriks. Gemeinsam mit AtomkraftgegnerInnen in ganz NRW werden wir nicht locker lassen, von ihr ein sofortiges Moratorium der Brennelemente-Lieferungen nach Belgien zu fordern. Sie muss deren Exportgenehmigung endlich widerrufen. Außerdem rufen wir für den 25. Juni zur trinationalen Menschenkette zwischen Tihange und Aachen auf."

Ergänzende Hintergrundfakten:
  • 2016 wurden erstmals Brennelementelieferungen von Lingen an die Risse- Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 genehmigt.
  • Die aktuelle Transportgenehmigung für insgesamt 50 Transporte von Lingen nach Doel und Tihange mit einer Geltungsdauer von knapp 2 Jahren (bis zum April 2018) erteilte das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) im Juni 2016. Dem voraus gingen die entsprechenden Exportgenehmigungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Ausfuhrgenehmigungen sind hier entscheidend, denn nur bei diesen Genehmigungen ist auch die Verwendung desExportgutes im Ausland relevant.
  • Beide Bundesämter - BAFA und BfE - sind im nuklearen Bereich der Fachaufsicht des Bundesumweltministeriums und damit der Aufsicht von Ministerin Hendricks unterstellt.
  • 2016 und 2017 rollten bisher 21 Brennelemente-Transporte von Deutschland nach Belgien.
  • 29 Transporte sind in den nächsten 12 Monaten noch zu erwarten, falls die Ausfuhrgenehmigung voll ausgeschöpft wird.
  • Die beiden Reaktoren in Fessenheim wurden letztmalig in 2014 und 2015 mit Brennelementen aus Lingen beliefert. Laut einer EDF-Meldung von 2014 reichen diese für einen Reaktorbetrieb von 42 Monaten - derzeit also ca. bis Frühjahr 2018. Voraussichtlich wird dem BAFA also demnächst ein Antrag zur Ausfuhrgenehmigung von Brennelemente Lingen nach Fessenheim vorliegen.


Die Stellungnahme von Dr. Cornelia Ziehm im Auftrag der IPPNW finden Sie unter:
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Ziehm_Stgn_Ausfuhr_BE_IPPNW_2017.pdf

Die Stellungnahme von Prof. Wolfgang Renneberg finden Sie unter:
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Renneberg_Stgn_Verbot_der_Ausfuhr_BR.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. April 2017
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland
Körtestr. 10, 10967 Berlin
Tel. 030/69 80 74-0, Fax: 030/69 38 166
E-Mail: ippnw@ippnw.de
Internet: www.ippnw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2017

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