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WALD/232: Hambacher Forst - Zerstörungsabsicht kompromißlos ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 22. November 2017

Tagebau Hambach

BUND: "RWE und Land müssen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten"


Düsseldorf, 22.11.2017 | Im Rechtsstreit um den Braunkohlentagebau Hambach fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das Land NRW und die RWE Power auf, die kategorische Ablehnung eines Vergleichs aufzugeben. In der gestrigen mündlichen Verhandlung hatte das Gericht den Prozessbeteiligten einen Vergleich vorgeschlagen, der den verbliebenen Rest des Hambacher Waldes verschont hätte, ohne die Braunkohlenförderung zum Erliegen zu bringen. Der Vorsitzende Richter Holger Maurer hatte ausgeführt, dass aus Klimaschutzgründen der Kohleausstieg unabwendbar sei. Der Kohleausstieg sei nur noch eine Frage der Zeit. Daher müsse über Lösungen nachgedacht werden, um weitere Rodungen zu vermeiden. Damit könnte auch ein Beitrag zum Rechtsfrieden in der Region geleistet werden.

"Dass RWE und das Land diesen Weg gestern ohne nähere Prüfung abgelehnt haben, gefährdet leichtfertig diesen Rechtsfrieden", sagt der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. Das Land NRW hatte seine Ablehnung damit begründet, dass ein solcher Vergleich verfahrensrechtlich nicht machbar sei, da er nicht im Einklang mit dem 1977 genehmigten Braunkohlenplan stehe. Im Übrigen diene der Tagebau dem Gemeinwohl. "Diese Begründung nach dem Motto 'Augen zu und durch' zeugt von unfassbarer Realitätsverweigerung", so Krämerkämper.

Der BUND fordert, dass sich die Vertreter der RWE Power AG konstruktiv mit einer vorzeitigen Beendigung des Tagebaus Hambach und einer größtmöglichen Schonung der Waldbestände befassen. "Der jetzige Abbaustand bietet noch auf Jahre hinweg genug Raum, die Kohleförderung fortzusetzen, ohne den verbliebenen Rest des Hambacher Waldes anzugreifen", meint der BUND-Braunkohlenexperte Dirk Jansen.

Es sei nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass - wie von RWE behauptet - ein Verzicht auf die anstehenden Rodungen die Stromerzeugung gefährden könne. Laut RWE werden 12 Millionen Tonnen Braunkohle aus dem Tagebau Hambach - und damit fast ein Drittel der Jahresförderung - gar nicht zur Stromerzeugung eingesetzt, sondern dienen zum Verkauf für andere Zwecke an Dritte. "Angesichts hoher Überkapazitäten auf dem Strommarkt und vor dem Hintergrund, dass der überflüssige Braunkohlenstrom ins Ausland exportiert wird, ist eine unveränderte Fortführung des Tagebaus mit nichts zu rechtfertigen", so Jansen.

Erst letzte Woche hatten das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur bestätigt, dass eine Stilllegung von 7 Gigawatt-Kohlekraftwerksleistung bis 2020 selbst in Zeiten der Dunkelflaute und trotz vollzogenen Atomausstiegs die Versorgungssicherheit zu keiner Zeit gefährden würde. RWE betreibt derzeit an den Standorten Neurath, Niederaußem und Weisweiler insgesamt 18 Braunkohlenkraftwerksblöcke mit etwa 10,5 GW Leistung. 15 der 18 Blöcke sind 40 bis 50 Jahre alt. Die gesamten Kohlendioxid-Emissionen dieser Kraftwerke lagen 2016 bei 79,28 Millionen Tonnen.


Alle Infos zu den Klagen:
https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/hintergruende-und-publikationen/braunkohlentagebaue/hambach/bund-klage-gegen-hambach/

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Quelle:
Presseinformation, 22.11.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2017

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